Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. März 2021

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. März 2021
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Fragen an die Verwaltung.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekannt.
 
Hierunter auch die Veräußerung eines Teilstückes in der Größe von ca. 8m² des Flurstückes Flst. 86/4 im Bereich der Sulzbacher Straße.
 
Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garagen; Flst. 128; Höhenweg 5, Spiegelberg-Jux
 
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Flst. 128, Höhenweg 5, in Spiegelberg-Jux einstimmig zu.
 
Gründung Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer-Wald / Ostalb e.G. (HVG); Beitritt der Gemeinde Spiegelberg zur Holzvermarktungsgemeinschaft
 
Bürgermeister Bossert erläuterte, dass das Ziel der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer-Wald / Ostalb e.G. die gemeinsame Holzvermarktung für körperschaftliche und private Waldbesitzer in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis durch eine waldbesitzereigene Organisation in Form einer Holzvermarktungsgemeinschaft (HVG) nach § 61a des Landeswaldgesetzes ist.
 
In der Region Nordwürttemberg konzentriert sich die holzverarbeitende Industrie.  Die bisherigen Holzverkaufs-Einrichtungen auf Ebene der Landkreise verfügen jeweils über einen zu geringen Mengenumsatz, um am Holzmarkt auf Augenhöhe mit der Sägeindustrie agieren zu können. Ziel der Holzvermarktungsgemeinschaft ist es, das Holz aus Privat- und Kommunalwald zu bündeln und in einer schlanken und effizienten Organisation in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft gemeinsam zu vermarkten.
 
Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, einem Beitritt der Forstbetriebsgemeinschaft Murr-Lauter, bei der die Gemeinde Spiegelberg Mitglied ist, zu der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb e.G. (HVG) zuzustimmen.
 
Kindergartenbedarfsplanung Spiegelberg 2021 für 2022; Beratung und Beschlussfassung
 
Auch die Bedarfsplanung für das Jahr 2022 zeigte, ähnlich wie die Bedarfsplanungen für 2021 und 2020, dass die Kinderzahlen weiter steigen. Die dem Gemeinderat dargestellten Zahlen zeigten, welchen Zuwachs an Kinder- wie auch Personal der kommunale Kindergarten Spiegelberg mittlerweile erfuhr. So ist er von fünf Mitarbeitern im Jahr 2018 auf aktuell neun Mitarbeiter angewachsen, zuzüglich zweier Inklusionskräften und einer FSJlerin.
 
Die bisherigen Bedarfsplanungen wurden über Zahlen aus dem Einwohnermelderegister erstellt. Hierbei wurden Zahlen nach Geburtsjahren und Ortsteilen erfasst und linear hochgerechnet, wobei von einem bestimmten Prozentteil an künftigen Kindergartenkindern ausgegangen wurde. Diese Methode hat sich als unzureichend genau erwiesen, die darauffolgenden Anmeldezahlen waren stets deutlich höher.
 
Daher wurde die diesjährige Kindergartenbedarfsplanung in enger Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung anhand bestehender Anmeldezahlen erstellt. Ebenfalls wurden vorhersehbare Schulabgänger in die Prognose aufgenommen.
 
Insgesamt zeigt sich, dass die bisherige Verstärkung des Personals unbedingt erforderlich war und die geschaffenen Plätze auch in Anspruch genommen werden. Bis zur kommenden Kindergartenbedarfsplanung im Frühjahr 2022 ist der Bedarf gedeckt. Der Gemeinderat nahm die Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Beobachtung der Situation. Sollte ein erneuter Schub an Anmeldungen einsetzen, wird die Verwaltung in Absprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde bestehende Möglichkeiten zum weiteren Ausbau der Kapazitäten prüfen.
 
