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Auszug aus Service-BW: Ab dem 1. Juni 2026 gilt in BW ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche.
Ziel der Neuregelung ist es, den Gesundheitsschutz weiter zu stärken, insbesondere vulnerabler Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Schwangere besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen und das bestehende Nichtraucherschutzrecht an gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Wo künftig nicht mehr geraucht werden darf:
Das Gesetz gilt künftig neben klassischen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt.
Wo Raucherbereiche weiterhin möglich sind:
In bestimmten Bereichen sind Ausnahmen zulässig:
Kontrollen/Bußgelder bei Verstößen:
Für Kontrollen sind die jeweils Verantwortlichen der Bereiche und Einrichtungen bzw. die Ortspolizeibehörden zuständig. Verstöße gegen das Rauchverbot können durch die Ortspolizeibehörden künftig mit Bußgeldern bis zu 200,00 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 500,00 Euro geahndet werden. Betreiberinnen & Betreiber, die ihren Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten nicht nachkommen, müssen mit höheren Bußgeldern rechnen.