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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.09.2024
Am letzten Donnerstag, dem 12.09.2024 fand die erste reguläre Sitzung des neuen Gemeinderats statt. Vollzählig wurde die Sitzung von 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr abgehalten.
Bürgerfragestunde
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurden aus der Bürgerschaft drei Fragen an Bürgermeister Schäfer gerichtet. Er konnte diese in der Sitzung noch beantworten bzw. sagte zeitnahe Beantwortung zu.
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
Bürgermeister Schäfer verlas die Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Juni 2024 sowie aus der konstituierenden Sitzung vom 18. Juli 2024.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Schäfer gibt bekannt, dass in der letzten Sitzung vom 11. Juli 2024 lediglich personalrechtliche Beschlüsse gefasst wurde.
Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen; Flst. 1104/16; Am Wehr 10, Spiegelberg
Bürgermeister Schäfer informierte den Gemeinderat über die vorliegende Ablehnung der Bauvoranfrage von Seiten des Landratsamtes. Maßgeblich hierfür war die Erschließung der geplanten Gebäude, welche als nicht hinreichend gesichert betrachtet wurde sowie die aus zivilrechtlicher Sicht nicht geklärte Frage zum Umgang mit der Brücke bzw. der Erweiterung / Sanierung dieser.
Bauvorhaben zur veränderte Ausführung; Ausbau Dachgeschoss in eine Wohnung, Änderung Rettungswege Dachgeschoss; Flst. Nr.: 86/1; Sulzbacher Straße 2, Spiegelberg
Da aufgrund der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates sowie der anschließenden Sommerpause die Frist für die Anhörung der Gemeinde nicht eingehalten werden konnte, hat Bürgermeister Schäfer Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen und mitgeteilt, dass von Seiten der Gemeinde keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben bestehen.
Bauvorhaben zum Anbau an das bestehende Wohnhaus; Flst. Nr.: 50/2; Am Sommerberg 26, Spiegelberg-Jux
Im Rahmen einer Eilentscheidung hat Bürgermeister Schäfer dem Landratsamt die Zustimmung zum Bauvorhaben für den Anbau an das bestehende Wohnhaus Am Sommerberg 26 gegeben. Der Gemeinderat bestätigte diese Entscheidung einstimmig.
Bauvorhaben zur veränderten Ausführung der Terrasse mit Überdachung, Gewächshaus, Holzgerätehaus, Sichtschutz, Pavillon, Carport, Mülltonnenbox; Flst. Nr. 848/1; Bernhaldenweg 28, Spiegelberg-Jux
Bürgermeister Schäfer hat das Landratsamt vorab aufgrund der Menge der Überschreitungen darüber informiert, dass eine Zusage der Gemeinde auch bei drohendem Fristablauf wegen der konstitiuierenden Sitzung des Gemeinderates sowie anschließender Sommerpause vorläufig nicht erteilt werden kann, ehe der Gemeinderat hierüber nicht beraten hat. Der Gemeinderat stimmte in der nun stattgefundenen Sitzung den beantragten Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgrund der Menge nicht zu.
Bauvorhaben zur veränderten Ausführung für die Errichtung einer Hackgutheizung, Errichtung einer Stützmauer; Flst. Nr. 104/1; Brunnenstraße 9, Spiegelberg-Vorderbüchelberg
Siehe unten
Bauvorhaben zur Errichtung einer Lagerstätte für Pufferspeicher; Flst. Nr. 97; Brunnenstraße 17, Spiegelberg-Vorderbüchelberg
Siehe unten
Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Funktionsräumen für den landwirtschaftlichen Betrieb; Flst. Nr. 187; Spiegelberg-Vorderbüchelberg
Siehe unten
Bauvorhaben zur Umnutzung des EG von einem Veranstaltungsraum mit Küche zu einem Café/Bistro; Flst. Nr. 21; Dorfplatz 17, Spiegelberg-Jux
Die aufgrund drohenden Fristablaufes für die Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters erteilten drei Zustimmungen wurde vom Gemeinderat einstimmig bestätigt. Wegen der konstitiuierenden Sitzung des Gemeidnerates sowie der anschließenden Sommerpause waren hierzu eine Eilentscheidungen des Bürgermeisters erforderlich.
