Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Juni 2023

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Juni 2023
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab Beschlüsse zur Grundstücksangelegenheiten bekannt.
 
Einstieg in die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden Großerlach, Spiegelberg und Sulzbach a.M. mit Konvoi Bildung; Beratung und Beschlussfassung
 
Gemäß § 27 verpflichtet die Novelle des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg Stadtkreise und große Kreisstädte mit mehr als 20.000 Einwohnern, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Der kommunale Wärmeplan muss erstmalig bis zum 31.12.2023 vorliegen und anschließend alle sieben Jahre fortgeschrieben werden.
 
Ein Wärmeplan ist für kleinere Kommunen demnach zwar nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll, um strategisch die Herausforderung der Wärmewende anzugehen. Für kleinere Gemeinden gibt es eine Fördermöglichkeit (bis zu 80% der förderfähigen Kosten) des Landes Baden-Württemberg, um auf freiwilliger Basis einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31.12.2025 außer Kraft. Gemeinden unter 5.000 EW können eine Förderung nur im „Konvoi" mit mindestens zwei weiteren Gemeinden beantragen. Als Konvoi-Bonus erhalten die Kommunen zusätzlich 0,75 Euro/Einwohner sowie 5.000 Euro pro teilnehmende Kommune, maximal bis zum Förderhöchstbetrag.
 
Nach Bewilligung der Förderung ist mit der Erstellung des Wärmeplans ein externer Dienstleister zu beauftragen. Innerhalb eines Jahres bzw. im Konvoi innerhalb von zwei Jahren muss der kommunale Wärmeplan vorliegen. Bei der Prozessumsetzung sowie sämtlichen aufkommenden Fragen kann, neben dem externen Dienstleister, auch die Energieagentur einbezogen werden.
 
Aufgrund der o.g. Bedingungen macht ein interkommunales Projekt (neudeutsch: Konvoi) der drei Verbandsgemeinden Sulzbach a.M., Großerlach und Spiegelberg Sinn. Die Energieagentur hat hierbei ihre Unterstützung angeboten und würde uns auch im weiteren Verfahren begleiten. Laut Kostenschätzung sind laut Energieagentur für die Leistungen des externen Dienstleisters zwischen 56.500 Euro und 66.500 Euro einzuplanen. Soll ein transparentes Beteiligungsverfahren erfolgen, ist vom höheren Ansatz auszugehen. Nach Abzug der Fördermittel betragen die verbleibenden (externen) Kosten für alle drei Gemeinden insgesamt zwischen 4.000 Euro und 14.000 Euro. Diese Kosten können auf die einzelnen Gemeinden in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aufgeteilt werden. 
 
Es ist davon auszugehen, dass auch kleineren Gemeinden in absehbarer Zeit eine gesetzliche Verpflichtung auferlegt wird – dann aber möglicherweise keine Fördermöglichkeit mehr besteht.
 
Bürgermeister Bossert empfahl dem Gemeinderat, an einem Konvoi mit Sulzbach an der Murr und Großerlach zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung teilzunehmen und die notwendigen Mittel im Haushaltsplan der Jahre 2024 und 2025 einzustellen. Der Gemeinderat stimmte diesem einstimmig zu.
 
Jahrestiefbauarbeiten 2024/2025; Vergabe der Ingenieurleistungen und Durchführung der beschränkten Ausschreibung; Beschlussfassung
 
Die Gemeinde Spiegelberg hat erstmals für das Jahr 2002 die Jahrestiefbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Seither werden die Jahrestiefbauarbeiten regelmäßig im 2-Jahres-Rhythmus ausgeschrieben.
 
Nachdem die Gemeinde Spiegelberg in den letzten Jahren immer sehr gute Erfahrungen mit der Vergabe der Jahrestiefbauarbeiten gemacht hat, wird vorgeschlagen, die Jahrestiefbauarbeiten wieder in gewohnter Weise beschränkt auszuschreiben. Die Ausschreibung der Jahrestiefbauarbeiten soll wieder auf 2 Jahre, für die Jahre 2023 und 2024, erfolgen.
 
