Gemeinde Spiegelberg

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Rathaus-Aktuell

Wasserversorgung Spiegelberg

Parken auf Schachtdeckel und Hydranten
 
Nach §12 der StVO ist es verboten auf/über Schachtdeckel und anderen Verschlüssen zu Parken.


Die Schachtdeckel müssen grundsätzlich für die Zugänge der Wasser- oder Gasversorgung sowie den Einsatzkräften freigehalten werden.


Unterflurhydranten sind immer in der Erde eingelassen, entweder auf der Straße oder auch auf Gehwegen oder Seitenstreifen, aus diesem Grund sind sie sehr leicht zu übersehen. Besonders, wenn sie zusätzlich noch von Schnee und Eis überdeckt sind. Unterfluthydranten dürfen niemals zugeparkt werden, da sie der Löschwasserversorgung dienen. Außerdem hat jeder Unterflurhydrant ein sogenanntes Hydrantenschild. Diese ist ein weißes Schild mit rotem Rand und schwarzer Schrift. Darauf zu erkennen, die Entfernung nach rechts oder nach links und die Entfernung nach vorne vor dem Schild zum Unterflurhydranten. Außerdem der Leitungsdurchmesser ganz oben in mm.


Bei einem Verstoß kann es ein Bußgeld geben oder das Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten!