Gemeinde Spiegelberg

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Bodenrichtwerte

Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) vom 11. Dezember 1989 und § 196 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Spiegelberg nachstehend aufgeführte Richtwerte für die Kalenderjahre 2018 und 2019 ermittelt.

Ortsteil/GewannArt der baulichen Nutzung

Baureifes Land

Euro/m²

Bauerwatungsland Euro/m²

Spiegelberg

Bergstraße (Nr. 1-37 bzw. 2-44)Wohnbauflächen125,00 €-
Bergstraße (ab Nr. 67 und ab Nr. 72)Wohnbauflächen100,00 €-
Neubaugebiet "Unterer Senzenbach"Wohnbauflächen150,00 €-
Baugebiet "Happenbach"Wohnbauflächen100,00 €-

Sonstige Ortslage

Wohnbauflächen100,00 €-

Jux

Wohnbauflächen100,00 €-

Nassach

Baugebiet Altengärten

Sonstige Ortslage

 

Wohnbauflächen

Wohnbauflächen

 

140,00 €

100,00 €

 

-

-

Vorderbüchelberg

Wohnbauflächen80,00 €-

Großhöchberg

Wohnbauflächen80,00 €-

Dauernberg

Wohnbauflächen75,00 €-

Hüttlen

Wohnbauflächen75,00 €-

Kurzach

Wohnbauflächen70,00 €-
GieshofWohnbauflächen70,00 €-

In diesen Bodenrichtwerten sind die Erschließungskosten enthalten.