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Professionell und bezahlbar- Versorgung zu Hause als Alternative zum Pflegeheim

Professionell und bezahlbar – Versorgung zu Hause als Alternative zum Pflegeheim

(Teil 1)

Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend in der vertrauten Umgebung zu verbringen. Wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt und Alleinbleiben-Können und/oder die Kräfte der Angehörige an Grenzen stoßen, suchen viele nach bezahlbaren Möglichkeiten einer Versorgung.

Wie hier legale Wege gefunden werden können, wird von Volker Kiemle und Verena Schickle in ihrem folgenden Beitrag, erstmals veröffentlicht im Evangelischen Gemeindeblatt, Heft 33, 2007 aufgezeigt:

„Viele können sich eine legale Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht leisten“

Die Diakonie bietet eine Alternative zu illegalen Pflegekräften

Pflege „ab zwei Euro pro Stunde“ versprach kürzlich werbewirksam „McPflege“ aus Bremen. Auch wenn die Firma inzwischen ihr Angebot zurückgezogen hat: Im Land vermitteln Agenturen Pflege und Betreuung rund um die Uhr für 1400 Euro im Monat. …

Bei den Nachbarn, die pflegebedürftig sind, wohnt und arbeitet eine Osteuropäerin – als Haushaltshilfe, oft aber auch als 24-Stunden-Pflegerin. Sie ist ab 600 Euro im Monat zu haben, und sie ist oft illegal beschäftigt. Auf rund 10 000 wird ihre Zahl allein in Baden-Württemberg geschätzt, und meist weiß die Nachbarschaft bestens Bescheid. Aber deswegen jemanden aus dem Ort anzeigen?

„Wir sehen die große Not“, sagt Roland Sackmann, Leiter der Diakoniestation Altensteig. „Viele Leute können sich eine legale Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht leisten, und wir sehen auch, dass es nötig ist, dass immer jemand da ist.“ Ihm fallen spontan zehn bis 15 Haushalte in der Umgebung ein, wo eine „Illegale“ arbeitet. Seine Mitarbeiterinnen geben dort eine Informationsbroschüre des Diakonischen Werks weiter, in der die legalen Beschäftigungsmöglichkeiten beschrieben sind (siehe auch Teil 3). Allerdings sei das Unrechtsbewusstsein in dieser Frage nicht ausgeprägt, sagt Sackmann.

Verwirrende Gesetze

Die Gesetzeslage ist nicht einfach zu durchschauen: Bürger aus osteuropäischen EU-Staaten können hierzulande bisher nicht dauerhaft arbeiten – anders als in Großbritannien. In Deutschland gelten noch bis mindestens 2009 Beschränkungen. Dienstleister allerdings können ihre Dienste EU-weit anbieten. Dabei gelten die Gesetze des jeweiligen Herkunftslandes. Genau auf dieser Basis vermitteln Agenturen hier in Deutschland Pflegekräfte aus Osteuropa.

Wie zum Beispiel Andreas Röhm, der in Wildberg eine Personalvermittlung betreibt. Aus eigener Erfahrung und ermutigt durch viele Anfragen habe man lange nach einer legalen Möglichkeit für die Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte gesucht, erzählt er. Die Lösung gibt es seit Anfang 2005: Eine Firma, etwa in Polen, entsendet ihre Mitarbeiter nach Deutschland, wo sie im jeweiligen Haushalt wohnen und arbeiten.

„Es war schwierig, zuverlässige Partner zu finden“, berichtet Röhm. Inzwischen arbeite man mit neun Firmen zusammen, die er jährlich persönlich überprüfe. Dabei achte er auch auf die Einhaltung der Vorschriften. So müssten die Pflegedienste im Heimatland zugelassen sein und ein Direktions- und Weisungsrecht über die entsendeten Mitarbeiter beim Auftragnehmer haben. Die entsandten Mitarbeiterinnen müssten mindestens sechs Monate in der Heimat sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen und unmittelbar vor Abreise medizinisch untersucht worden sein.

Medizin bei den Profis

Die Qualifikation der Mitarbeiterinnen richtet sich nach den Anforderungen. Pflegekräfte müssten mindestens einen entsprechenden Kurs beim Roten Kreuz vorweisen. „Wir raten den Leuten aber, ärztlich verordnete Leistungen von Profis, etwa von einer Diakoniestation, übernehmen zu lassen“, betont Röhm. Die Profis seien oft froh, dass sich jemand ganztägig um die alten Menschen kümmere.