Bauvorhaben zur veränderten Ausführung des Geräte- und Maschinenschuppens, Flst. 127/1, Höhenweg 15, Spiegelberg-Jux
Die Gemeinde erteilt die beantragte Befreiung und erteilt dem Vorhaben sein kommunales Einvernehmen.
Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in Privatrechtsform – Beteiligungsbericht 2023
Kämmerin Krone stellte dem Gemeinderat den Beteiligungsbericht 2023 umfangreich vor. Der Gemeinderat nahm diesen zur Kenntnis, auf die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblatts wird verwiesen.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2023 nach 2024
Unter bestimmten Voraussetzungen können Einnahme- und Ausgabemittel als Ermächtigungen in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Damit soll die Ausführung des Haushalts, insbesondere bei mehrjährigen Investitionsmaßnahmen, erleichtert werden. Ermächtigungsübertragungen werden damit für mehrjährige Investitionsmaßnahmen gebildet und nur noch in Ausnahmefällen für die Anschaffung von z.B. beweglichem Vermögen oder sonstige Anschaffungen, die im geplanten Haushaltsjahr nicht zur Umsetzung gekommen sind. Für diese Zwecke soll in der Regel eine erneute Veranschlagung im kommenden Haushaltsplan erfolgen.
Kämmerin Krone erläuterte dem Gemeinderat jede einzelne von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 ins Haushaltsjahr 2024. Der Gemeinderat beschloss die Bildung aller vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen auf der Einnahmeseite in Höhe von insgesamt 367.230,62 Euro und auf der Ausgabenseite in Höhe von insgesamt 843.932,56 Euro vom Haushaltsjahr 2023 auf das Haushaltsjahr 2024. Die übertragenen Haushaltsmittel bleiben damit weiterhin verfügbar.
Neukonzeption Wasserversorgung, 2. Bauabschnitt; Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter und Förderleitung Großhöchberger Quelle
Grundlage der Neukonzeption ist das bereits erstellte Strukturgutachten für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Spiegelberg. Für die Umsetzung des nun anstehenden 2. Bauabschnittes der Konzeption, „Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter und Förderleitung Großhöchberger Quelle“, ist u.a der Neubau eines Wasserwerkes auf dem Flst. 831 im Greut geplant.
Hierfür muss mit dem die Gemeinde Spiegelberg beratenden Unternehmen, dem Ingenieurbüro Frank aus Backnang, je ein Ingenieurvertrag über Bauliche Anlagen, Tief-und Leitungsbau (Wasserwerk Greutfeld mit Hochbehälter und Förderleitung Großhöchberg), sowie über die technische Ausrüstung (Hydraulische und Elektrotechnische Ausrüstung) geschlossen werden.
Beschlossen wurde:
a) Ingeniuervertrag mit Ingenieurbüro Frank aus 71522 Backnang über Bauliche Anlagen, Tief- und Leitungsbau (Wasswerk Greutfeld mit Hochbehälter, Förderleitung Größhöchberg) mit einem vorläufigen Gesamthonorar in Höhe von 147.425,91 Euro (brutto) für das Wasserwerk mit Hochbehälter und über ein vorläufiges Gesamthonorar in Höhe von 90.494,73 Euro (brutto) für die Förderleitung Großhöchberger Quelle
b.) Ingenieurvertrag mit Ingenieurbüro Frank aus 71522 Backnang über technische Ausrüstung (Hydraulische und Elektrotechnische Ausrüstung) mit einem vorläufigen Gesamthonorar in Höhe von 113.671,50 Euro (brutto).
c.) Weiterhin muss der Baugrund erst einer Untersuchung auf Kampfmittel unterzogen werden, da im 2. Weltkrieg die Praxis herrschte, nicht über dem Ziel abgeworfene Bomben in der Regel nicht mehr „mit Nachhause“ zu nehmen, sondern irgendwo abzuwerfen. Dies erfolgt durch die Auswertung von Luftaufnahmen. Das Angebot der Firma LBA Luftbildauswertung GmbH aus Stuttgart vom 07.08.2024 in Höhe von 5.183,64 Euro wurde angenommen.
d) Darüber hinaus wurde das Angebot des Dipl.-Ing. (FH) Kai Winter aus Leutenbach-Nellmersbach vom 19.07.2024 in Höhe von 13.900 Euro zzgl MwSt. für die Tragwerksplanung angenommen.
