Gemeinde Spiegelberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Rathaus-Aktuell

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025

Zu Beginn der Sitzung korrigiert Bürgermeister Schäfer TOP 4. Bei der 2. Offenlegung handelt es sich gemäß der Vorlage nicht um die Teilfortschreibung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, sondern um die Offenlegung für die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Der Tagesordnungspunkt wird in der kommenden Sitzung nochmals besprochen, die in dieser Sitzung mitgeteilten Informationen werden erneut mitgeteilt.
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gingen keine Anfrage hervor.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung und Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
 
Bürgermeister Schäfer verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung. Nichtöffentliche Beschlüsse wurden nicht bekanntgegeben, da es sich um personalrechtliche Angelegenheiten gehandelt hat.
 
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen – 2. Offenlage; Information und Vorberatung
 
Der Verband Region Stuttgart plant eine Teilfortschreibung des Regionalplans mit dem Ziel, Vorranggebiete für Windkraftanlagen festzulegen. Die Gemeinde Spiegelberg hatte im Beteiligungsverfahren Ende 2023/Anfang 2024 deutliche Kritik geäußert, insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Flächenbelastung (4,29?% der Gemarkung bei einem Durchschnitt von 1,8%) und Verstößen gegen Abstands- und Sichtfensterregelungen.
 
Auf Basis der Rückmeldungen wurde der Planentwurf überarbeitet. Seit dem 02.06.2025 ist der geänderte Entwurf online einsehbar. Die Gemeinde hat nun erneut bis zum 01.08.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme – jedoch ausschließlich zu den geänderten Teilen. Solange das nur in geringen Teilen auf der Gemarkung Spiegelberg befindliche Windkraft-Vorranggebiet Aspach/Oppenweiler (RM-07) insgesamt vergrößert wurde, ist das in Nassach befindliche RM-03 vollständig entfallen. Auch das Gebiet RM-06 (Sulzbach) ist entfallen, wodruch zahlreiche Sichtfensterverstöße besieitgt wurden.
 
Trotz der Reduzierung der Windkraft-Vorranggebiete von 4,29% der Gesamtfläche der Gemeinde Spiegelberg auf nun 2,83% kann von einem zufriedenstellenden Ergebnis keine Rede sein. Es mag außer Debatte stehen, dass auch die Gemeinde Spiegelberg ihren Anteil an der demokratisch beschlossenen Energiewende wird tragen müssen, jedoch sollte dies zu fairen Anteilen erfolgen. Der aktuell noch bestehende Anteil von 2,83% der Gesamtfläche ist unverhältnismäßig hoch. Die Verwaltung wird alle Einwände erneut zusammentragen und eine Stellungnahme vorbereiten, welche in der kommenden Gemeinderatssitzung eingebracht wird. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endet mit Ablauf Juli.
 
Überarbeitung der Richtlinien über die Ehrung von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur sowie für die Ehrung von besonderem ehrenamtlichem Engagement; Beratung und Beschlussfassung
 
Die bisher verwendeten Ehrungsrichtlinien beschränkten sich überwiegend auf die Ehrung von erzielten Erfolgen im Bereich Sport und Kultur.
 
Für den diesjährigen Spiegelberger Bürgertreff wurden mehrere Ehrungsvorschläge eingereicht, welche insbesondere ehrenamtliches Engagement im Bereich der Vereinsarbeit betroffen haben. So beispielsweise eine 40-jährige Vereinsmitgliedschaft oder die 30-jährige Tätigkeit als Vereinsvorstand. Diese zweifelsfrei zu ehrenden Dienste an der Allgemeinheit konnten jedoch entsprechend der bestehenden Ehrungsrichtlinien nur unter §5 als sonstige zu ehrende Verdienste berücksichtigt werden und unterlagen keiner klaren Staffelung.
 