Im Rahmen der Jahrestiefbauarbeiten ist es zudem erforderlich, ein Ingenieurbüro mit der Betreuung dieser Jahrestiefbauarbeiten zu beauftragen. Das Ing. Büro Frank aus Backnang, das die Gemeinde Spiegelberg seit Jahren in allen ingenieurtechnischen Fragen betreut und auch in den letzten Jahren die Betreuung der Jahrestiefbauarbeiten wahrgenommen hat, wird für diese Arbeiten vorgeschlagen. Die Prüfung von Entwässerungsgesuchen im Rahmen von Bauvorhaben soll weiterhin mit abgedeckt werden.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Betreuungsvertrag mit dem Ing. Büro Frank für alle Ingenieurleistungen im Rahmen der Jahrestiefbauarbeiten sowie der Prüfung von Entwässerungsgesuchen zuzustimmen. Auch die Ausschreibung der Jahrestiefbauarbeiten für die Jahre 2024/2025 als beschränkte Ausschreibung unter Betreuung von Ing. Büro Frank erhielt die einstimmige Bewilligung des Gemeinderates.
 
Erneuter Aufnahmeantrag für die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte 2“ Spiegelberg für das Programmjahr 2024; Kenntnisnahme und Beschlussfassung
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hatte in seiner Sitzung am 29.04.2022 die Kommunalentwicklung GmbH (KE) mit der Erarbeitung eines gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes (GEK) und eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) „Ortsmitte 2“ Spiegelberg mit Antrag auf Städtebauförderung zum Programmjahr 2023 beauftragt. Ziel dieser Konzepterarbeitungen war es die Grundlagen zu schaffen, um auf das ISEK aufbauend einen Neuaufnahmeantrag für Sanierungsgebiet „Ortsmitte 2“ Spiegelberg beim Land Baden-Württemberg stellen zu können.
 
Im weiteren Verfahren konnten im letzten Jahr die vorbereiteten Arbeiten zur Erstellung des Entwicklungskonzeptes, die erforderlichen Abstimmungen zwischen Kommunalentwicklung GmbH (KE) und der Gemeindeverwaltung, die erforderlichen Abstimmungen mit dem Gemeinderat und die erforderliche Bürgerbeteiligung/Bürgerinformation zügig und zielführend durchgeführt werden.
 
Im Rahmen der GR-Sitzung am 21. Oktober 2022 wurde der aus dem ISEK herausgearbeitete Neuaufnahmeantrag für ein Sanierungsgebiet „Ortsmitte 2“ Spiegelberg durch die Kommunalentwicklung GmbH (KE) abschließend vorgestellt und dem Neuaufnahmeantrag zugestimmt. Leider hatte der von der Verwaltung aufgrund dieser Beschlussfassung eingereichte Neuaufnahmeantrag keinen Erfolg und konnte bei der Programmentscheidung des Landes Baden-Württemberg 2023 wegen der Überzeichnung des Förderprogramms keine Berücksichtigung finden. Der eingereichte Antrag ist, auf Rückfrage der Verwaltung von der Bewilligungsstelle beim RP Stuttgart, als vollständig, gut und schlüssig begründet sowie grundsätzlich berücksichtigungsfähig bezeichnet worden.
 
Der Gemeinderat stimmte dem erneuten Aufnahmeantrag für die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte 2“ Spiegelberg für das Programmjahr 2024 zu und beauftragte die Gemeindeverwaltung zusammen mit der KE die Antragstellung beim Land Baden-Württemberg rechtzeitig vorzunehmen.
 
