Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2022

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2022
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab nichtöffentlich gefasste Beschlüsse der vergangenen Gemeinderatssitzungen bekannt.
 
Bauantrag zum Neubau eines Stahlgittermastes H=50m mit dazugehöriger Systemtechnik, Flst. 891/13, Spiegelberg-Jux
 
Bei der Gemeindeverwaltung ist der Bauantrag ohne vorherige Anfrage zu alternativen Standorten bzw. einer Suchkreisanfrage eingegangen.
 
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, ist jedoch, da es sich um eine Telekommunikationseinrichtung handelt, im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Das Land Baden-Württemberg unterstützt solche Vorhaben und ist Eigentümer der betroffenen Fläche.
 
Die Verwaltung erläutert, dass hier zwei verschiedene Aspekte voneinander getrennt betrachtet werden müssen. Einerseits handelt es sich um das baurechtliche Verfahren. Hier wird die Gemeinde, da sie nicht Eigentümer des betroffenen Flurstückes ist, im Rahmen des kommunalen Einvernehmens angehört. Diese Anhörung berücksichtigt jedoch nur baurechtliche Belange. Sofern die Gemeinde Spiegelberg das kommunale Einvernehmen nicht erteilt, besteht trotzdem aufgrund der Privilegierung des Vorhabens die Möglichkeit, dass das Baurechtsamt das versagte kommunale Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigung erteilt.
 
Der andere Aspekt betrifft die fehlende Suchkreisanfrage. Hierbei handelt es sich um das Verfahren, welches bei der Positionierung von Mobilfunkmasten üblich ist und den betroffenen Kommunen das Recht einräumt, einen möglichen Standort mitzubestimmen oder gar offensiv anzubieten. Die Gemeinde hat in der Regel die Möglichkeit, drei Standorte vorzuschlagen bzw. abzulehnen. Wird keine Einigung erzielt, kann der Mobilfunkanbieter den Masten nach Belieben platzieren, ohne, dass die Gemeinde noch Mitspracherecht hat. Die einzige Hürde die der Mobilfunkanbieter dann hat, ist, dass er einen Grundstückseigentümer finden muss, der ihm die Fläche zur Verfügung stellt. Dies können Privatpersonen sein oder aber auch das Land oder der Bund.
 
Unter Betrachtung der vom Antragsteller gegenwärtig angedachten Position des Mastes, welche ca. 700 Meter auswärts von Jux liegt, bleibt fraglich, ob ein Standort mit weiterer Entfernung zu besiedelten Gebieten realistisch ist. Das Risiko, dass bei Widerspruch zur aktuell geplanten Position sich letztlich vielleicht eine Privatperson findet, die einen anderen Standort anbietet, besteht.
 
Der Gemeinderat diskutiert und wägt umfangreich ab. Insgesamt liegt Einigkeit darüber vor, dass der Mobilfunkausbau auch in Spiegelberg stattfinden wird, da dies übergeordnet politisch so bereits beschlossen ist. Die Frage ist, wie die Gemeinde Spiegelberg die gesundheitlichen Belange der Bürgerschaft bestmöglich wahren und einen Wildwuchs an teils eventuell ungünstig positionierten Maststandorten unterbinden kann.
 
Nach umfangreicher Debatte spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Gemeinde Spiegelberg in das Dialogverfahren mit dem Antragsteller geht. Das kommunale Einvernehmen wird verweigert und die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Beweggründe gegenüber dem Baurechtsamt hierfür umfangreich darzulegen.
 
Weiterhin wird die Verwaltung damit beauftragt einen Gutachter mit der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für Spiegelberg hinsichtlich Standorte für Mobilfunk zu beauftragen. Hiermit hätte die Gemeinde für künftige Anfragen, welche unausweichlich sind, eine gerichtsfeste Handhabe um Mobilfunkbetreibern Standorte zuzuweisen, welche nicht nur hinsichtlich der Reichweite optimal sind, sondern auch die geringstmögliche Strahlenbelastung mit sich bringen.
 
 
Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Spiegelberg; Vorberatung Investitionen 2023 und Finanzplan 2024-2026
 
Bürgermeister Bossert eröffnete die Vorberatungen zum Haushaltsplan 2023 und beziffert das gesamte Investitionsvolumen des Haushaltsentwurfes 2023 mit voraussichtlich 791.000 €. Die Gemeinde plant zur Finanzierung mit Zuschüssen und Beiträgen in Höhe von insgesamt 252.000 €.
 
Die Teilfinanzierung des neuen Feuerwehrfahrzeuges HLF mit 320.000 € sowie Maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung zur Umstellung auf LED-Technik mit insgesamt 130.000 € stellen die größten investiven Vorhaben im kommenden Haushaltsjahr dar. Mit dieser Maßnahme wäre dann die gesamte Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Spiegelberg auf LED umgestellt. Für einen Teilbereich der Umstellung auf LED kann voraussichtlich eine Fachförderung mit rund 28.000 Euro beantragt werden. Für das neue Feuerwehrfahrzeug erhält die Gemeinde Zuschüsse in Höhe von 167.000 €.
 
