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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2024
Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde angemerkt, dass in der Stocksberger Straße Richtung Prevorst das Lichtraumprofil nicht frei ist und Hecken von Privatgrundstücken in den Verkehrsweg wachsen. Die Verwaltung nahm dies zur Kenntnis und verweist, dass in der KW 42 ein allgemeines Schreiben im Nachrichtenblatt erscheint, welches auf Überwuchs aufmerksam macht.
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
Bürgermeister Schäfer verlas die Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2024.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Schäfer gibt bekannt, dass in der letzten Sitzung vom 12. September lediglich personalrechtliche Beschlüsse gefasst wurden, welche nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Spiegelberg zum Stichtag 01.01.2020
Bitte beachten Sie die amtliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes. Der Gemeinderat hat 2016 den Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR / Doppik) für den Gemeindehaushalt zum 01.01.2020 gefasst. Die Umstellung auf das NKHR / Doppik erfolgte gemeinsam mit anderen Gemeinden und wurde nun erfolgreich abgeschlossen. Aus den Werten der Eröffnungsbilanz lassen sich folgende Bilanzkennzahlen ermitteln: Die Eigenkapitalquote liegt bei 48,54 %, die Fremdkapitalquote bei 51,46 % und der Anlagendeckungsgrad (Verhältnis Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten zu Anlagevermögen) bei 108,71%. Die Pro-Kopf-Verschuldung (=Gesamtverschuldung, keine Eigenbetriebe vorhanden, Einwohnerzahl von 2.140 zum 30.06.2019 maßgebend) beträgt 584,57 €, deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
Umsetzung der Grundsteuerreform 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg in Kraft, was eine Festsetzung neuer kommunaler Hebesätze erforderlich macht. Der Gemeinderat entschied, die Hebesätze in einer separaten Hebesatzsatzung festzulegen, um die rechtliche Grundlage für die Grundsteuerbescheide 2025 zu schaffen.
Von Seiten des Finanzministeriums wurde, wie bereits vielfach durch die Presse kommuniziert, im September 2024 ein Transparenzregister für die Grundsteuer B für die Öffentlichkeit freigeschaltet. Mit dem Transparenzregister soll die Berechnung der Hebesätze der Gemeinden für den Bürger transparent gemacht werden.
Die Berechnung der Gemeinde Spiegelberg basiert, wie die zahlreicher anderer Gemeinden, auf der aktuellen Datenbasis aller bisher erfassten Grundstücke. Die Gemeinde Spiegelberg hat die Hebesätze so festgelegt, dass für die Gemeinde keine Mehr- oder Mindereinnahmen durch die Grundsteuerreform entstehen. Für den einzelnen Steuerzahler kann somit die Grundsteuer dennoch günstiger oder teurer ausfallen als es bisher der Fall war.
Bitte beachten Sie die amtliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes.
Bestellung eines neuen Ratschreibers für die Gemeinde Spiegelberg
Bisher war Frau Ina Krone Ratschreiberin der Gemeinde. Mit ihrem Ausscheiden aus dem Gemeindedienst musste dieses Amt neu vergeben werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Hauptamtsleiterin Frau Sophia Henninger zur neuen Ratschreiberin der Gemeinde Spiegelberg zu bestellen.
Feuerwehrbedarfsplan
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Spiegelberg, welcher alle sechs Jahre aktualisiert werden soll.
Der Plan beschreibt die erforderliche Ausstattung, Fahrzeuge, Strukturen und Gebäude, die in den nächsten sechs Jahren auf Grundlage aktueller rechtlicher Vorgaben umgesetzt werden sollen. Auch die Motivation und Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkräfte wird beleuchtet, um den Grundschutz der Gemeinde personell sicherzustellen. Zudem werden größere, kostenintensive Projekte betrachtet und Empfehlungen zur Umsetzung gegeben.
Der letzte Bedarfsplan wurde 2018 verabschiedet, die Arbeitsgruppe der Feuerwehr Spiegelberg hat den Plan für 2024 fortgeschrieben.
