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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2023
Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde zum Thema Windpark Aspach-Oppenweiler gefragt, ob die Gemeinde Spiegelberg an dem Genehmigungsverfahren beteiligt sei, ob der geplante Bau der Windkraftanlagen Beratungspunkt einer Gemeinderatssitzung werde und ob die Verwaltung eine Beeinträchtigung durch die Windkraftanlagen für die umliegenden Ortsteile der Gemeinde Spiegelberg sehe.
Bürgermeister Bossert teilte mit, dass aktuell noch kein Antrag auf Genehmigung nach seinem Kenntnisstand eingereicht wurde. Sollte die Gemeinde beim Genehmigungsverfahren nicht direkt beteiligt werden, werden sicherlich die Unterlagen von der Verwaltung zur Einsichtnahme angefordert, so dass der Gemeinderat das Thema öffentlich beraten und auch eine Stellungnahme abgeben kann. Auswirkungen auf die Ortsteile Jux, Nassach und Kurzach, zumindest was das Landschaftsbild betrifft, sind mit Sicherheit nicht auszuschließen.
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 20.07.2023.
Bauleitplanung der Gemeinde Spiegelberg; Bebauungsplan „Am Wehr“;
a) Änderung des Geltungsbereichs
b) Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften
c) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bürgermeister Bossert hat dem Gemeinderat die Bauleitplanung „Am Wehr“ anhand einer Präsentation umfangreich vorgestellt. Der Geltungsbereich hat sich im aktuellen Entwurf geringfügig erweitert. Der Gemeinderat fasste Beschluss über diese Änderung des Geltungsbereichs sowie den Bebauungsplanentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften und den Ablauf der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Beachten Sie bitte die öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes.
Bauantrag für den Bau eines Wasserwerkes auf dem Flst. 831, Gemarkung Spiegelberg, Lagebezeichnung Greut
Für die Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption 2. Bauabschnitt „Wasserwerk Greutfeld mit HB und Förderleitung Großhöchberger Quelle“ ist u.a der Neubau eines Wasserwerkes auf dem Flst. 831 im Greut (Außenbereich) geplant.
Für die weitere Bearbeitung des Fachförderantrags der Gemeinde Spiegelberg wird die Vorlage eines zumindest eingeleiteten Baugesuchverfahrens gefordert. Dieses wurde vom Gemeinderat einstimmig bewilligt.
Bauantrag für die Errichtung eines Betriebsgebäudes für die Chemische Phosphorelimination auf der Kläranlage Spiegelberg auf dem Flst. 528/5, 529/1, Sulzbacher Straße 71 in Spiegelberg
Der Bauantrag für die Errichtung eines Betriebsgebäudes für die chemische Phosphorelimination auf der Kläranlage Spiegelberg auf den Flurstücken. 528/5 und 529/1 in der Sulzbacher Straße 71 erhielt das Einvernehmen des Gemeinderates.
Bauantrag für einen Anbau im Erdgeschoss; Flst. 70, Hauptstr. 9 in Großhöchberg
Der Bauantrag für einen Anbau im Erdgeschoss auf Flst. 70, Hauptstraße 9 in Spiegelberg-Großhöchberg erhielt die Zustimmung des Gemeinderates.
Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Arztpraxis zu einer Monteurwohnung; Flst. 1093/77; Finkenstr. 24 in Spiegelberg
Die beantragte Nutzungsänderung einer Arztpraxis zu einer Monteurswohnung in der Finkenstr. 24, Flst. 1093/77, erhielt unter der Auflage, dass das Baurechtsamt die Frequentierung sowie die Parkplatzsituation prüfen soll, dass kommunale Einvernehmen.
Bauantrag für die Nutzungsänderung von Büroräumen in eine dermatologische Arztpraxis; Flst. 6; Marktplatz 3 in Spiegelberg
Die Nutzungsänderung von Büroräumen in eine dermatologische Arztpraxis im Marktplatz 3, Flst. 6, erhielt das kommunale Einvernehmen.
Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Spiegelberg; Beschlussfassung
Aufgrund der außer dem Hauptort Spiegelberg auf den Höhenzügen und nicht entlang von Flussläufen gewachsenen Ortslagen der Ortsteile der Gemeinde Spiegelberg ist dort das Risikopotential für Schadensereignisse durch Überflutungen als eher geringfügig einzustufen. Im Hauptort Spiegelberg ist das Risikopotential dagegen höher einzustufen. Deshalb wirkt die Gemeinde Spiegelberg derzeit bereits aktiv am Aufbau eines kreisweit angelegten Frühwarnsystems über miteinander vernetzte Pegelmessstandorte mit.