Dieses Miteinander funktioniert wohl öfter: „Dort, wo es unser Klientel betrifft, sind die Osteuropäerinnen keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung“, sagt Heidi Mertens, Pflegedienstleiterin der Diakoniestation Mühlacker/Ötisheim. „Die Leute kommen immer zuerst einmal zu uns, wenn sie Pflege brauchen.“ Entsprechend arbeite man zusammen: Die Diakonie übernehme Grundpflege und medizinische Behandlung, die Hilfskraft den Haushalt. Gerade bei Demenzkranken könne das eine gute Lösung sein, meint Mertens.

„Schlechte Erfahrungen sind nicht die Regel“, sagte Barbara Kromer, Pflegedienstleiterin der Diakoniestation Nürtingen. Allerdings gebe es auch Fälle, in denen die Helferin kaum Deutsch spreche und sich nicht mit den alten Menschen verständigen könne. Es sei auch schon zu Fehlern in der Pflege gekommen – bis dahin, dass ein Arzt noch abends bei der Diakonie angerufen habe, damit diese die Pflege wieder übernimmt.

Professionell und bezahlbar – Versorgung zu Hause als Alternative zum Pflegeheim

(Teil 2)

Wie hier legale Wege gefunden werden können, wird von Volker Kiemle und Verena Schickle in ihrem folgenden Beitrag, erstmals veröffentlicht im Evangelischen Gemeindeblatt, Heft 33, 2007, aufgezeigt:

In einigen Städten gibt es schon Vollzeitangebote der Diakonie. Die Diakoniestation Göppingen bietet eine 24-Stunden-Betreuung in Zusammenarbeit mit der „Stiftung Innovation und Pflege“ aus Sindelfingen an. „In der Regel teilen sich zwei Mitarbeiterinnen einen Haushalt“, erklärt Geschäftsführerin Gudrun Latzko. Die Mitarbeiterinnen leben jeweils für 14 Tage im Haushalt. Die ersten 14 Tage kosten pro Tag 143 Euro, danach kostet der Tag 128 Euro. Im Monat sind das mindestens 3840 Euro. Letztlich sei das teurer als osteuropäische Kräfte, dafür sei die Pflege qualitativ hochwertig und „gesetzlich einwandfrei“.

Was bei den per Entsendegesetz aus Osteuropa vermittelten Pflegekräften umstritten ist. Wolfgang Jörg etwa, bei der Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg zuständig für Ausländerangelegenheiten, hält diese Praxis schlicht für „schlicht illegal“. Bei den eingesetzten Pflegekräften handle es sich entweder um „unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit“.

In der Tat ist die Gesetzeslage verzwickt. Schickt ein polnischer Pflegedienst nämlich seine Mitarbeiterin nach Deutschland, so erbringt er eine Dienstleistung, die vor der Auftragsausführung detailliert beschrieben werden muss. Gleiches gilt für einen polnischen Handwerksbetrieb, dessen Mitarbeiter ein Baugewerk ausführen.

Wenn aber die polnische Haushaltshilfe oder Pflegerin mehrere Monate in der deutschen Familie wohnt, Mahlzeiten einnimmt und täglich abgesprochen wird, was zu tun ist, handelt es sich nach Auffassung der Arbeitsagentur und des Zolls nicht um eine Dienstleistung, sondern um ein Beschäftigungsverhältnis. Und das müsste die Familie ordentlich anmelden und dafür Sozialabgaben bezahlen. Ist dies nicht der Fall, drohen Bußgelder bis zu 25 000 Euro und Haftstrafen.

Die Mitarbeiter der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ gehen solchen Fällen nach, wie Hagen Kohlmann vom Hauptzollamt in Ulm bestätigt. Kürzlich wurde ein Vermittler in Münsingen verurteilt. Und vor einiger Zeit wurde im Schwarzwald eine Familie angezeigt. Gelöst ist das Problem vieler Menschen dadurch nicht: Mehr als 20 000 Menschen in Baden-Württemberg sind pflegebedürftig, eine stationäre Vollzeit-Pflege kostet zwischen 3 000 und 4 000 Euro im Monat. „Allerdings brauchen die Leute in den meisten Fällen gar keine 24-Stunden-Betreung“, sagt Lothar Schnizer, Leiter der Diakoniestation Münsingen. Er bietet deshalb seit kurzem die „Zeitintensive Betreuung“ durch so genannte Präsenzkräfte an. Diese kommen für ein paar Stunden ins Haus, damit pflegende Angehörige frei haben. Der Dienst kostet um 8 Euro pro Stunde.