Die Fertigstellung des Wasserwerkes Senzenbachtal wird über eine Ermächtigungsübertragung aus 2022 finanziert.
 
Im Bereich der Kläranlagen ist eine Planungskostenpauschale vorgesehen, um einen Fachförderantrag im Jahr 2023 vorzubereiten. Weiter ist eine erste Finanzierungsrate für das neu beantragte Sanierungsprogramm Spiegelberg „Ortsmitte II“ vorgesehen. Für den Bauhof ist die Beschaffung eines Auslege- und Böschungsmulchers eingeplant.
 
Für die digitale Umstellung der Sirenenanlagen wurde ein Planansatz mit 25.000 Euro veranschlagt, davon wird eine Sirenenanlage mit rund 10.000 Euro durch das Sirenenförderungsprogramm des Landes gefördert.
 
Das Projekt im Bereich Breitbandausbau IKZ Stocksberg konnte bereits abgeschlossen werden. Für das von der Gemeinde Aspach federführend betreute Projekt IKZ Aspach wird eine Schlussfinanzierungsrate von 54.000 Euro im Haushaltsplan 2023 eingestellt.
 
Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 sieht weitere umfangreiche Maßnahmen vor, darunter die Fortführung der Wasserversorgungskonzeption mit der Maßnahme Wasserwerk Greutfeld, aber auch umfangreiche Investitionen im Bereich der Kläranlagen. Weiter ist das Planwerk geprägt von der Umsetzung des Sanierungsprogrammes Ortsmitte II, sowie einer möglichen Rathaussanierung durch das neue Sanierungsprogramm, aber auch für Investitionen zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Spiegelberg und der Umsetzung der Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab 2026.
 
Sirenenförderprogramm; Beratung und Beschlussfassung
 
Die Gemeinde Spiegelberg hat beim aufgelegten Sirenenförderungsprogramm für insgesamt sieben Anlagen einen Zuschuss bzw. eine Förderung beantragt.
 
Leider wurde der Förderantrag erstmalig negativ beschieden. In einer weiteren Prüfungsrunde, nachdem bundesweit nicht abgerufene Fördergelder nach Baden-Württemberg geflossen sind, wurde die Gemeinde Spiegelberg nun mit der Förderung einer Sirenenanlage bedacht. Eine Information hierzu erfolgte in der GR-Sitzung am 21.10.2022.
 
Es besteht die Möglichkeit, dass man sich bei der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH an die erfolgte Ausschreibung sämtlicher Rems-Murr-Gemeinden, die bei der ersten Vergaberunde ihre Förderzusage bekommen haben, anschließen kann. Diese Zusage liegt der Gemeindeverwaltung vor. Der Auftrag für die Beschaffung der Sirenenanlage muss noch im Jahr 2022 erteilt werden, da ansonsten die Fördergelder nicht gewährt werden.
 
Die Kosten einer Sirenenanlage bei der Firma Hörmann betragen ca. 10.000 Euro netto, zusätzlich sind Kosten für den Aufbau der Sirenenanlage und elektrotechnische Arbeiten in Höhe von ca. 3.000 Euro netto einzuplanen. Es wird somit mit einem Kostenaufwand von ca. 15.000 Euro brutto für die Erstellung einer Sirenenanlage gerechnet. Die Zuwendung beträgt im Rahmen eines Festbetrages für Sirenenanlagen in Dach-/Gebäudemontage 10.850 Euro.
 
Entsprechend des Prüfungsauftrags des Gemeinderats aus der Sitzung vom 21.10.2022 wurde mit der Fa. Hörmann Kontakt aufgenommen und geklärt inwieweit vorhandene Sirenenanlagen auf digital umgestellt werden können. Dies ist zumindest für die Anlagen auf dem Rathaus Spiegelberg und auf dem Rathaus Jux nach erster technischer Prüfung möglich. Auch wäre es denkbar die weitere Sirenenanlage evtl. auf digital umzustellen, hier muss aber noch eine abschließende technische Prüfung erfolgen.
 
Es wird deshalb von Seiten der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, dass versucht wird, die geförderte Dachsirenenanlage auf dem Schulhaus in Nassach neu zu montieren. Für alle anderen Anlagen wird eine digitale Umstellung in Erwägung gezogen und geprüft. Die digitale Umstellung wird je Anlage ca. 1.800 Euro brutto betragen. Die Umsetzung der gesamten Maßnahme soll im Jahr 2023 erfolgen. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig.
 
Annahme von Spenden nach § 78 GemO; Spendenbericht der Gemeinde Spiegelberg für das Jahr 2022
 
Nach § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hat in der Gemeinderatssitzung am 20.10.2006 durch Beschluss festgelegt, dass halbjährlich Beschluss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden zu fassen ist.
 
Mit dem Spendenbericht für das 1. Halbjahr 2022 wurde bereits über die erfolgten Spendeneingänge bis einschließlich 01. Juli 2022 Beschluss gefasst.
 