Diesen Umstand empfiehlt die Verwaltung zu ändern, indem nun durch die Einführung des §4 insbesondere die überaus wichtige Vereinsarbeit aufgeführt ist.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neuen Ehrungsrichtlinien. Diese werden in den kommenden Wochen auf der Webseite der Gemeinde Spiegelberg veröffentlicht. www.gemeinde-spiegelberg.de >> Bürger >> Wissenswertes >> Satzungen der Gemeinde Spiegelberg
 
Einführung von Richtlinien über die Auslobung von Belohnungen zur Aufklärung von Sachschäden zu Lasten der Gemeinde Spiegelberg; Beratung und Beschlussfassung
 
Die Gemeinde Spiegelberg ist immer wieder von Sachbeschädigungen betroffen – darunter zerstörte Bänke, Graffiti oder eingeschlagene Fensterscheiben. Besonders gravierend war ein Vorfall am 24.04.2025, bei dem rund 400 Liter Heizöl in die Kläranlage Vorderbüchelberg geleitet wurden. Nur durch schnelles Handeln konnte eine Umwelthavarie verhindert werden. Der Schaden beläuft sich auf über 10.000 Euro.
 
Um alle Möglichkeiten zur Ermittlung von Schadenverursachern ausschöpfen zu können und die Motivation zu erhöhen, sich im Falle der Verursachung eines Schadens selbständig zu melden, regt die Verwaltung die öffentliche Auslobung von Belohnungen an. Im Erfolgsfall ließen sich Schäden so um ein Mehrfaches reduzieren.
 
Da bisher kein Verursacher im Schadensfall der Kläranlage Vorderbüchelberg ermittelt werden konnte, möchte die Verwaltung unmittelbar nach Beschluss der Richtlinien hierfür die erste Belohnung ausloben. Ohne hilfreiche Hinweise entstehen keine Kosten, im Erfolgsfall wird versucht, auch die Kosten der Belohnung vom Verursacher zurückzufordern, mindestens aber wäre der Schaden um ein Mehrfaches reduziert.
 
Das Vorgehen wurde im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Richtlinien werden in den kommenden Wochen auf der Webseite der Gemeinde Spiegelberg veröffentlicht.
www.gemeinde-spiegelberg.de >> Bürger >> Wissenswertes >> Satzungen der Gemeinde Spiegelberg
 
Einführung von Richtlinien über die Entschädigung von Schäden durch Aufgrabungen und sonstige Flurschäden; Beratung und Beschlussfassung
 
Die Gemeinde Spiegelberg muss zur Unterhaltung oder Wartung von Ver- oder Entsorgungsleitungen gelegentlich private Flächen aufgraben. Aktuell ist dies beim Greutfeld im Rahmen des Neubaus des Wasserwerk Greutfeld so der Fall.
 
Nach aktuellem Stand ist eine Entschädigung immer ein Einzelfall und muss jeweils verhandelt werden.
 
Durch die Einführung von Richtlinien, welche einen Maßstab setzen, könnte dieser Vorgang vereinfacht werden. Ebenfalls könnte so der Grundsatz der Gleichbehandlung besser gewahrt werden.
 
Die Richtlinien werden in den kommenden Wochen auf der Webseite der Gemeinde Spiegelberg veröffentlicht.
www.gemeinde-spiegelberg.de >> Bürger >> Wissenswertes >> Satzungen der Gemeinde Spiegelberg
 
 
Wetzsteinstollen der Gemeinde Spiegelberg; Anpassung der Eintrittspreise
 
Der Bisherige Preis von 3,00 Euro je Besucher wird, unter Anbetracht dessen, dass eine über einstündige Führung eingeschlossen ist, vielereseits als unangebracht günstig empfunden. Insbesondere unter Anbetracht der Preissteigerungen der letzten Jahre sollte auch hier eine Preisanpassung erfolgen. Zum 01.05.2026 werden die Preise nach Rücksprache mit den ehrenamtlichen Helfern des Wetzsteinstollen wie folgt festgelegt:
 
Erwachsene                                                    5,00 €
Kinder und Jugendliche bis 16 J.                       frei
Gruppen bis 10 Personen pauschal                    50,00 €
Gruppen größer als 10 Personen                       5,00 € pro Person
 
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten; Beratung und Beschlussfassung
 
Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Pfeiler des Gemeinwesens. Um den Einsatz ehrenamtlich Tätiger angemessen zu würdigen, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich bestellte der Gemeinde Spiegelberg einstimmig beschlossen.
 
