Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. November 2022

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. November 2022
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 22.10.2022.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab nichtöffentlich gefasste Beschlüsse der vergangenen Gemeinderatssitzungen bekannt.
 
Umsetzung der Unechten Teilortswahl in Spiegelberg; Beschlussfassung
 
Der Gemeinde obliegt eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung, ob die Kriterien des § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO noch eingehalten werden. Ändern sich beispielsweise die Einwohnerzahlen stark, so ist gegebenenfalls eine Anpassung der Regelungen zur unechten Teilortswahl in der Hauptsatzung zu prüfen.
 
Dabei ist zu beachten, dass bei Änderung der Sitzzahl in einem Wohnbezirk die Sitzverteilung auch im Übrigen neu geregelt werden muss. Für eine solche Neuregelung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Es ist Sache des Gemeinderats über die Ausgestaltung im Rahmen des Zulässigen zu entscheiden und im Falle der Beibehaltung der unechten Teilortswahl entsprechend seines Satzungsermessens zu begründen, auf welcher Basis die sich ergebenden Repräsentationsverhältnisse gewählt wurden.
 
Der Gemeinderat sprach sich in der Vorberatung der Sitzung vom 21.10.2022 für eine umfangreiche Prüfung der Unechten Teilortswahl in Spiegelberg aus und beauftragte die Verwaltung zur Durchführung dieser.
 
Bürgermeister Bossert und Hauptamtsleiter Schäfer erläuterten dem Gemeinderat die einzelnen Schritte der umfangreichen Prüfung sowie das Ergebnis dieser. Im Vergleich zur letzten Beschlussfassung über die Hauptsatzung hat sich die Anzahl der Wähler in keinem Wohnbezirk soweit verändert, dass, alleinig aufgrund der Veränderung der Wähleranzahl auch eine Veränderung der Sitzzahl oder Sitzverhältnisse im Gemeinderat in angemessenem Umfang sinnvoll erscheint.
 
Auch bei der, von der bloßen Entwicklung der Bevölkerung losgelösten, absoluten Neubewertung der Repräsentationsverhältnisse kam der Gemeinderat zum Ergebnis, dass die gegenwärtige Sitzverteilung und Sitzzahl des Gemeinderates unter Fortführung der unechten Teilortswahl die bestmögliche Vertretung des Wählerwillens darstellt. Es erging nach umfangreicher Aussprache der einstimmige Beschluss des Gemeinderates zur Beibehaltung der unechten Teilortswahl unter den gegenwärtig vorliegenden Repräsentationsverhältnissen.
 
 
 
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer; Beratung und Satzungsbeschluss
 
Die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Spiegelberg löst die bereits seit 01.01.1997 bestehende Hundesteuersatzung ab.
 
Die Verwaltung plant mit Erlass der Satzung erstmals auch eine Einführung von Hundesteuermarken sowie die Festsetzung einer erhöhten Hundesteuer bei Kampfhunden zum 01.01.2023.
 
Kämmerin Krone erläuterte dem Gemeinderat den Entwurf der neuen Hundesteuersatzung detailliert und zeigte eine Übersicht aller umliegenden Gemeinden. Nach umfangreicher Diskussion und zahlreichen Vorschlägen zur Ausgestaltung beschloss der Gemeinderat, dass die Hundesteuer auf jährlich 120 Euro für den Ersthund und auf 240 Euro für jeden weiteren Hund angepasst wird. Bei Kampfhunden erfolgte die Festlegung des Steuersatzes auf 700 Euro für den ersten Kampfhund und 1.400 Euro für jeden weiteren Kampfhund. Die Beträge liegen somit, verglichen mit anderen Gemeinden des Rems-Murr-Kreises, im Mittelwert bei den normalen Hunderassen und im unteren Bereich bei den Kampfhunden. Auf die amtliche Veröffentlichung der Satzung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes wird verwiesen.
 
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2 b UStG; Beratung und Satzungsbeschluss
 
Bürgermeister Bossert führte in den Tagesordnungspunkt ein und übergab das Wort an Kämmerin Krone. Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift § 2 b UStG sind verschiedene Satzungsänderungen erforderlich, welche voraussichtlich zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen müssen. Im Kern geht es bei den Anpassungen der Satzungen darum, dass die Gemeinden nun von Gesetzeswegen aus in verschiedenen Bereichen Mehrwertsteuer auf ihre Leistungen aufschlagen müssen, sobald diese einer wirtschaftlichen Betätigung nahekommen. Der Gemeinderat drückte seine Missbilligung über die zunehmende Bürokratisierung aus, beschloss die Satzungsänderungen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aller Gemeinden jedoch dennoch unter einer Enthaltung. Auf die amtliche Veröffentlichung der Satzung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes wird verwiesen.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Breitbandausbau in Spiegelberg
 
Bürgermeister Bossert berichtete dem Gemeinderat, dass das interkommunale Breitbandprojekt Syna Trasse Stocksberg nun soweit abgeschlossen ist und die Abrechnungen hinsichtlich der Fördermittel erfolgen. 90% kommen hierbei insgesamt von Bund und Land. Die verbliebenen 10% werden von den beteiligten Gemeinden Aspach, Beilstein, Oberstenfeld und Spiegelberg bezahlt. Die Schlussabrechnung folgt noch.
 
Abrechnung Ortsdurchfahrt
 
Bürgermeister Bossert informierte, dass die Abrechnung mit dem Land Baden-Württemberg zur Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Spiegelberg erfolgt ist.
 
Barrierefreie Bushaltestellen
 
Bürgermeister Bossert teilte dem Gemeinderat mit, dass in den nächsten Wochen die Buswartehäuser geliefert und montiert werden womit die Maßnahme Gestaltung barrierefreie Bushaltestellen abgeschlossen wäre. Nach Abschluss kann dann auch hier der Zuschuss abschließend abgerechnet werden.
 
Stromeinsparungen
 
Bürgermeister Bossert informiert darüber, dass die Verwaltung alle möglichen und ergiebigen Stromsparmaßnahmen in den kommunalen Liegenschaften umgesetzt hat.
 
Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge
 
Die Gemeinde Spiegelberg hat in den letzten Wochen alle Vorbereitungen getroffen, um weitere Asylbewerber unterbringen zu können. Demnächst werden die verpflichtenden Aufnahmen von 10 Asylbewerbern vom Landratsamt abgerufen und einquartiert werden. Die Gesamtaufnahmeverpflichtung der Gemeinde Spiegelberg liegt für 2022 bei dann noch 11 Personen. Bisher wurden dieses Jahr 15 Asylbewerber aufgenommen.
 
Termine
 
Bürgermeister Bossert gab die Veranstaltungstermine der Vereine für die nächsten Wochen bekannt.
 
Anfragen
 
Von Seiten des Gemeinderates lagen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Bossert direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.