Hauptmenü
- Gemeinde
- Rathaus
- Bürger
- Tourismus
- Wirtschaft
Am Sonntag, den 24. September 2023 findet die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt. Nachstehend noch einige wichtige Informationen zur Wahl:
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählerinnen und Wählern bis spätestens 03.09.2023 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 22. September 2023, 18.00 Uhr auf dem Rathaus Spiegelberg, Bürgerbüro, beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B.: Ersatz bei nicht zugegangenen Wahlscheinen besteht die Möglichkeit bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein zu beantragen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung besteht die Möglichkeit, Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, zu beantragen. Hierzu ist das Rathaus am Samstag, den 23. September 2023, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 07194 9501-21, beziehungsweise am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr unter der Telefonnummer 07194/9501-13 erreichbar.
Die Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, den 24. September 2023, 18.00 Uhr beim Rathaus der Gemeinde Spiegelberg, Sulzbacher Straße 7, in den Briefkasten eingeworfen werden.
Am Wahlsonntag stehen bei Problemen oder Fragen die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen in den Wahllokalen zur Verfügung. In dringenden Fällen ist die Gemeindeverwaltung unter 07194/9501-13 zu erreichen.
Bei der Urnenwahl wird auf die Verwendung von Wahlumschlägen verzichtet. Dies bedeutet, dass der Stimmzettel ohne einen amtlichen Wahlumschlag in die Urne geworfen wird. Der Stimmzettel ist so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Bei Fragen zum Antragsverfahren der Briefwahl wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Spiegelberg, Telefon 07194 9501 0 oder per E-Mail an: info@gemeinde-spiegelberg.de.