 
Gemeinsamer Gutachterausschuss „Oberes Murrtal“; Beitritt der Gemeinde Spiegelberg
 
Baden-Württemberg weist aufgrund der kommunalen Zuständigkeit eine sehr große Anzahl von Gutachterausschüssen (ca. 900) auf. In anderen Bundesländern sind diese Aufgaben landesweit auf wenige fachlich spezialisierte Stellen übertragen, weshalb es im übrigen Bundesgebiet nur rund 320 weitere Gutachterausschüsse gibt. Insbesondere Gutachterausschüsse mit einem kleinen Zuständigkeitsbereich können den gesetzlichen Aufgaben und Anforderungen gemäß §193 Baugesetzbuch (BauGB) nicht mehr gerecht werden, da die Zahl der Kauffälle zu gering ist und damit keine ausreichende Basis, beispielsweise für die Ableitung der Wertermittlungsdaten, vorliegt.
 
Mit der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses soll ein Zuständigkeitsbereich entstehen, in dem das Aufkommen an Kauffällen vergrößert wird, um die fachliche Herleitung der Wertermittlungsdaten und eine darauf aufbauende Erstellung eines Grundstücksmarktberichts zu verbessern sowie die Einrichtung einer ausreichend ausgestatteten Geschäftsstelle zu ermöglichen (§ 1 Abs. 1a GuAVO).
 
Durch den Zusammenschluss der Stadt Murrhardt und der Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg würde ein Gemeinsamer Gutachterausschuss mit ca. 400-500 Kaufverträge pro Jahr entstehen.
 
Gemäß § 2 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann jeder Beteiligte entsprechende Gutachter vorschlagen. Die Gemeinde Sulzbach stellt vier Gutachter, die Gemeinden Großerlach und Spiegelberg entsenden jeweils drei Gutachter. Von der Stadt Murrhardt werden fünf Gutachter entsandt. Die Bestellung der Gutachter erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 durch den Gemeinderat der Stadt Murrhardt auf Vorschlag der beteiligten Gemeinden.
 
Der Gemeinderat diskutierte den Beitritt der Gemeinde Spiegelberg zum gemeinsamen Gutachterausschuss umfangreich und sprach sich bei einer Enthaltung einstimmig dafür aus.
 
Bundestagswahl 26.09.2021;
a.) Festlegung der Wahlbezirke
b.) Festlegung der ehrenamtlichen Entschädigung für Wahlhelfer
Für die Bundestagswahl 2021 müssen gem. § 12 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) Wahlbezirke gebildet werden. Aufgrund der Erfahrungen, die bereits im Vorfeld der Landtagswahl vom 14.03.2021 und auch im Rahmen der Landtagswahl am Wahltag gesammelt wurden, besteht auch bei der bevorstehenden Bundestagswahl die hohe Wahrscheinlichkeit, dass in den kleineren Wahlbezirken die erforderliche Wähleranzahl von mind. 50 Wähler/-innen nicht erreicht wird. Das Wahlgeheimnis gilt somit als nicht mehr gewahrt und es muss eine Zusammenlegung von Wahlbezirken zur Auszählung am Abend der Wahl erfolgen. Diesen Fall hatte die Gemeinde Spiegelberg bereits am letzten Wahlsonntag mit dem Wahlbezirk Vorderbüchelberg, wo vor Ort lediglich 40 Wähler/-innen zu verzeichnen waren. Die Auszählung des Wahlbezirks Vorderbüchelberg musste gemeinsam mit dem Wahlbezirk Spiegelberg erfolgen. Dies brachte bereits im Vorfeld der Wahl und am Wahltag selbst einen nicht unerheblichen organisatorischen Mehraufwand mit sich.
 
Um einen geregelten Wahlablauf zukünftig sicherzustellen und zu gewährleisten, empfahl die Verwaltung die Wahlbezirke Vorderbüchelberg und Großhöchberg mit dem Wahlbezirk Spiegelberg zusammenzulegen.
 