Die Möglichkeit, Präsenzkräfte anzustellen, haben Diakoniestationen seit rund zwei Jahren. Dafür wurde eigens die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) erweitert. Darin ist festgelegt, dass die Präsenzkraft mindestens die Hälfte ihrer Anwesenheitszeit einfach nur da ist – ohne konkret eine Arbeit zu leisen. Deshalb wird die Präsenzzeit als eine Art Bereitschaftszeit gewertet und mit dem halben Stundensatz – in diesem Fall mit 5,32 Euro – vergütet.

Einen Preiskampf mit der illegalen Konkurrenz, betont der Altensteiger Diakonie-Chef Roland Sackmann, wolle man damit aber nicht führen. „Den können wir ohnehin nicht gewinnen.“ Vielleicht wird es aber auch der Markt richten: Denn mit steigenden Löhnen in Osteuropa werden immer weniger Menschen von dort bereit sein, bei uns für wenig Geld zu arbeiten. Schon jetzt gehen viele Polen lieber nach Großbritannien, weil sie dort mehr verdienen.

Professionell und bezahlbar – Versorgung zu Hause als Alternative zum Pflegeheim

(Teil 3)

Wie hier legale Wege gefunden werden können, wird von Volker Kiemle und Verena Schickle in ihrem folgenden Beitrag, erstmals veröffentlicht im Evangelischen Gemeindeblatt, Heft 33, 2007, aufgezeigt:

Haushaltshilfen: Recht und Gesetz

Wer in Deutschland legal eine Haushaltshilfe anstellen will, hat mehrere Möglichkeiten

Voll- oder Teilzeitanstellung

Bei einer Voll- oder Teilzeitanstellung mit ordentlichem Arbeitsvertrag regelt dieser auch die Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Dabei muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abführen, Arbeitszeitbestimmungen einhalten und Urlaub gewähren.

■ Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung, Telefon 0800-1013538.

Minijob

Wer sich keine Voll- oder Teilzeitkraft leisten kann oder will, kann seit rund vier Jahren einen „Minijobber“ beschäftigen. Darunter fallen nur solche Arbeiten, die normalerweise durch Angehörige des privaten Haushaltes erledigt werden. Dazu gehören etwa die Zubereitung von Mahlzeiten, Wohnungsreinigung, Gartenpflege, Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken oder alten Menschen. Minijobber brauchen eine gültige Arbeitserlaubnis. Sie sind renten-, unfall- und krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt allerdings geringere Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung als bei gewerblichen Minijobs. Nötig ist eine Anmeldung mit dem so genannten Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale.

■ Informationen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen, Telefon 01801-200504 (Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom), Internet: www.minijob-zentrale.de

Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit

Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten können bis zu drei Jahre vollzeitlich als Haushaltshilfe in Deutschland beschäftigt werden. Sie dürfen dabei ausschließlich hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und keine pflegerischen Tätigkeiten, die eine medizinische Ausbildung voraussetzen.

Die Vermittlung läuft über die „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) in Bonn. Arbeitgeber können entweder ihnen bekannte Bewerber namentlich für die Anforderung benennen, oder die ZAV schlägt Bewerber aus dem jeweiligen Herkunftsland vor.

Um insbesondere auch Arbeitnehmern und Haushalten, die bisher unerlaubt Haushaltshilfen beschäftig haben, einen Weg in eine legale Beschäftigung zu ebnen, akzeptiert die BA auch von einem Haushalt mehrere Arbeitsverträge mit verschiedenen Haushaltshilfen für zum Beispiel nur je drei Monate. Allerdings müssen die Haushaltshilfen immer mindestens einen Monat beschäftigt werden.

Eine so vermittelte Haushaltshilfe kostet den Arbeitgeber etwa 1 500 Euro im Monat, Kost und Logis können abgezogen werden. Die Haushaltshilfe hat eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden.

■ Informationen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Telefon 0228-713-1414, E-Mail: Bonn-ZAV.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de, Internet: www.ba-auslandsvermittlung.de

Zeitintensive Betreuung

Vor allem als legale Alternative zu illegal hier arbeitenden Haushaltshilfen – ihre Zahl wird bundesweit auf 60 000 geschätzt – bieten einige Diakonie-Stationen die „Zeitintensive Betreuung“ (ZiB) an.

Dieses Angebot ist in erster Linie zur Entlastung pflegender Angehöriger gedacht. Dabei können so genannte Präsenzkräfte stundenweise gebucht werden. Wie der Name sagt, sind diese Kräfte einfach da – zum Vorlesen, Spielen, Musizieren oder auch nur zum Aufpassen, etwa bei dementen Menschen. Die ZiB kostet etwa 8,50 Euro pro Stunde.

