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GemeindeSpiegelberg |
Landkreis Rems-Murr-Kreis |
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
Ausgewählte Wahlbezirk: Spiegelberg – Urnenwahlbezirk 001-01
„Liebe Wählerinnen und Wähler,
Ihr Wahlbezirk [Spiegelberg 001-01] ist für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie dazu bei, dass für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können. Ihr Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken!
Dr. Ruth Brand –Bundeswahlleiterin“
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburts-jahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Wie wird die Stichprobe für die
repräsentative Wahlstatistik ausgewählt?
Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 450 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 % aller Wahlbezirke.
Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der vergangenen Europawahl 2019 umfasste die Stichprobe
gut 2,1 Millionen der 61,6 Millionen Wahlberechtigten.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, die
wie folgt verteilt sind:
Geburtsjahresgruppe | Entspricht in etwa Altersgruppe |
2004 - 2008 | 16 – 20 Jahre |
2000 - 2003 | 21 – 24 Jahre |
1995 - 1999 | 25 – 29 Jahre |
1990 - 1994 | 30 – 34 Jahre |
1985 - 1989 | 35 – 39 Jahre |
1980 - 1984 | 40 – 44 Jahre |
1975 - 1979 | 45 – 49 Jahre |
1965 - 1974 | 50 – 59 Jahre |
1955 - 1964 | 60 – 69 Jahre |
1954 und früher | 70 Jahre und älter |
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit
einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen.
Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe je Gruppe verwendet:
Unterscheidungsaufdruck auf dem Stimmzettel (1) |
Entspricht in etwa Altersgruppe |
||
A. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren |
2000 - 2008 | unter 25 Jahre |
B. | 1990 - 1999 | 25 – 34 Jahre | |
C. | 1980 - 1989 | 35 – 44 Jahre | |
D. | 1965 - 1979 | 45 – 59 Jahre | |
E. | 1955 - 1964 | 60 – 69 Jahre | |
F. | 1954 und früher | 70 Jahre und älter | |
G. | weiblich, geboren | 2000 - 2008 | unter 25 Jahre |
H. | 1990 - 1999 | 25 – 34 Jahre | |
I. | 1980 - 1989 | 35 – 44 Jahre | |
K. | 1965 - 1979 | 45 – 59 Jahre | |
L. | 1955 - 1964 | 60 – 69 Jahre | |
M. | 1954 und früher | 70 Jahre und älter |
(1) Gemäß § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offenzulassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses – mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht. Gemeinden mit einer eigenen Statistikstelle dürfen die Ergebnisse auch auf Gemeindeebene auswerten und veröffentlichen.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“ à „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download bereit.
Oberster Grundsatz ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Informationen für Wählende“ à „Repräsentative Wahlstatistik“.
Erschienen im März © Die Bundeswahlleiterin, Wiesbaden 2024
Ort, Datum |
Spiegelberg, 16. Mai 2024 |
Bürgermeisteramt |
gez. Max Schäfer Bürgermeister |
Unterschrift, Amtsbezeichnung |