Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.01.2026

Bürgerfragestunde

Aus der Bürgerschaft ging keine Frage hervor.

Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung und Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Schäfer verlas die öffentlichen und nichtöffentlichen Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung.

Kommunale Einvernehmen – Bausachen
 
Das kommunale Einvernehmen wurde vom Gemeinderat für folgende Bausachen erteilt: 

  • Bauantrag zur Errichtung einer Terasse im UG, Flst. 63/4, Bergstraße 47, Spiegelberg; Beratung und Beschlussfassung (hier: Befreiung)

Bauantrag zur Errichtung einer Schutzhütte für den Waldkindergarten, Flst. 1093/15, Finkenstraße, Spiegelberg

Der Gemeinderat hat am 24.07.2025 beschlossen, den Waldkindergarten grundsätzlich in kommunale Trägerschaft zu übernehmen und die Umsetzung zu planen. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung nach dem Beschluss vom 18.09.2025 eine Bauvoranfrage. Die Planungen erfolgten in Abstimmung mit dem KVJS und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Bedürfnisse des Waldkindergartens. Am 07.01.2026 erteilte das Landratsamt Rems-Murr-Kreis einen positiven Bauvorbescheid, einschließlich der aktiven Zustimmung des KVJS. Damit ist die Umsetzung des Vorhabens grundsätzlich möglich und der Weg für die Einreichung eines Bauantrages frei. Der Gemeinderat beschloss mit einer Enthaltung, dass Architekturbüro Ettle aus Aspach mit der Ausarbeitung und Einreichung des Bauantrags zu beauftragen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, alle in Betracht kommenden Fördermittel für das Bauvorhaben zu beantragen. Parallel dazu sollen Angebote eingeholt werden. Eine Vergabe ist für die Gemeinderatssitzung im Februar, spätestens März vorgesehen. Zudem wird bei der Rechtsaufsichtsbehörde ein Antrag auf vorzeitiger Maßnahmenbeginn gestellt, um – vorbehaltlich der Auftragsvergabe durch den Gemeinderat – zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 2026/2027 oder kurz darauf eine gebrauchsfertige Schutzhütte einweihen zu können.

Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption, 2. Bauabschnitt; Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter und Förderleitung Großhöchberger Quelle; Fassung Bau-/Ausschreibungsbeschluss für technische und elektronische Anlagen sowie die Förderleitung

Grundlage für den zweiten Bauabschnitt ist das bereits erstellte Strukturgutachten zur öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Spiegelberg. Bereits am 20.07.2023 hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen sowie zur Einleitung des zweiten Bauabschnittes „Wasserwerk Greutfeld mit Förderleitung Großhöchberger Quelle“ gefasst. Die Bauarbeiten für das Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter laufen seit Februar 2025 und schreiten planmäßig voran. Ende 2025 konnte sich der Gemeinderat im Rahmen einer Besichtigung des fertiggestellten Rohbaus ein Bild vom Baufortschritt und den in arbeit befindlichen Hochbehältern aus Edelstahl machen. Die Arbeiten befinden sich nun in der Abschlussphase des Rohbaus, sodass die nachfolgenden Gewerke anstehen. Diese umfassen die technischen und elektronischen Anlagen des Wasserwerkes sowie die Förderleitung von der Quelle Großhöchberg zum Wasserwerk Greutfeld. Für die weitere Umsetzung der Maßnahme sollen nun die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Ausschreibungen veröffentlicht werden. Die Vergabe ist voraussichtlich für die Gemeinderatssitzung im März vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten für die technischen und elektronischen Anlagen des Wasserwerkes sowie der Ausschreibung für die Erstellung der Förderleitung von der Quelle Großhöchberg bis zum Wasserwerk Greutfeld zuzustimmen. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann vorgestellt.

Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Spiegelberg; Beratung und Beschlussfassung

Die derzeit gültige Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Spiegelberg stammt aus dem Jahr 2025 und entspricht weiterhin den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Zwischenzeitlich wurde jedoch eine weitere Unterkunft in der Juxer Straße 8 eingerichtet, die nun in Betrieb genommen werden soll. Durch die damit verbundene veränderte Belegungssituation ändern sich die bisherigen Durchschnittswerte der Gebühren, sodass eine Anpassung der Kalkulationsgrundlagen notwendig wurde. Zudem wurden zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerungen sowie die Personalaufwendungen des Bauhofes und der Hauptamtsleitung in der Kostenkalkulation detaillierter und verursachungsgerecht berücksichtigt. Aufgrund dieser Änderungen ist eine Neufassung der Satzung erforderlich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Spiegelberg gemäß dem in der Sitzung vorgestellten Satzungsentwurf und nahm die der Satzung zugrunde liegende Kalkulation zur Kenntnis. Die beschlossene Satzung ist in dieser Ausgabe abgedruckt.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Spiegelberg (Feuerwehrentschädigungssatzung – FWES); Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat am 10.10.2024 den aktuell gültigen Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Spiegelberg beschlossen. Dieser wird turnusgemäß alle sechs Jahre fortgeschrieben und gleicht die Ist-Situation der Feuerwehr mit der geltenden Rechtslage sowie den Vorgaben des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg ab. Daraus ergibt sich eine Soll-Situation für Fahrzeuge, Ausstattung, Strukturen und Gebäude, die innerhalb der nächsten sechs Jahre umgesetzt werden soll. Zudem werden Aspekte der Motivation und Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen betrachtet, um den personellen Bedarf dauerhaft sicherzustellen. Im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan ist unter anderem eine Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten vorgesehen. Vorgeschlagen werden die Erhöhung der Einsatzstundenpauschale von 13 Euro auf 16 Euro sowie der Arbeitsdienstpauschale von 5 Euro auf 8 Euro. Darüber hinaus werden verschiedene jährliche Pauschalentschädigungen für Funktionen innerhalb der Feuerwehr angepasst. Ergänzend wurde ein neuer § 1 Abs. 6 aufgenommen, wonach bei fachfremden Tätigkeiten ebenfalls eine Stundenpauschale gewährt wird. Solche Tätigkeiten waren bisher nicht erfasst und wurden nicht entschädigt.
Die Anpassungen berücksichtigen die allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen Jahre sowie die Entschädigungssätze vergleichbarer umliegender Gemeinden und sollen als Zeichen der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement dienen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Spiegelberg (Feuerwehrentschädigungssatzung – FWES) gemäß der vorgelegten Satzungsfassung. Die beschlossene Satzung ist in dieser Ausgabe abgedruckt.