Von Starkregenereignissen könnten im Unterschied zum Hochwasser jedoch weitere Siedlungsbereiche der Gemeinde Spiegelberg betroffen sein, da sich die potentiellen Gefahren eines Starkregenereignisses nicht auf Gewässerrandlagen beschränken. Aus diesem Grund wird auch zunehmend das Vorliegen eines Starkregenrisikomanagements als zwingende Voraussetzung für die Genehmigung von Bebauungsplänen vorausgesetzt. Über eine Eigenleistung der Verwaltung ist dies nicht mehr zu leisten, es muss ein Fachbüro beauftragt werden, vorzugsweise im interkommunalen Verbund.
Es besteht nun die kurzfristige Möglichkeit, sich gemeinsam mit Großerlach an einem bereits angestoßenen interkommunalen Projekt der Nachbargemeinden im Kreis Schwäbisch Hall und Heilbronn unter Federführung der Gemeinde Rosengarten zu beteiligen. Hier wurde vom Regierungspräsidium bereits eine Förderung von 70 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Eine aktuelle grobe Kostenschätzung sieht Gesamtkosten in Höhe von etwa 25.000 Euro brutto für die Gemeinde Spiegelberg vor.
Der Gemeinderat beschloss die Teilnahme an dieser interkommunalen Starkregenrisikoanalyse.
Jahrestiefbauarbeiten 2024-2025; Vergabe der Tiefbauarbeiten
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 den Beschluss gefasst, die Jahrestiefbauarbeiten für die Jahre 2024 und 2025 wieder beschränkt auszuschreiben. Es wurden insgesamt 4 Firmen an der beschränkten Ausschreibung beteiligt.
Die Submission erfolgte am Mittwoch, 04.10.2023 um 11.00 Uhr. Die Wertung der eingegangenen Angebote von 2 Firmen erfolgte durch das beauftragte Ingenieurbüro Frank.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Tiefbauarbeiten 2024/2025 an die Firma Erdbau Rosenberger aus 71579 Spiegelberg-Kurzach als wirtschaftlich günstigstem Bieter.
Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in Privatrechtsform – Beteiligungsbericht 2022
Kämmerin Krone stellte dem Gemeinderat den Beteiligungsbericht 2022 umfangreich vor. Der Gemeinderat nahm diesen zur Kenntnis, auf die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblatts wird verwiesen.
Festlegung der Besoldung des Bürgermeisters
Die Besoldung des Bürgermeisters richtet sich nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG).
Die Bürgermeister sind nach § 1 LKomBesG nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen. Über die Besoldung bzw. Einweisung in eine Besoldungsgruppe entscheidet der Gemeinderat.
In Betracht kommen, bei der Größengruppe der Gemeinde Spiegelberg (Einwohnerzahl zwischen 2.000 und 5.000), die Besoldungsgruppen A15 oder A16. Maßgebend ist die vom Statistischen Landesamt zum 30.06.2022 festgestellte Einwohnerzahl von 2.193 Einwohnern. Mit dieser Einwohnerzahl liegt die Gemeinde Spiegelberg im unteren Bereich der maßgeblichen Einwohnerspanne zwischen 2.000 und 5.000 Einwohnern.
Der Gemeinderat beschloss die Einweisung des Bürgermeisters ab 01.11.2023 in die Besoldungsgruppe A15.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
Abschluss der Bürgermeisterwahl vom 24.09.2023
Bürgermeister Bossert gibt bekannt, dass die Bürgermeisterwahl vom 24.09.2023 mittlerweile von der Kommunalaufsicht geprüft und als rechtswirksam festgestellt wurde.
Versteigerung Feuerwehrfahrzeug
Das alte Feuerwehrfahrzeug LF 8/6 wurde, wie mit dem Gemeinderat vereinbart, versteigert und erzielte einen Erlös in Höhe von 6.000 Euro. Es wird bald den Weg nach Paraguay beschreiten um dort weiter Dienst zu verrichten.
Termine
Bürgermeister Bossert gab die Veranstaltungstermine der Vereine für die nächsten Wochen bekannt.
Anfragen
Von Seiten des Gemeinderates liegen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Bossert direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.