Einsatzstellenfunk Feuerwehr Spiegelberg
Mit der Umstellung auf Digitalfunk wurde 2022 die Kommunikation der Feuerwehr Spiegelberg mit der Leitstelle Rems-Murr digitalisiert. Ein Erlass des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg sieht vor, dass ab 2026 die Funkkommunikation ausschließlich digital erfolgen muss, da die analoge Gleichwelle abgeschaltet wird.
Um die Einsatzkommunikation sicherzustellen, benötigt die Feuerwehr Spiegelberg 22 digitale Funkgeräte samt Zubehör. Das Innenministerium hat für 2024 Fördermittel in Höhe von 5.500 € zugesagt. Die Förderhöhe wird jedoch in den Folgejahren sukzessive gesenkt, weshalb die Beschaffung 2024 und nicht erst 2026 erfolgen sollte.
Zur Kostensenkung hat sich Spiegelberg mit anderen Gemeinden für eine interkommunale Beschaffung zusammengeschlossen. Die Firma Blickle und Scherer hat das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben, mit einem Gesamtpreis von 24.319,91 € brutto. Nach Abzug der Fördermittel verbleibt ein Betrag von 18.832,81 €, während im Haushalt 2024 dafür 18.000 € eingeplant wurden.
Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung der Funkgeräte samt Zubehör.
Einsatzkleidung Feuerwehr Spiegelberg
Die Einsatzkleidung der Feuerwehr Spiegelberg, beschafft 2012 von der Firma Lion Apparell, muss nach Herstellerangaben nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden, da die feuer- und wärmehemmenden Membrane ihre Schutzfunktion verlieren. Da die Nutzungsdauer bereits überschritten ist, besteht somit auch ein Haftungsrisiko im Verletzungsfall. Zudem hat Lion Apparell Teile der Produktion in Deutschland eingestellt, was zu Lieferzeiten von über 12 Monaten führt. Daher ist eine Neubeschaffung von einem anderen Hersteller erforderlich.
Nach Vergleich verschiedener Anbieter hat sich die Firma „Fireliner“ aus Weinstadt als preislich und qualitativ attraktivster Anbieter erwiesen. Der Preis pro Set (Jacke und zwei Hosen) beträgt 937,72 € brutto. Für 21 Sätze für Atemschutzgeräteträger wird ein Gesamtpreis von 19.692,12 € fällig.
Im Haushalt 2024 sind dafür 20.000 € eingeplant. Weitere 30 Sätze sollen in den Jahren 2025 und 2026 gestaffelt beschafft werden, um alle Feuerwehrleute schrittweise auszustatten. Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung der 21 Sätze für das Jahr 2024.
Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Spiegelberg
Die aktuelle Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Spiegelberg, die erst im Januar 2024 verabschiedet wurde, ist zwar rechtlich auf einem aktuellen Stand, allerdings basierte die damalige Gebührenkalkulation auf einer niedrigeren Auslastung und schloss Verwaltungskosten und Reparaturen nicht ein. Ebenso schrieb die Satzung eine tagegenaue Gebührenanpassung bei Zu- und Auszügen vor, was zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führte. Die neuen Gebühren wurden nun auf Grundlage einer durchschnittlichen Auslastung berechnet und in zwei Bereiche unterteilt: Unterkunftskosten und Nebenkosten.
Zusätzlich wurden Regelungen zur Raumüberlassung präzisiert, ein Bußgeldtatbestand für Ordnungswidrigkeiten eingeführt und die Satzung formal überarbeitet. Bitte beachten Sie die amtliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes.
Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II)
Ganz anders als bei der Planung der Region Stuttgart, ist die Gemeinde Spiegelberg bei den Planungen der Region Heilbronn-Franken nahezu nicht betroffen. Es findet sich nur eine Vorrangfläche für Windenergie in Gemarkungsnähe, hierbei handelt es sich um die Fläche HN_26_II „Östlich Wüstenrot (Kernort)“. In dieser Fläche ist auch bereits die Aufstellung einer Windkraftanlage geplant, was der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 behandelt hat. Bei einer hierbei eingeforderten Visualisierung durch den Antragsteller wurde offensichtlich, dass die Windkraftanlage von Vorderbüchelberg aus fast nicht zu sehen ist, weshalb nach Beschluss des Gemeinderates keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.