Der Verwaltung liegen bis zum Stichtag 7. Dezember 2022 sieben Spenden in Höhe von inngesamt 4.181,02 Euro vor.
 
Der Gemeinderat hat den Sponsoring- und Spendenbericht der Gemeinde Spiegelberg für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen. Der Annahme der einzelnen Spenden wurde zugestimmt.
 
Abrechnung Straßenbeleuchtungsarbeiten im Zuge der Breitbandausbauarbeiten in Kurzach, Nassach und Jux; Bestätigung durch den Gemeinderat
 
Die Gemeinde Spiegelberg nutzt die Möglichkeit im Zuge der Breitbandausbauarbeiten auch Verbesserungen an den Straßenbeleuchtungseinrichtungen bzw. Erweiterungen an den Straßenbeleuchtungseinrichtungen vorzunehmen.
 
Für die Maßnahmen in Kurzach und Nassach wurden im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 50.000, -- Euro in den Haushalt aufgenommen, für die Maßnahmen in Jux wurden 100.000,- Euro in den Haushalt aufgenommen. Als Grundlage für die Planansätze wurden die Angebote der Süwag Energie AG zu Grunde gelegt.
 
Gegenüber den Angeboten haben sich bei der Ausführung dann Änderungen nach umfangreichen Begehungen und Besprechungen der Leuchtenstandorte etc. vor Ort ergeben. In vielen Bereiche mussten Anpassungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen werden, was sich auch auf die Tiefbauarbeiten ausgewirkt hat.
 
Abrechnungstechnisch können die Maßnahmen Errichtung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Kurzach sowie Leuchtenlieferung und Montage in Kurzach sowie die Maßnahme Errichtung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung sowie Leuchtenlieferung und Montage in Nassach im Bereich „Im Weiler“ nun abgeschlossen werden. Die Abnahme der Leistungen erfolgte Ende Oktober 2022.
 
Die Abrechnungen der durchgeführten Straßenbeleuchtungsmaßnahmen im Zuge der Breitbandausbauarbeiten in Kurzach und Nassach werden vom Gemeinderat mit insgesamt 78.635,65 Euro anerkannt. Der den Ansatz von 50.000,00 Euro übersteigende Rechnungsbetrag in Höhe von 28.635,65 Euro wird als überplanmäßige Ausgabe einstimmig anerkannt. 
 
Für die Maßnahmen im Ortsteil Jux, hier Erweiterung Straßenbeleuchtung „In den Brunnengärten“ sowie Errichtung Straßenbeleuchtung „Am Sommerberg“ kann noch keine Abrechnung durchgeführt werden, da die Arbeiten vor Ort noch nicht ganz abgeschlossen sind. Für diese Maßnahme wird eine Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen, der ebenfalls einstimmig zugestimmt wird.
 
Terminplanung Gemeinderat; 1. Halbjahr 2023
 
Bürgermeister Bossert schlägt dem Gemeinderat für das 1. Halbjahr 2023 nachfolgende Terminplanung vor:
 
Donnerstag, 26.01.2023
 
                        Freitag,          24.02.2023
 
                        Donnerstag, 23.03.2023     
 
Freitag,          28.04.2023  
 
                        Donnerstag, 25.05.2023
                       
                        Freitag,          16.06.2023
 
                        Donnerstag, 20.07.2023  
 
Der Gemeinderat ist mit den Terminen einverstanden.
 
Jahresrückblick 2022
 
Bürgermeister Bossert hält den Jahresrückblick für das Jahr 2022 und gibt hierbei Entwicklungen über statistische Erfassungen innerhalb der Gemeindeverwaltung Spiegelberg bekannt.
 
Weiterhin spricht Bürgermeister Bossert den Gemeinderäten sowie auch den Bediensteten der Gemeinde Spiegelberg seinen Dank für die gute Zusammenarbeit und auch den außerordentlich guten Zusammenhalt aus.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Sanierungsgebiet Spiegelberg
Bürgermeister Bossert teilt dem Gemeinderat mit, dass der Schlussbericht beim Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt und somit von Seiten der Gemeinde Spiegelberg hinsichtlich des bisherigen Sanierungsgebietes alle erforderlichen Schritte erledigt wurden.
 
Spiegelberg im SWR
Der Südwestrundfunk sendet ab Montag, 19.12.2022 eine kleine Reportagereihe über Spiegelberg. Täglich wird es dann kurze Bericht mit der Moderatorin Sonja Schrecklein geben. Die Berichte können dann auch in der Mediathek des SWR abgerufen werden.
 
Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge
Bürgermeister Bossert informiert darüber, dass die Gemeinde Spiegelberg dem Landratsamt die verfügbaren Unterbringungskapazitäten hinsichtlich ukrainischer Flüchtlinge mitgeteilt hat und bereit zur Zuweisung ist.
 
Termine
Bürgermeister Bossert gab die Veranstaltungstermine der Vereine für die nächsten Wochen bekannt.
 
Anfragen
Von Seiten des Gemeinderates liegen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Bossert direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.