Der Gemeinderat diskutierte diesen Vorschlag umfangreich und entwarf den Beschlussvorschlag eines gemeinsamen östlichen Wahlbezirkes, bei dem die Wahlbezirke Vorderbüchelberg, Großhöchberg sowie der bereits geschlossene Wahlbezirk Dauernberg in einem östlichen Bezirk zusammengefasst werden. Das Wahllokal hierzu sollte in Großhöchberg sein. Dieser Vorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, eine Veröffentlichung hierzu wird rechtzeitig vor der Bundestagswahl erfolgen.
 
a)   Festlegung der ehrenamtlichen Entschädigung für Wahlhelfer
 
Die Wahlhelfer erhalten am Tag der Wahl ein Erfrischungsgeld. Dies wurde auf 35 Euro für die Vorsitzenden des Wahlausschusses und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder festgelegt (§ 10 Abs. 2 BWO).
 
Auf Grundlage der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeiten oder durch Gemeinderatsbeschluss können auch andere Sätze festgelegt werden. Bei der Wahlkostenerstattung werden allerdings immer nur die vorgesehenen 35 Euro bzw. 25 Euro anerkannt.
 
Entsprechend des Vorschlages der Verwaltung beschloss der Gemeinderat, wie auch bei den vergangenen Wahlen, die Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorzunehmen. Dies bedeutet, dass nach § 1 Abs. 3 der Entschädigungssatzung bei Wahlen, die Entschädigung pauschal auf einen Tagessatz von 25 € für alle festgesetzt wird.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Ausschreibung Feuerwehrfahrzeug
Entsprechend des Beschlusses der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Auftrag für die Begleitung und Betreuung der Ausschreibung zur Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vergeben. Hierzu wird es demnächst einen Termin mit der Feuerwehr und dem Beraterunternehmen geben um das weitere Verfahren in die Wege zu leiten.
 
Landtagswahlen 2021
Bürgermeister Bossert teilt dem Gemeinderat mit, dass die Landtagswahl 2021 nahezu reibungslos verlief und die Ergebnisse in der Gemeinde Spiegelberg, wie häufig, sehr schnell an das Landratsamt gemeldet werden konnten.
 
Für die großartige Unterstützung in diesen besonderen, von einer Pandemie überschatteten Zeiten, sprach Bürgermeister Bossert allen ehrenamtlichen Wahlhelfern seinen herzlichen Dank aus.
 
Rückzug der Kreissparkasse
Wie in der letzten Sitzung bereits angekündigt, wird die Kreissparkasse ihre Betreuung in Spiegelberg einschränken. Zum 01.06.2021 werden die regelmäßigen Präsenztermine eingestellt. Ein Geldautomat und ein Multifunktionsgerät, mit welchem auch Überweisungen getätigt werden können, bleiben voraussichtlich erhalten.
 
Impftruck in Spiegelberg
Am 22.04.2021 kommt der Impftruck des Landkreises nach Spiegelberg. Es wird hierbei nur für über 80-jährige möglich sein, sich impfen zu lassen. Die Anmeldungen für den Impftruck werden vom Rathaus verwaltet.
 
Corona in Spiegelberg
Bürgermeister Bossert berichtet dem Gemeinderat, dass die in letzter Zeit vielen Corona-Infektionen und Kontaktereignisse in Spiegelberg abgeflacht sind. Die Gemeindeverwaltung hofft auf das beste aber rechnet weiterhin mit dem allem.
 
Ortsdurchfahrt Spiegelberg
Nach aktuellem Stand verläuft der Ausbau der Ortsdurchfahrt Spiegelberg weiterhin sehr gut. Auch kleinere, wetterbedingte Verzögerungen konnten den Gesamtplan nicht gefährden. Eine erfreuliche Nachricht hat sich im Bereich der Maßnahme barrierefreie Bushaltestellen ergeben, welche nun mit einer deutlich besseren Förderquote versehen werden.
 
Termine
Bürgermeister Bossert verlas die demnächst anstehenden Vereinstermine.
 
Anfragen
Von Seiten des Gemeinderates lagen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Bossert direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.