Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Januar 2024
 
 
Bürgerfragestunde
 
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurden aus der Bürgerschaft Fragen an die Verwaltung gestellt. Diese wurden von Bürgermeister Schäfer beantwortet.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Schäfer verlas die Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2023.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Schäfer verlas die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2023.
 
Hierbei wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinde ihren Stundensatz sowie die Festgehälter an die Entwicklungen des Mindestlohnes gebunden hat.
Die Entwicklungen des Mindestlohnes haben die Steigerungen des TVöD im Laufe der vergangenen Jahre überholt. Der beisherige Stundensatz der Gemeinde war jedoch an die Entwicklungen des TVöD gebunden und wurde mit diesem regelmäßig angehoben. Somit wird seit ca. zwei Jahren der Stundensatz vom Mindestlohngesetz bestimmt. Dies erfolgt von nun an automatisch, da es sich um höherrangiges Recht handelt. Alle Neuverträge im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, für die bisher dieser Stundensatz galt, werden mittlerweile in der TVöD-Eingruppierung 2 geschlossen, was oberhalb des Mindestlohnes liegt. Bestehende Verträge wurden weitestgehend vom gemeindeeigenen Stundensatz auf TVöD 2 umgestellt. Der nun auf Mindestlohn basierende Stundensatz kommt noch bei einfacheren Tätigkeiten, Praktikanten, Ferienjobs etc. zum Einsatz.
 
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen; Informationen und Beschlussfassung
 
Eine der weitreichendsten Änderungen der „Ampelregierung“ im Rahmen der Energiewende findet sich in der seit 01.02.2023 gültigen Fassung des § 35 BauGB. Der § 35 Baugesetzbuch (BauGB) listet abschließend alle Bauvorhaben auf, die grundsätzlich im Außenbereich gestattet sind.
 
Windkraftanlagen wurden im Rahmen der erwähnten Novellierung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB in diese Auflistung aufgenommen und dürfen somit grundsätzlich überall im Außenbereich aufgestellt werden, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
 
Derartige öffentliche Belange müssten von entsprechendem Gewicht und konkret beeinträchtigt sein. Gewichtige öffentliche Belange sind zum Beispiel solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Flugsicherheit, des Denkmalschutzes oder des Anwohnerschutzes z.B. vor einer optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen oder Schallimmissionen. Gerade hier wurden aber auch durch die Novellierung des § 249 BauGB eng ausgelegte Definitionen gefasst, die der Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben.
 
Im Ergebnis bedeutet dies, dass „untätige“ Bundesländer keine Hindernisse mehr für die Errichtung von Windkraftanlagen sind.
 
Der Gesetzgeber hat nur im Rahmen der Regionalplanung durch die sogenannte positive Standortzuweisung (!) die Möglichkeit gegeben, in die Errichtung von Windkraftanlagen regelnd – aber nicht verhindernd – einzugreifen.
 
Sofern im Rahmen der Regionalplanung ausreichend Vorranggebiete ausgewiesen werden, die der Windenergie tatsächlich und effektiv Raum verschaffen, ist eine Regulierung der Windkraftanlagen auf diese Vorranggebiete möglich.
 
Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unter Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen eine solche Steuerung zur Verhinderung des Wildwuchses von Windkraftanlagen vorzunehmen.
 
Die Gemeinde Spiegelberg wird wie alle anderen Gemeinden am Prozess beteiligt und besitzt im Rahmen der Beteiligung lediglich die Möglichkeit ihre Interessen in Form einer Stellungnahme darzulegen. Diese wird im weiteren Verfahren abgewogen. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht.
 
Der Leitende Technische Direktor des Verband Region Stuttgart, Herrn Thomas Kiwitt, hielt einen umfangreichen Vortrag über den gesamten Prozess der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Region Stuttgart, bei der die Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Im Anschluss wurden zahlreiche Fragen aus dem Gemeinderat und von den anwesenden Zuhörern beantwortet.
 
Bürgermeister Schäfer stellte die von der Gemeinde Spiegelberg vorbereitete Stellungnahme an den Verband Region Stuttgart vor. Diese Stellungnahme wurde zuvor auch mit Teilen der Bürgerschaft abgesprochen. Bürgermeister Schäfer informierte darüber, dass die Gemeindeverwaltung gerne auch weitere Anregungen aus der Bürgerschaft in ihre Stellungnahme aufnimmt, sofern diese im Verfahren eine rechtliche Relevanz haben.
 
