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Gemeinde Spiegelberg
Rems-Murr-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
Neubewilligung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“ Spiegelberg im Landessanierungsprogramm
Erfreulicherweise ist die Gemeinde Spiegelberg mit der beantragten Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“ Spiegelberg und dem Zuwendungsbetrag von zunächst 700.000 Euro Finanzhilfe und damit einem Förderrahmen von 1.166.667 Euro am 06.05.2024 in das Landessanierungsprogramm 2024 aufgenommen worden. Der bewilligte Durchführungszeitraum beträgt gut neun Jahre bis zum 30.04.2033.
Das noch durch eine Satzung vom Gemeinderat festzulegende Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ Spiegelberg soll zur Behebung städtebaulicher Missstände und Mängel durch Erneuerungsmaßnahmen neu geordnet und aufgewertet werden.
Ziel der Gemeinde ist es, die öffentliche Infrastruktur des Ortskerns von Spiegelberg mit der anstehenden Schwerpunktmaßnahme der Modernisierung und Ertüchtigung des Rathausgebäudes sowie die gewerbliche Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die Grundversorgung der Bevölkerung mit einem Lebensmittelmarkt zu sichern und zu stabilisieren. Chancen zur Stärkung und Ergänzung der öffentlichen und gewerblichen Infrastruktur z.B. hinsichtlich ärztlicher Versorgung, Angeboten für Tourismus-Fremdenverkehr, Gastronomie etc. sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Städtebauförderung wahrgenommen werden.
In weiteren Bereichen der Ortsmitte, in denen städtebauliche Missstände und Mängel vorhanden sind, sollen diese durch Erneuerungsmaßnahmen der Gemeinde oder auch durch private Sanierungsmaßnahmen, welche ausdrücklich erwünscht sind, behoben werden.
Als Grundlage der Antragstellung für die Neuaufnahme in das Sanierungsprogramm ist im Jahr 2022 unter Beteiligung der Bürgerschaft ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK) sowie ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit einem konkreten Neuordnungskonzept durch die KE bereits erarbeitet sowie hierzu eine detaillierte Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsplanung erstellt worden.
Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für die Sanierung „Ortsmitte II“ Spiegelberg
Der Gemeinderat Spiegelberg hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) gemäß § 141 des Baugesetzbuches (BauGB) für das dargestellte Gebiet „Ortsmitte II“ Spiegelberg beschlossen.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und den Beratungsleistungen der anschließenden Sanierungsdurchführung ist die bereits langjährig mit der städtebaulichen Erneuerung in Spiegelberg betraute LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) beauftragt.
Maßgebend ist das in dem beiliegend abgedruckten Lageplan der KE vom 12.11.2024 dargestellte Untersuchungsgebiet „Ortsmitte II Spiegelberg“. Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen erlangt mit seiner Veröffentlichung zum heutigen Tage Rechtskraft.
Gemäß § 138 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Hierzu wird Anfang 2025 eine konkrete Befragung der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer durchgeführt werden, um festzustellen, inwieweit Interesse und Bereitschaft zur Mitwirkung durch private Investitionen am eigenen Grundstück oder Gebäude besteht.
Die KE hat sich gemäß § 138 BauGB gegenüber der Gemeinde Spiegelberg verpflichtet, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden und nur an die Gemeinde weiterzugeben.
Informationsveranstaltung
Gemeindeverwaltung und KE sehen über die Befragung hinaus vor, die Bewohner und Grundstückseigentümer Anfang 2025 in einer eigenen Informationsveranstaltung über die grundsätzlichen Ziele der Ortskernsanierung in Spiegelberg sowie die Voraussetzungen und Möglichkeiten ihrer Mitwirkung durch private Sanierungsmaßnahmen zu informieren.
Die Gemeinde wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt zu dieser Veranstaltung einladen.
Spiegelberg, den 27.11.2024
gez.
Max Schäfer
Bürgermeister
Anlage
Abgrenzungsplan Untersuchungsgebiet „Ortsmitte II“ Spiegelberg der KE vom 12.11.2024