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Aufgrund der häufiger und länger anhaltenden Niedrigwassersituationen haben das zuständige Landratsamt in den letzten Jahren immer wieder Anfragen zur Zulässigkeit von Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern erreicht.
Eine zusätzliche Wasserentnahme kann vor allem in länger anhaltenden Niedrigwasserperioden nachteilige Gewässerveränderungen verursachen. Niedrige Wasserstände, höhere Wassertemperaturen und geringe Sauerstoffkonzentrationen können zu starken Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen sowie der Durchgängigkeit des Gewässers führen.
Grundsätzlich ist jede Wasserentnahme, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, genehmigungspflichtig. Dies betrifft insbesondere z.B. eine Wasserentnahme unter Zuhilfenahme von Pumpen zum Befüllen von Teichanlagen, dem Bewässern von Pflanzen, dem Füllen von IBC-Tanks etc. Der genehmigungsfreie Gemeingebrauch umfasst ausschließlich die Entnahme von Wasser mit Handschöpfgefäßen, also z.B. Gießkanne oder Eimer in geringen Mengen.
Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Gerne können Sie sich auch an das Ordnungsamt der Gemeinde Spiegelberg wenden.