Es ist unstrittg, dass bei einem anvisierten Ziel von durchschnittlich 1,8% der Fläche des Landes manche Gemeinden mehr oder weniger Flächen zur Verfügung stellen müssen. Die 5% der Gesamtfläche der Gemeinde Spiegelberg, welche aktuell jedoch als Windkraft-Vorranggebeite eingeplant sind, bewegen sich außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit. Die Gemeinde Spiegelberg lehnte die Planungen des Verbandes Region Stuttgart daher einstimmig ab und beschloss die Übermittlung der vorbereiteten Stellungnahme an den Verband der Region Stuttgart. Bis zum Versand dieser sind Änderungen und Ergänzungen in der Stellungnahme zulässig, sofern dass Wesen dieser nicht verändert wird.
 
Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften; Beratung und Beschlussfassung
 
Die aktuelle Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Spiegelberg stammt aus dem Jahre 2022 und ist rechtlich noch auf dem aktuellen Stand.
 
Die damalige Kalkulation der Gebühren erfolgte jedoch unter Annahme einer hohen Auslastung. Die Gesamtkosten je Wohneinheit wurde durch die Zahl der höchstmöglichen Belegung dividiert. Somit ergab sich die Höhe der Benutzungsgebühr je Person.
 
Gegenwärtig sind insbesondere die Wohneinheiten in der Bergstraße 108 überwiegend nicht einmal zur Hälfte besetzt. Dementsprechend findet eine hohe Subvention der einzelnen Wohneinheiten statt.
 
Die nun erstellte Kalkulation teilt die Kosten je Wohneinheit in zwei Teile auf:
 
-       Feste Kosten, die unabhängig der Anzahl der Einwohner entstehen: Heizung, Wartung und Miete. Diese Kosten werden immer durch die Anzahl der tatsächlich in der Wohneinheit befindlichen Personen dividiert. Diese Kosten verringern sich für den Einzelnen bei zunehmender Belegung der Wohneinheit.
-       Kosten je Bewohner: Diese Kosten entstehen je Bewohner und beinhalten Wasser, Abwasser und Strom. Diese Kosten sind unabhängig von der Belegung der Wohneinheit, da sie den Verbrauch einer Person abbilden.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Bitte beachten Sie die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes.
 
Bestattungsvertrag; Anpassung der Vergütungssätze nach § 5 des Bestattungsvertrages
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hat im Rahmen seiner Sitzung am 17.12.2004 dem Abschluss eines Bestattungsvertrages mit der                                             Fa. Bestattungen Ralf Fischer aus Wüstenrot zugestimmt. Der Vertrag ist am 01.01.2005 in Kraft getreten und wurde zunächst auf 2 Jahre Laufzeit abgeschlossen. Mit Zustimmung des Gemeinderates wurde der Vertrag im Juni 2006 um zwei weitere Jahre bis 31.12.2008 verlängert. Die letzte Preisanpassung erfolgte 2019 für 2 Jahre mit anschließenden stillschweigenden Vertragsverlängerungen.
 
Nach § 5 Abs. 2 des Bestattungsvertrages kann eine Anpassung der vereinbarten Festpreise nach Ablauf von 2 Jahren im Zuge der Vertragsverlängerung auf zwei weitere Jahre vorgenommen werden. Sie erfolgt in freier Vereinbarung, wobei als Obergrenze die tariflichen Erhöhungen des öffentlichen Dienstes seit der letzten Preisanpassung vereinbart werden.
 
Die Firma Bestattungen Ralf Fischer hat nun ein Angebot zur Anpassung der Festpreise abgegeben. Verwaltung und Gemeidnerat sehen die Preisanpassung nach nunmehr rund 5 Jahren auch im Hinblick auf die allgemein gestiegenen Betriebskosten als angemessen an. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den angebotenen Preisanpassungen zuzustimmen.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Sanierungsgebiet 2


Bürgermeister Schäfer gab bekannt, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eine Einladung nach Spiegelberg angenommen hat. Bei einem noch im Frühjahr folgenden Ortstermin wird die durch das bisherige Sanierungsgebiet erreichte, bisherige Ortsentwicklung vorgestellt.
Weiterhin wird bei dem Ortstermin auch das neu beantragte Sanierungsgebiet 2 mit dem darin enthaltenen Entwicklungspotential besprochen.
 
Glasmuseum Spiegelberg


Bürgermeister Schäfer informierte darüber, dass die bisherigen Exponate des Glasmuseum Spiegelberg, welche sich im privaten Besitz befinden, nun überwiegend im Naturparkzentrum des Schwäbisch-Fränkischen Waldes untergebracht sind und dort am Februar besichtigt werden können.
 
Termine
Bürgermeister Schäfer gab die Veranstaltungstermine der Vereine für die nächsten Wochen bekannt.
 
Anfragen
Von Seiten des Gemeinderates lagen keine Anfragen vor.