Die neue Satzung ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahre 1993 (zuletzt 2001 angepasst) und sieht u.?a. eine moderate Erhöhung der Entschädigung für Wahlhelfer sowie eine angepasste Auszahlungspraxis für Gemeinderatsmitglieder vor. Neu ist zudem ein Paragraf, der künftig auch weitere ehrenamtlich Engagierte – etwa im Bereich des Wetzsteinstollens – erfasst.
 
Mit dieser Aktualisierung wird das ehrenamtliche Engagement zeitgemäß anerkannt und gestärkt. Zu beachten ist, dass es sich um eine Entschädigung für das Ehrenamt nach § 19 Gemeindeordnung handelt, also nur für ehrenamtliche im Dienste der Gemeinde zählt. Die Feuerwehr wird nach einer gesonderten Satzung entschädigt und auf die Tägikeit im Rahmen von Vereinen hat diese Satzung auch keine Auswirkung. Die Satzung ist in dieser Ausgabe unter den amtlichen Bekanntmachungen abgedruckt.
 
Festlegung der Aushändigungsform des Haushaltsplans 2025;
Beratung und Beschlussfassung
 
Der Gemeinderat beschloss, dass der Haushaltsplan 2025 nur in Teilen in Papierform ausgehändigt wird. Die detaillierte Aufstellung der u.a. Kostenstellen wird lediglich digital auf einem USB-Stick verteilt. Hiermit soll der erste Grundstein für die Digitalisierung der Gremienarbeit gelegt werden.
 
Gemeinderäte, die den Haushaltsplan weiterhin in Papierform möchten, erhalten diese selbstverständlich in dieser. Während der Sitzung sowie in der Auslegungsphase steht auch der Öffentlichkeit eine Papierform zur Verfügung. Durch die Änderung spart die Gemeinde Spiegelberg neben dem Aufwand Kosten in Höhe von rund 940 Euro.
 
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 

  • Bürgermeister Schäfer gibt bekannt, dass für den Bauhof im schriftlichen Verfahren ein neues Bauhoffahrzeug (Ford Pritschenwagen) angeschafft wurde. In der nächsten Sitzung soll zudem eine Aufstellung des Fahrzeugsparks der Gemeinde thematisiert werden.
  • Der Gutachterausschuss Oberes Murrtal wird bald neu besetzt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Murrhardt und Umgebung hat die Aufgabe, aktuelle Daten zum Grundstücksmarkt zu sammeln und auszuwerten.

Er erstellt sowohl Immobilienmarktberichte und gibt die Bodenrichtwerte aus, die als wichtige Grundlage für Immobilienbewertungen dienen. Zusätzlich bietet der Gutachterausschuss Mietwertübersichten und Gutachten zu Verkehrswerten an. Die Gemeinde Spiegelberg stellt drei Mitglieder. Mindestens ein Platz ist hierbei neu zu belegen. Die Beratung und Beschlussfassung ist für die kommende Sitzung vorgesehen.

  • Die Katzenschutzverordnung wurde durch die Kommunalaufsicht geprüft und erstmals bestätigt. Dies ist in dem Falle erforderlich, da sie im Gegensatz zu anderen Satzungen relativ hohe Hürden für eine Einführung in einer Gemeinde hat. Ein Inkrafttreten erfolgt im September (6 Monate nach Bekanntmachung)