Die Gemeinde Spiegelberg hat bis zum 23.12.2024 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die in der Stellungnahme geäußerten Einwände würde die Region Heilbronn-Franken abwiegen und ggf. in die Planung einfließen lassen. Das Recht auf einen Widerspruch o.ä. besteht nicht, die Region ist in ihrer Planung grundsätzlich frei.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass er keine Stellungnahme zu der geplanten Teilfortschreibung abgeben wird.
Einführung eines Dokumentenmanagement-Systems mit Ratsinformations-system
Die Gemeindeverwaltung Spiegelberg arbeitet derzeit noch mit herkömmlichen Windows-Ordnern zur Ablage von Dateien. Dieses System stößt jedoch angesichts der zunehmenden Digitalisierung an seine Grenzen. Es fehlen eine klare Aktenstruktur, eine effiziente Suchfunktion sowie die Möglichkeit zur gezielten Vergabe von Zugriffsrechten. Zudem erschwert das bisherige System die Einhaltung von Speicherfristen und verzögert die Bearbeitung digitaler Anträge über Service-BW.
Ein modernes Dokumentenmanagement-System (DMS) würde diese Probleme lösen, indem es unter anderem einen digitalen Posteingang ermöglicht und Dateien automatisch mit Aktenzeichen versieht. Ergänzt würde das DMS durch ein Ratsinformations-System (RIS), das die Gemeinderatsarbeit digitalisiert. Sitzungsvorlagen könnten direkt auf Tablets an die Gemeinderäte übermittelt und öffentlich über die Gemeindehomepage zugänglich gemacht werden, was die Transparenz deutlich erhöhen würde.
Da das System „Regisafe“ als einziges die erforderlichen Schnittstellen für Service-BW erfüllt, kommt nur dieses in Betracht. Im Haushalt sind dafür 50.000 Euro vorgesehen.
Der Gemeinderat befürwortete die Digitalisierung der Verwaltung und beschloss einstimmig die Beschaffung des DMS für einen einmaligen Preis von 24.500 Euro netto. Die monatlichen Betriebskosten belaufen sich auf 356,10 Euro netto. Zudem beschloss der Gemeinderat die Beschaffung des RIS für einen einmaligen Preis von 9.502 Euro netto und monatlichen Betriebskosten von 235,20 Euro netto.
Auslaufen des Servers der Gemeindeverwaltung Spiegelberg für 2025 und Umstieg auf Cloud
Die Gemeindeverwaltung plant, den eigenen Server durch eine Cloudlösung von Komm.ONE zu ersetzen. Der im März 2023 beschaffte Server ist kostenintensiv und benötigt Lizenzerneuerungen im Wert von 5.100 Euro. Zudem entfällt dann die geplante Anschaffung eines teuren Netzwerklaufwerks.
Die Cloudlösung bietet zahlreiche Vorteile: keine Anschaffungskosten für Server und Lizenzen, externe Updates, sichere Datensicherung in Rechenzentren und erleichterte Homeoffice-Nutzung. Trotz einmaliger Wechselkosten von ca. 10.000 Euro und laufenden Kosten erwartet die Verwaltung langfristig eine Entlastung und Kostenneutralität.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Kosten zu prüfen und dem Gemeinderat einen Beschluss vorzulegen, um auf die Cloudlösung umzustellen.
Umbauarbeiten des Mietgebäudes Sulzbacher Str. 20 zu einem Smartstore
Am 01.11.2024 gibt Herrn Rathgeber sein Lebensmittel- und Haushaltswarengeschäft auf und geht in den Ruhestand. Um die Nutzung des Geschäftes im Interesse der Bürgerschaft zu sichern, hat Bürgermeister Schäfer die Räumlichkeiten ab dem 01.11.2024 angemietet. Eine Untervermietung an den Interessenten ORTkauf GmbH aus Schwäbisch Hall wurde am 12.09.2024 durch den Gemeinderat beschlossen.