■ Informationen bei den Diakoniestationen vor Ort, beim Diakonischen Werk Württemberg, Telefon 0711-1656-314/-219, oder im Internet: www.diakoniestation.de

Professionell und bezahlbar – Versorgung zu Hause als Alternative zum Pflegeheim

(Teil 4)

Wie hier legale Wege gefunden werden können, wird von Volker Kiemle und Verena Schickle in ihrem folgenden Beitrag, erstmals veröffentlicht im Evangelischen Gemeindeblatt, Heft 33, 2007, aufgezeigt:

Pflege: So ist´s erlaubt

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Pflegetätigkeiten ausübt und dafür bezahlt wird, muss eine „Pflegeerlaubnis“ haben. Nachweis ist eine Berufsurkunde, etwa als Kranken-, Alten- oder Kinderpflegekraft. Für die Pflege zu Hause gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Voll- oder Teilzeitanstellung mit ordentlichem Arbeitsvertrag, der auch Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche regelt. Auskünfte zu den Arbeitgeberpflichten erteilt die Deutsche Rentenversicherung, Telefon 0800-1013538.

Pflegedienst: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen beauftragen einen Pflegedienst. Die Abrechnung erfolgt nach den erbrachten Leistungen, je nach Pflegestufe übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten ganz- oder teilweise.

■ Das baden-württembergische Sozialministerium hat eine Broschüre „Pflegebedürftig – was nun“ herausgegeben. Sie kann angefordert werden unter der Telefonnummer 0711-1230 oder als Datei herunter geladen werden unter der Internet-Adresse www.sozialministerium-bw.de/de/Pflege/ 82102.html

Soweit der Beitrag von Volker Kiemle und Verena Schickle

Auch bei Diakonie ambulant, dem Partner für Therapie und Pflege im Oberen Murrtal, der in diesem Einzugsgebiet rund 700 Personen betreut, ist das Problem präsent und es wird nach Lösungen gesucht, wie eine bedarfsgerechte und für alle Seiten finanzierbare Versorgung gewährleistet werden kann. Ärztlich verordnete Leistungen müssen von professionellen Kräften mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation erbracht werden. Eine Versorgung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie ambulant garantieren und die in der Regel von den Kranken- bzw. Pflegekassen bezahlt wird. Wo mehr gebraucht wird und auch die Ergänzung durch Besuche und Hilfen von ehrenamtlichen Kräften der örtlichen Krankenpflegevereine und Kirchengemeinden - den Mitgliedsorganisationen von Diakonie ambulant - nicht mehr ausreicht, suchen Betroffene in zunehmendem Maße Lösungen, wie sie der obige Beitrag beschreibt. Ziel von Diakonie ambulant ist es, in diesen Fällen eine gute Basis zur Zusammenarbeit zu legen und dabei zu helfen, dass Betroffene nicht Wege in die Illegalität nehmen müssen. Dazu gehört die Information über die beschriebenen unterschiedlichen Formen einer Beschäftigungsmöglichkeit von Haushaltshilfen, die die hauswirtschaftliche Versorgung und „Rund-um-die-Betreuung“ übernehmen können. Voraussetzung für die Versorgung und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ist in vielen Fällen aber auch die behindertengerechte Umgestaltung des Wohnraums. Qualifizierte Beratung zu Wohnraumfragen hat die Diakonie ambulant neu in ihrem Leistungsangebot. Sie kann auf ärztliche Verordnung auch mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Für die Umbaumaßnahmen selbst stehen für derartige Maßnahmen speziell zertifizierte Handwerksbetriebe aus der Region zur Verfügung, die auch die Bauleitung übernehmen.

Es entspricht dem Leitbild von Diakonie ambulant, die von der Pflegebedürftigkeit Betroffenen und deren Angehörige in dieser schwierigen Lebensphase nicht allein zu lassen, sondern gemeinsam mit ihnen und dem Netzwerk aus Mitgliedsorganisationen und Kooperationspartnern nach Lösungen zu suchen.

Wenn der Einsatz legal angestellter Haushaltshilfen durch einen regelmäßigen, mehrmals wöchentlichen und dem Pflegebedarf angepassten Einsatz der Pflegefachkräfte von Diakonie ambulant ergänzt wird, gewährleistet dies Sicherheit und Qualität für die Patienten und Angehörigen.

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