Sanierungsgebiet Ortsmitte II Spiegelberg; Vertrag mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GbmH aus Stuttgart über Beratungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen; Beratung und Beschlussfassung
In der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2022 wurde der Neuaufnahmeantrag für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte 2“ in Spiegelberg, basierend auf dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), durch die Kommunalentwicklung GmbH (KE) vorgestellt und beschlossen.
Trotz dieses Antrags konnte das Vorhaben 2023 aufgrund der Überzeichnung des Landesförderprogramms nicht berücksichtigt werden. Am 16.06.2023 entschied der Gemeinderat, einen erneuten Antrag zu stellen, welcher am 06.05.2024 mit einem Förderbescheid über 700.000 Euro bewilligt wurde. Eine spätere Aufstockung der Mittel ist möglich. Die bewährte Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH soll fortgeführt werden.
Aus diesem Grund wurde einstimmig die Fortführung der Beratung durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH mit Sitz in 70191 Stuttgart beschlossen. Der Gemeinderat beschloss hierbei auch den Beratervertrag auf Stundenhonorar-Basis.
Sanierung Altes Schulhaus Vorderbüchelberg, Lindenstraße 2; Vertrag mit Bauherren-Betreuung Bellmann für Planung und Kostenschätzung; Einreichung Förderanträge; Beratung und Beschlussfassung
Das alte Schulhaus in der Lindenstraße 2 in Vorderbüchelberg ist stark sanierungsbedürftig. Seit etwa 1970 wurden keine Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt und bisherige Sanierungspläne mussten aus finanziellen Gründen verschoben werden. Im Jahr 2023 hat die Dorfgemeinschaft mehrere Sanierungsvorschläge an die Verwaltung übermittelt. Ein Förderantrag im ELR-Programm wurde jedoch zurückgezogen, da die vermietete Wohnung nicht in die Sanierung einbezogen werden konnte und sich nachteilig auf die restliche Förderung auswirkte. Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht nun das gesamte Gebäude zur Sanierung bereit.
Aufgrund der festgestellten Denkmaleigenschaft ist eine professionelle Begleitung erforderlich. Der Gemeinderat beschloss, die Sanirung unter Beratung der Firma Bauherren-Betreuung Bellmann aus Auenwald abzuwickeln. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt erneut einen Förderantrag für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Ebenso soll ein Förderantrag für den Ausgleichsstock Baden-Württemberg vorbereitet und eingereicht werden.
Mobilfunkmast Bergstraße; Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Einwendungen
Im Mai 2024 wurde der Gemeinderat über eine Anfrage der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH für einen Mobilfunkmast im Bereich Bergstraße informiert. Das Suchgebiet umfasste auch eine Lage außerhalb der Ortschaft in Richtung Prevorst. Der favorisierte Standort liegt nun über 700 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Da der Mobilfunkempfang am hinteren Ende der Bergstraße oft nicht vorhanden ist, beschloss der Gemeinderat, keine Einwendungen gegen diesen Standort zu erheben und nicht auf eine weitere Prüfung von alternativen Standorten zu bestehen.
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemeinde Wüstenrot, „WEA Kuhnweiler-Hals“; Stellungnahme der Gemeinde
Am 30.07.2024 wurde die Gemeindeverwaltung vom Landratsamt Heilbronn darüber informiert, dass in der Nachbargemeinde Wüstenrot der Bau einer Windkraftanlage geplant ist. Die „Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH“ hat die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs „Nordex N175/6.X TCS179“ beantragt, mit einer Leistung von 6.800 kW und einer Gesamthöhe von 267 m. Der Standort befindet sich auf einer Waldfläche der Gemeinde Wüstenrot, etwa 2.000 Meter von der nächsten Bebauung in Vorderbüchelberg entfernt.
Nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung wurde eine Visualisierung vom Standort Vorderbüchelberg angefertigt, die zeigt, dass die Windkraftanlage von dort aus kaum sichtbar ist. Das Landratsamt bestätigte diese Einschätzung. Der Gemeinderat diskutierte zudem, ob die Gemeinde von dem Projekt profitieren könnte, zum Beispiel durch einen sogenannten „Windpfennig“. Bürgermeister Schäfer wurde beauftragt, dies zu prüfen. Abschließend beschloss der Gemeinderat, keine Einwände gegen das Vorhaben zu erheben.
