Gemeinde Spiegelberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

News der Unternehmen

Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegenden Angehörigen ist diese Leistung meist nicht bekannt!

Die Alzheimer Krankheit ist eine Sonderform der Demenz. Es gibt auch andere Erkrankungen, die im Alltag ähnliche Folgen haben können, wie z.B. Multiple Sklerose o. Parkinson. In den Richtlinien zur Einstufung wird deshalb nicht eine bestimmte Diagnose sondern die "Einschränkung der Alltagskompetenz" zum Maßstab genommen.

Dieser Begriff umfasst unterschiedliche Bereiche von Hilfebedarf (PEA-Assesment):

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus

10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Eine Einstufung im Sinne der Pflegeversicherung ist nicht notwendig!

Oft werden Gruppentreffen ein oder zwei Mal in der Woche angeboten.Einzelbetreuung zu Hause wird als wirkliche Entlastung im Alltag empfunden.
Den Grundbetrag von bis zu 100 Euro monatlich können Versicherte beantragen, bei denen im PEA-Assessment, s.o., wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen und Fähigkeitsstörungen festgestellt werden.
Zum erhöhten Betrag von bis zu 200 Euro monatlich ist berechtigt wer zusätzlich in mindestens einem weiteren Bereich aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 dauerhafte und regelmäßige Schädigungen und Fähigkeitsstörungen bescheinigt bekommt.

Für weitere Fragen bzw. Antragsstellung stehen ihnen die Fachkräfte von Diakonie ambulant gerne zur Verfügung:

Tel: 07192-909104 oder 07192- 9366912 oder www.diakonie-ambulant.info !