Kommunale Wärmeplanung im Konvoi der Gemeinden Sulzbach, Großerlach und Spiegelberg;

  1. a.    Rückgabe des Förderbescheides über 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Abbruch des bisherigen Projektes
  2. b.    Inanspruchnahme der neuen Förderung über 100% der zuwendungsfähigen

Ausgaben und Fortführung des Projektes unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien

Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, Strategien und konkrete Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung des gesamten Gebäudebestandes bis zum Jahr 2040 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg, wonach spätestens ab 2040 durch die Wärmeversorgung keine Treibhausgasemissionen mehr entstehen dürfen. Die kommunale Wärmeplanung dient dabei als strategische Grundlage für die Wärmewende, begründet jedoch keine unmittelbaren Verpflichtungen. Bereits im Juni 2023 hatten die Gemeinden Großerlach, Spiegelberg und Sulzbach an der Murr beschlossen, im Rahmen eines Konvois einen freiwilligen kommunalen Wärmeplan durch einen externen Fachplaner erstellen zu lassen. Die Förderzusage über bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ging am 02.09.2024 ein, der Förderzeitraum läuft bis zum 30.11.2026. Die verbleibenden Kosten sollten entsprechend einer Kooperationsvereinbarung nach Einwohnerzahl aufgeteilt werden. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg zum 06.08.2025 wurde die kommunale Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe der Gemeinden. Gleichzeitig besteht nun die Möglichkeit, Konnexitätsmittel in Anspruch zu nehmen, wodurch eine vollständige Kostenerstattung (100 %) erfolgt. Da bislang noch keine Fördermittel abgerufen wurden, ist für den bestehenden Konvoi ein Wechsel der Fördergrundlage möglich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den bisherigen Förderbescheid zurückzugeben und auf die neue Förderung mit vollständiger Kostenerstattung zu wechseln. Die kommunale Wärmeplanung wird unter den neuen rechtlichen Vorgaben weiterhin gemeinsam mit den Gemeinden Sulzbach an der Murr und Großerlach im Konvoi fortgeführt. Hierbei wird auch mit dem bereits mit der Aufgabge beauftragten Ingenieurbüro weitergearbeitet, sodass nicht von vorne begonnen werden muss und an die bisherige Arbeit angeknüpft wird.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026; Beratung und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat Spiegelberg hat den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen. Kämmerer Steffen Schmid und Bürgermeister Max Schäfer stellten die finanzielle Situation der Gemeinde ausführlich vor und erläuterten den Vorbericht zum Haushalt.

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung des Haushaltes öffentlich bekannt gegeben sowie ausgelegt. Dies wird im Nachrichtenblatt angekündigt.

Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen

Funkmast – Aspach
Bürgermeister Schäfer informiert darüber, dass er kürzlich erfahren hat, dass an die Grenze zu Kurzach auf der Gemarkung Aspach ein Funkmast gebaut wird. Voraussichtlich wird dieser den Mobilfunkempfang in Kurzach verbessern. Er bittet um Kenntnisnahme.

Verkauf MF-Bagger
Bürgermeister Schäfer gibt bekannt, dass der alte Bagger des Bauhofs, der durch den Neukauf eines Radladers ersetzt wurde, für 11.000 € verkauft werden konnte.

Früherer Beginn künftiger Gemeinderatssitzungen
Bürgermeister Schäfer gibt bekannt, dass auf Anregung einiger Gemeinderäte vorerst die Gemeinderatssitzungen bereits ab 18 Uhr stattfinden.

Bildung Ausschuss „Verlässliche Grundschule
Der Gemeinderat bildet einstimmig durch Beschluss nach § 39 Abs. 1 S. 2 GemO einen beschließenden Ausschuss zum o.g. Themen. Mitglieder sind: GRin Schaible-Probst, GR Wadowski, GR Kircher, GR Pribyl sowie Bürgermeister Schäfer als Vorsitzender des Ausschusses.

Workshop zum Thema Waldkindergarten
Auf Anregung des Gemeinderates soll ein Workshop zum Thema Waldkindergarten stattfinden. Hierzu wird neben dem Gemeinderat auch die Waldkindergartenleitung eingeladen.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Zwei Anfragen aus dem Gemeinderat konnten direkt beantwortet werden.