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; Beteiligung der Gemeinden
Der Verband Region Stuttgart plant eine Teilfortschreibung des Regionalplans von 2009 in den Kapiteln 3.1 und 4.2, um Vorbehaltsgebiete festzulegen und regionale Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu öffnen. Die Regionalversammlung hat am 05.06.2024 den Entwurf dieser Änderungen beschlossen und das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die Gemeinde Spiegelberg hat bis zum 31. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Da die nächstgelegene geplante PV-Fläche südlich von Oppenweiler liegt, wird die Gemeinde Spiegelberg von den Planungen nicht berührt. Der Gemeinderat beschloss, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nicht zum Vorhaben zu äußern.
Weitere Handhabung des wilden Häckselplatzes bei der Kläranlage Spiegelberg; Beratung und Beschlussfassung
In der Sitzung vom 16.05.2024 hat der Gemeinderat den wilden Häckselplatz bei der Kläranlage besprochen. Bürgermeister Schäfer wurde beauftragt, mit dem Landratsamt zu klären, ob der Platz weiter als offizieller Häckselplatz betrieben werden kann. Der Landkreis zeigte bei einem daraufhin folgenden Ortstermin großes Interesse daran, den Platz komplett, einschließlich Personal, zu betreiben. Allerdings ist der aktuelle Standort ungeeignet, da er zu klein und nicht befestigt ist. Zudem verläuft die Lauter zu nahe, was mit dem Gewässerschutz kollidieren könnte.
Das Landratsamt empfahl, den bestehenden Grünschnitt zu beseitigen und den Platz in seiner jetzigen Form zu schließen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Häckselplatz aufzulösen und nach alternativen Standorten zu suchen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat Bürgermeister Schäfer bereits den bisherigen Grünschnitthaufen mit Flatterband absperren lassen. Es wurden auch Schilder angebracht, die das Abladen von weiterem Grünschnitt zwar untersagen, sich bisher aber als recht wirkungslos erwiesen haben. Sobald der Platz endgültig geschlossen ist, wird die Verwaltung weiter darüber informieren.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
- Nachrichtenblatt – nun auch digital
Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass er das Versprechen des digitalen Mitteilungsblattes nun einlösen konnte. Mittlerweile ist das Nachrichtenblatt mit einer etwa einwöchigen Verspätung online auf der Webseite als PDF abrufbar sein. Zu finden ist es unter folgendem Pfad: Rathaus >> Aus dem Rathaus >> Nachrichtenblatt oder direkt über die Kachel auf der Startseite: „Nachrichtenblatt“.
- Windpark Oppenweiler
Bürgermeister Schäfer informiert, dass der länger in Planung befindliche „Windpark Oppenweiler“ wieder von sich hören lässt. Die Planungen laufen parallel / zusätzlich zum Regionalplan der Region Stuttgart. Zum jetzigen Zeitpunkt handele es sich um eine Erstinformation. Bürgermeister Schäfer wird den Gemeinderat über weiter Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.
- Besuch des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen
Bürgermeister Schäfer verkündet, dass am 14. November um 9 Uhr der Referatsleiter des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Ralph König in Spiegelberg zu Besuch sein wird. Er bittet um die Teilnahme von zwei bis drei Gemeinderäten beim Termin. Näheres wird bei der Klausurtagung besprochen.
- Deutsche Post / DHL
Mit der Schließung vom Lebensmittelgeschäft Rathgeber fällt auch die Filiale der Deutschen Post / DHL weg. In einem Smartstore ohne durchgehendes Personal ist eine Filiale in dieser Form nicht realisierbar. Glücklicherweise hat sich das Knusperlädle bereiterklärt, die DHL-Filiale zu übernehmen. Somit kann man in Spiegelberg ab dem 14.10.2024 wie gewohnt die Dienstleistungen der Deutschen Post in Anspruch nehmen; nun eben im Knusperlädle.
- Müllmarken
Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass er derzeit mit dem Landkreis in Kontakt steht, damit der Verkauf der Müllmarken zukünftig nicht mehr im Rathaus, sondern im Knusperlädle stattfindet. Somit ist auch ein Verkauf am Wochenende gewährleistet.
- Anfragen aus dem Gemeinderat:
Von Seiten des Gemeinderates liegen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Schäfer direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.