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Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft gingen keine Anfragen hervor.
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung und Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Bürgermeister Schäfer verlas die Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2024. Ebenso gab Bürgermeister Schäfer die nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung bekannt. Hierbei handelte es sich um die Einstellung eines neuen Kämmerers zum 01.03.2025. Ebenso, dass das Knusperlädle zur Untermiete beim zukünftigen ORTkauf einziehen wird.
Bauleitplanung der Gemeinde Spiegelberg; Bebauungsplan „Am Wehr“
In der Gemeinderatssitzung stand der Bebauungsplan „Am Wehr“ der Gemeinde erneut auf der Tagesordnung. Es wurden zentrale Entscheidungen zur Anpassung des Entwurfs und zur weiteren Verfahrensweise getroffen.
Der Gemeinderat hatte bereits am 08.02.2024 den ursprünglichen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Wehr“ gefasst. Dieser Plan diente insbesondere der Neubebauung des Grundstücks Am Wehr 10 sowie der Neuordnung der Erschließung im Bereich der Straße Am Wehr. Im Zuge einer Bauvoranfrage wurde jedoch festgestellt, dass der nördliche Baukörper nicht mit dem bisherigen Bebauungsplan übereinstimmte. Um das städtebauliche Ziel zu sichern, wurde das Baufenster angepasst und der Entwurf überarbeitet.
Die geänderte Fassung vom 13.01.2025 beinhaltet insbesondere:
Da die Änderungen nur Teilbereiche betreffen, erfolgt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß Baugesetzbuch (BauGB) in verkürzter Form. Bitte beachten Sie die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes.
Mit drei Enthaltungen wurden die folgenden Beschlüsse einstimmig gefasst:
Der Satzungsbeschluss des geänderten Bebauungsplans ist für die Gemeinderatssitzung am 20.03.2025 vorgesehen.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
a) Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume
Die Einteilung der Wahlbezirke orientiert sich an der bewährten Struktur früherer Wahlen. Die Wahlbezirke wurden so festgelegt, wie Sie in der Wahlbekanntmachung in selbiger Ausgabe abgedruckt sind. Diese Festlegung gilt auch für künftige Wahlen, sofern kein anderslautender Beschluss gefasst wird. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.
a) Festlegung der ehrenamtlichen Entschädigung für Wahlhelfer
Die Verwaltung schlug vor, diese wie bei früheren Wahlen gemäß der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit festzulegen. Dies bedeutet, dass die Entschädigung pauschal bei 25 Euro pro Wahltag liegt. Eine Teilnahme an der Wahlhelferschulung wird mit demselben Tagessatz vergütet. Auch dieser Vorschlag der Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Diese Festlegung gilt auch für künftige Wahlen, sofern der Gemeinderat keinen anderslautenden Beschluss hierzu fasst.
Umbau Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Ortsteil Jux; Vergabe
Der Gemeinderat beschloss den Abschluss des Umbaus der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Teilort Jux. Hierzu erhielt die Gemeinde am 29.05.2024 einen Förderbescheid. Die Förderung umfasst eine Zuwendung von 21.996 Euro und erfordert einen Mindesteigenanteil von 10%. Da die Gesamtkosten der Maßnahme laut Gesamtfinanzierungsplan 54.990 Euro betragen, wird der tatsächliche Eigenanteil der Gemeinde mit etwa 60% bzw. 32.994 Euro veranschlagt.
Zur Umsetzung wurden Angebote der Syna und der Firma Hörmann eingeholt. Die Gesamtkosten des Auftrags belaufen sich auf 41.174,00 Euro netto (Syna) im Vergleich zu 48.084,78 Euro netto (Hörmann), zuzüglich variabler Kosten, sodass die Gesamtkosten der Maßnahme voraussichtlich bei 55.000 Euro (Syna) liegen werden.
Die Gemeindeverwaltung schlug vor, den Auftrag auf Grundlage des Angebots der Syna zu vergeben. Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss einstimmig zu.
Abwassertechnik; Beschaffung von Laborutensilien; Auftragsvergabe
Zu Jahresbeginn 2024 übernahm die Gemeinde Spiegelberg die Betriebsführung ihrer Kläranlagen von der Süwag und stellte im April eine Fachkraft für Abwassertechnik ein, unterstützt durch das Ingenieurbüro Riker + Rebmann in Beraterfunktion. Während der Übergangszeit, in der kein eigenes Fachpersonal zur Verfügung stand, übernahm die Gemeinde Wüstenrot die Betriebsführung der Kläranlagen in Form einer Patenschaft. In diesem Zeitraum wurden alle Laborwerte in Wüstenrot ausgewertet. Da die Gemeinde Spiegelberg über keine geeignete Laborausstattung verfügt, besteht diese Zusammenarbeit trotz der mittlerweile angestellten Fachkraft weiterhin. Die Fortführung dieser provisorischen Lösung ist jedoch aufgrund hoher Arbeitsauslastung in Wüstenrot sowie der erheblichen zeitlichen Belastung durch die Kurierfahrten der Spiegelberger Fachkraft nicht langfristig tragbar.
Zur Lösung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Anschaffung folgender Ausrüstung:
Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption – 2. BA Wasserwerk Greutfeld mit Förderleitung Großhöchberger Quelle; Auftragsvergabe für Untergrunderkundung und geotechnisches Gutachten
Für die weiteren Planungen des Ingenieurbüros Frank aus Backnang ist eine Untergrunderkundung mit geotechnischem Gutachten erforderlich. Hierzu legte das Planungsbüro der Verwaltung am 14.01.2025 ein geprüftes Angebot der Firma Geotechnik Stuttgart GmbH über 9.900,85 Euro brutto vor.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme des Angebotes vom 19.12.2024 und die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung zu beauftragen.
Einführung einer Katzenschutzverordnung; Beratung und Beschlussfassung
In der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2024 wurde auf Initiative des Gemeinderates die Einführung einer Katzenschutzverordnung diskutiert. Da keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung damit, zwei mögliche Entwürfe für die Verordnung auszuarbeiten.
Die Katzenschutzverordnung soll ein rechtssicheres Werkzeug für besondere Problemfälle schaffen, in denen eine zahlenmäßig ausufernde Katzenhaltung vorliegt. In solchen Fällen würde die Verordnung behördliche Maßnahmen, wie Kastrationen auf Kosten des Halters, ermöglichen. Auch eine Kennzeichnungspflicht (Chip- oder Tätowierung) ist Teil der Katzenschutzverordnung, wodurch herrenlose von gehaltenen Katzen unterschieden werden können. Es ist weder beabsichtigt noch personell zu stemmen, Kontrollen unter Katzenhaltern durchzuführen.
Der Gemeinderat hat sich, auch nach Anhörung einer Empfehlung aus der Bürgerschaft, für die Version der Verordnung entschieden, die sowohl eine Kennzeichnungs- als auch eine Kastrationspflicht beinhaltet. Die Verordnung, die auf einem Vorschlag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz aus 2018 sowie Regelungen vergleichbarer Kommunen basiert, soll voraussichtlich im März 2025 in Kraft treten.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
Anfragen:
Von Seiten des Gemeinderats lagen kleinere Anfragen vor, die Bürgermeister Schäfer in der Sitzung beantworten konnte oder bis zur nächsten Sitzung in Erfahrung bringen möchte.