Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2023
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 16.06.2023.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab Beschlüsse zur Grundstücksangelegenheiten bekannt.
 
Neubau einer Phosphorelimination auf der Kläranlage Spiegelberg; Vorstellung der Maßnahme und der Kosten für die Förderantragsstellung
 
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat mit Erlass vom 04.07.2019 zum WRRL Handlungskonzept Abwasser Stufe 2, auf Grundlage von SLoPE2, die neuen geltenden Rahmenbedingungen genannt.
 
Damit sind am Ablauf der Kläranlage mit 1.000 bis 5.000 Einwohnerwerten künftig eine Ablaufkonzentration im Jahresmittel für Phosphor (Pges) mit 0,5 mg/l einzuhalten. Dies betrifft die Kläranlage Spiegelberg, welche für 1.500 Einwohnerwerte ausgelegt ist. Für alle anderen Kläranlagen der Gemeinde Spiegelberg besteht kein Handlungsbedarf, da deren Einwohnerwerte unter 1.000 liegen. Das bisherige Jahresmittel der aktuellen wasserrechtlichen Genehmigung in der Ablaufkonzentration beträgt 4 mg/l für die Kläranlage Spiegelberg.
 
Der Gemeinderat hat im März 2023 das Ingenieurbüro Riker+Rebmann mit der Ausarbeitung der technischen Planunterlagen für den Förderantrag und die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung beauftragt.
 
Das Ingenieurbüro Riker+Rebmann hat in der Sitzung die fachtechnische Planung erläutert und den Gemeinderäten zahlreiche Fragen beantwortet.
 
Die Planung geht von einer Investitionssumme von rund 167.000 € aus. Die Verwaltung wird einen Förderantrag beim Land BW für das Förderprogramm FrWw (Förderrichtlinie Wasserwirtschaft) einreichen. Bei einem voraussichtlichen Fördersatz von 80 % rechnet die Gemeinde mit einem möglichen Zuschuss in Höhe von rund 133.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2024/2025 vorgesehen.
 
Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption – 2. BA. Wasserwerk Greutfeld mit Förderleitung Großhöchberger Quelle; Vergabe der Ingenieurleistungen und Vorstellung der Maßnahme und der Kosten für die Förderantragsstellung
 
Grundlage für den 2. Bauabschnitt ist das bereits erstellte Strukturgutachten für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Spiegelberg.
 
Das umfangreiche Strukturgutachten wurde im Gemeinderat bereits am                          12. November 2015 vorgestellt und die Zustimmung hierzu erteilt.  Der Gemeinderat fasste am 08.07.2016 den Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem vorgelegten Strukturgutachten und die Einleitung des ersten Bauabschnittes.
 
Der daraufhin gestellte 1. Förderantrag wurde leider nicht in das Förderprogramm aufgenommen. Erst mit dem 3. Antrag wurde der Zuschuss im Jahr 2019 in Höhe von 1,1 Mio € bewilligt. Damit konnte mit dem 1. Bauabschnitt „Eigenwassergewinnung Senzenbachtal; Wasserwerk Senzenbachtal, Betriebszentrale Wasserversorgung und Fernüberwachung der Außenstationen sowie Bau eines Sandfang- und Absetzbeckens für die Silberquellen“ mit geplanten Baukosten von insgesamt 1.489.000 € netto (vorsteuerabzugsberechtigt) begonnen werden. Der Abschluss der Maßnahme wird voraussichtlich in 2023 erfolgen.
 
Das Ingenieurbüro Frank hat nun die Fortführung der Maßnahmen aus dem Strukturgutachten und den daraus folgenden 2. Bauabschnitt „Wasserwerk Greutfeld mit Förderleitung Großhöchberger Quelle“ den Gemeinderäten erläutert. Mit der Maßnahme kann künftig das Wasser der Großhöchberger Quelle, dem Tiefbrunnen Kuhnbachtal und das Fremdwasser Neufürstenhütte (Gemeinde Großerlach) aufbereitet und gespeichert werden. Zudem schafft die Gemeinde damit eine wesentliche Verbesserung der Versorgungssicherheit.
 
Der Gemeinderat bestätigte den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Strukturgutachten und fasste den Grundsatzbeschluss zur Einleitung des zweiten Bauabschnittes „Wasserwerk Greutfeld mit Förderleitung Großhöchberger Quelle“. Der Gemeinderat bestätigte die Beauftragung des Ingenieurbüro Frank mit der Ausarbeitung der technischen Planunterlagen. Die Verwaltung wird nun den Förderantrag beim Land Baden-Württemberg für das Förderprogramm FrWw einreichen. Ausgehend von Baukosten mit rund 3.700.000 Euro, plant die Verwaltung mit einer Fördersumme von rund 2.900.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2024-2026 vorgesehen.
 
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst. 101, Winterlauterstr. 2, Spiegelberg-Kurzach
 
Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flst. 101 in der Winterlauterstraße in Spiegelberg-Kurzach erhielt das kommunale Einvernehmen der Gemeinde.
 
Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer zur Hangsicherung, Flst. 181, Gerstenberg 6, 71579 Spiegelberg
 
Der Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer zur Hangsicherung auf dem Flst. 181 auf dem Grundstück Gerstenberg 6 wurde zur weiteren Abklärung mit dem Baurechtsamt vorläufig zurückgestellt.
 
Bürgermeisterwahl 2023; Festlegung weiterer Termine; Beschlussfassung über eine öffentliche Bewerbervorstellung; Bildung von Wahlbezirken; Festlegung der ehrenamtlichen Entschädigung für Wahlhelfer; Wahl eines Gemeinderatsmitglieds, das die Verpflichtung der/des Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d) vornimmt
Nach § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung hat ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied die Verpflichtung der/des Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d) in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Namen des Gemeinderats vorzunehmen. Der 1. Stv. Bürgermeister, Gemeinderat, Schaible wird die GR-Sitzung leiten und Gemeinderat Bauer als 2. Stv. Bürgermeister die Verpflichtung vornehmen.
 
Der Gemeinderat hat eine Bewerbervorstellung nach § 47 Abs. 2 GemO beschlossen. Diese wird am Donnerstag, den 14.09.2023 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Spiegelberg stattfinden. Jeder Bewerber erhält 8 Minuten Redezeit. Zur Wahrung der Neutralität wird es im Anschluss an die Vorstellungsrunde keine Moderation einer Fragerunde geben. Die Bürgerschaft hat dennoch im Anschluss bei einem kleinen Stehempfang an den offiziellen Teil die Möglichkeit, auf die Bewerber zuzugehen und ins Gespräch zu kommen. Die Reihenfolge der Reden wird analog der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen festgelegt.
 
Folgende Wahlbezirke wurden für die Wahl am 24.09.2023 und eine etwaige Stichwahl am 15.10.2023 gebildet:
 
Wahlbezirk 001-03 - Östliche Berge        Dorfgemeinschaftshaus Großhöchberg, Hauptstraße 2
 
Wahlbezirk 003-05 - Nassach/Kurzach  Schulhaus Nassach, Nußwiesenweg 3
 
Wahlbezirk 002-04 - Jux                           Gemeindehalle Jux, Bernhaldenweg 3/1
 
Wahlbezirk 001-01 - Spiegelberg            Feuerwehrgerätehaus
Spiegelberg, Im Sterngarten 7
 
Briefwahlbezirk 900-01                              Feuerwehrgerätehaus
Spiegelberg, Im Sterngarten 7,
                                                                       Schulungsraum
 
Weiterhin wurde das Zehrgeld für die Wahlhelfer auf 25 Euro je Tag und je Wahlhelfer festgelegt.
 
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Spiegelberg (Kindergartensatzung 2023); Korrigierte Fassung; Beratung und Beschlussfassung
 
Der Gemeinderat hat aufgrund einer erforderlichen Korrektur nochmalig über die Kindergartensatzung entschieden. Bitte beachten Sie die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes.
 
Annahme von Spenden nach § 78 GemO; 1. Halbjahresbericht
 
Nach § 78 Abs. 4 Satz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden. Über die Annahme von Spenden soll nach Festlegung in der Gemeinderatssitzung am 20.10.2006 zweimal jährlich Beschluss gefasst werden.
 
Die für das erste Halbjahr 2023 vorliegendem Spenden wurden dem Gemeinderat detailliert dargelegt.
 
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von mehreren Spenden in Höhe von insgesamt 8.505 Euro zu.
 
Terminplanung Gemeinderat; 2. Halbjahr 2023
 
Nachfolgender Sitzungstermine für das 2. Halbjahr 2023 wurden festgelegt:
 
Freitag,          15.09.2023   
 
                        Donnerstag, 19.10.2023
 
                        Freitag,          24.11.2023  
 
Freitag,          15.12.2023
 
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Grillplätze bleiben geschlossen
Bürgermeister Bossert informiert den Gemeinderat darüber, dass aufgrund der Trockenheit die Nutzung der Grillplätze untersagt werden musste. Dies wird nach aktuellem Stand der Dinge auch noch so beibehalten werden.
 
Kinderferienprogramm
Bürgermeister Bossert informiert darüber, dass kommende Woche das Kinderferienprogramm startet. Aktuell sind noch einpaar Plätze frei.
 
Termine
Bürgermeister Bossert gab die Veranstaltungstermine der Vereine für die nächsten Wochen bekannt.
 
Anfragen
Von Seiten des Gemeinderates liegen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Bossert direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.