Die Verwaltung hat Angebote für notwendige Umbauarbeiten in den Bereichen Strom, Wasser und Klimaanlage eingeholt. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Arbeiten im Bereich Strom an die Firma Kurz Elektrotechnik aus Spiegelberg zum Angebotspreis von 12.784,93 Euro, die Vergabe der Arbeiten für die Klimaanlage an die Firma Munz Kälte- und Klimatechnik aus Ilsfeld zum Angebotspreis von 5.612,80 Euro und die Vergabe der Sanitärarbeiten an die Firma Pribyl aus Spiegelberg zum angebotenen Preis von 4.944,45 Euro. Bei den Beträgen handelt es sich um Bruttopreise. Darüber hinaus erforderliche Maler- und Trockenbauarbeiten werden durch den gemeindeeigenen Bauhof durchgeführt.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption – 2. BA Wasserwerk Greutfeld mit Förderleitung Großhöchberger Quelle; Fassung Bau-/Ausschreibungsbeschluss für das Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter
Grundlage für den 2. Bauabschnitt ist das bereits erstellte Strukturgutachten für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Spiegelberg.
Der Grundsatzbeschluss zur Einleitung dieses Bauabschnitts, der die Errichtung des Wasserwerks Greutfeld mit Förderleitung zur Großhöchberger Quelle umfasst, wurde bereits am 20.07.2023 gefasst.
Für den im August 2023 eingereichten Förderantrag erhielt die Gemeinde am 25.06.2024 einen Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium Stuttgart. Um die festgelegte Ausführungsfrist einzuhalten, müssen die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten für das Wasserwerk Greutfeld bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2024 wurden die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Frank aus Backnang und die Leistungen für die erforderliche Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Baustatik Winter aus Leutenbach vergeben.
Für die weitere, planmäßige Umsetzung der Maßnahme müssen nun die Ausschreibungsunterlagen für das Gebäude des Wasserwerks Greutfeld mit Hochbehälter einschließlich der darin untergebrachten Edelstahltrinkwasserbehälter (Volumen = 2 x 200 m³), erstellt werden. Der geschätzte Kostenumfang hierfür beträgt ca. 1.650.000,00 €, brutto. Die Vergabe der Arbeiten wird in der Gemeinderatssitzung im Dezember erfolgen. Weiterhin erfolgt die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die technische und elektrotechnische Ausrüstung des Wasserwerks Greutfeld mit Hochbehälter. Hier beträgt der geschätzte Kostenumfang ca. 506.000,00 €, brutto. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt der Gemeinde Spiegelberg eingestellt.
Die Arbeiten für den Bau der Förderleitung von der Großhöchberger Quelle zum Wasserwerk Greutfeld, die auch noch Teil des zweiten Bauabschnittes sind, sollen anschließend im Frühjahr 2025 ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Bau bzw. der Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten für die Erstellung des Gebäudes des Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter zu. Ebenso stimmte der Gemeinderat dem Bau bzw. der Ausschreibung der technischen und elektrotechnischen Ausrüstung für das Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter zu.
Heizung Grundschule
Im vergangenen Monat ist die Heizung in der Grundschule ausgefallen bzw. lässt sich nicht mehr wie gewünscht regulieren. Angesichts der bevorstehenden kalten Jahreszeit ist eine umgehende Reparatur dringend erforderlich.
Bürgermeister Schäfer hatte zuvor in Rücksprache mit Fachkundigen die Möglichkeit eines kompletten Austausches des Heizsystems geprüft, da die Kosten der erforderlichen Reparatur der gesamten Steuerung mit über 11.000 Euro unwirtschaftlich erschien. Diese Option stellte sich jedoch als zu unwirtschaftlicher und extrem teuer heraus. Da es hierbei um dass Wohl der Kinder ging, traf Bürgermeister Schäfer in Absprache mit dem 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeister eine Eilentscheidung zur Reparatur. Der Gemeinderat wurde nun um die Legitimation dieser Entscheidung gebeten.
Die Ratsmitglieder stimmten der Eilentscheidung einstimmig zu und genehmigten nachträglich die Reparaturkosten in Höhe von 11.126,50 € (brutto).
Anfragen
Von Seiten des Gemeinderates lagen keine Anfragen vor.