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiegelberg; Beratung und Beschlussfassung
 
In der Sitzung vom 28.04.2023 beschloss der Gemeinderat als Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung, die Anzahl der Gemeinderäte zur Wahrung der Rechtssicherheit künftiger Kommunalwahlen auf insgesamt 13 zu erhöhen. Durch die Kommunalaufsicht erfolgte eine Vorprüfung, welche zum Ergebnis hatte, dass die Erhöhung der Anzahl der Gemeinderäte auf 13, in Verbindung mit der entsprechenden Verteilung der Sitze, rechtssicher ist.
 
Dem am 28.04.2023 erfolgten Beschluss folgend, hat die Verwaltung die Anpassung der Hauptsatzung vorbereitet. Diese wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, auf die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes wird verwiesen.
 
Bürgermeisterwahl 2023;
a.)   Stellenausschreibung; Text und Veröffentlichung; Beratung und Beschlussfassung
 
Infolge vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt des bisherigen Amtsinhabers ist die Stelle zum 01.11.2023 neu zu besetzen. In der Gemeinderatssitzung am 28.04.2023 wurden der Beschluss zum Wahltermin (24.09.2023; Stichwahl 15.10.2023) und der Beschluss zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung (Freitag, 07.07.2023) bereits gefasst. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes ist nun noch der Text zur Stellenausschreibung sowie die Veröffentlichungsorgane zu beschließen.
 
Voraussichtlich zum 01. August 2023 tritt die Änderung der Kommunalwahlordnung in Kraft. Diese beinhaltet u.a. auch geänderte Vorschriften für Bürgermeisterwahlen, z.B. Stichwahl statt Neuwahl im zweiten Wahlgang. Diese geänderten Vorgaben sind deshalb zwingend in der Stellenausschreibung zu berücksichtigen.
 
Bürgermeister Bossert stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Ausschreibungstextes vor. Diesem wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
 
Die Stellenausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger am 07.07.2023 und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Spiegelberg, sowie im dann darauffolgenden Mitteilungsblatt der Gemeinde Spiegelberg (KW28).
 
b.)  Bildung Gemeindewahlausschuss; Beratung und Beschlussfassung
 
Bei den Kommunalwahlen schreibt das Kommunalwahlrecht die Bildung eines Gemeindewahlausschusses vor. Gem. § 11 KomWG obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss ist zu jeder Kommunalwahl neu zu bilden und besteht, bis alle mit der jeweiligen Wahl anfallenden Arbeiten erledigt sind.
 
Der Gemeindewahlausschuss besteht grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
 
Entsprechend § 14 Abs. 2 KomWG werden wir den Gemeindewahlausschuss gleichzeitig mit den Aufgaben des Briefwahlvorstandes betrauen.
 
Es wird vorgeschlagen, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu besetzen:
 
Vorsitzender:                        Herr BM Bossert
Stv. Vorsitzender:    Herr GR Schaible
Beisitzer:                   Herr GR Bauer
Stv. Beisitzer:           Herr GR Kurz
Beisitzer                    Herr GR Hahn
Stv. Beisitzer:           Herr GR Wadowski
 
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss einstimmig die o.g. Zusammenstellung des Gemeindewahlausschusses.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Breitbandausbau; Syna Trasse Stocksberg und IKZ Aspach
Bürgermeister Bossert informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sach- und Verfahrensstand bei den umfangreichen Breitbandausbauprojekten.  
 
Lärm durch Motorradfahrer
Bürgermeister Bossert informiert darüber, dass als Folge verstärkter Kontrollen und durch die Sicherstellung einiger illegal veränderter Motorräder nun eine spürbare Verringerung der Lärmbelästigung durch Motorradfahrer zu verzeichnen ist. Die Polizei wird ihre Maßnahmen in dieser Richtung weiterführen.
 
Termine
Bürgermeister Bossert gab die Veranstaltungstermine der Vereine für die nächsten Wochen bekannt.
 
Anfragen
Von Seiten des Gemeinderates liegen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Bossert direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.