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Aufgrund gestiegener Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wurde die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angepasst, um eine kostendeckende Bearbeitung sicherzustellen.
Die gebührenanüassung trat am 7. Februar 2026 in Kraft. Ab diesem Datum gelten folgende Gebühren: