Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles über die Wahlen

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

 
 

Gemeinde

Spiegelberg
 

Landkreis

Rems-Murr-Kreis
 

 
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
 
Ausgewählte Wahlbezirk: Spiegelberg – Urnenwahlbezirk 001-01
 
„Liebe Wählerinnen und Wähler,
Ihr Wahlbezirk [Spiegelberg 001-01] ist für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie dazu bei, dass für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können. Ihr Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken!
Dr. Ruth Brand –Bundeswahlleiterin“
 
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburts-jahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
 
Wie wird die Stichprobe für die
repräsentative Wahlstatistik ausgewählt?
Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 450 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 % aller Wahlbezirke.
Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der vergangenen Europawahl 2019 umfasste die Stichprobe
gut 2,1 Millionen der 61,6 Millionen Wahlberechtigten.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
 
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, die
wie folgt verteilt sind:
 

Geburtsjahresgruppe Entspricht in etwa Altersgruppe
2004 - 2008 16 – 20 Jahre
2000 - 2003 21 – 24 Jahre
1995 - 1999 25 – 29 Jahre
1990 - 1994 30 – 34 Jahre
1985 - 1989 35 – 39 Jahre
1980 - 1984 40 – 44 Jahre
1975 - 1979 45 – 49 Jahre
1965 - 1974 50 – 59 Jahre
1955 - 1964 60 – 69 Jahre
1954 und früher 70 Jahre und älter

 
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit
einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen.
Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe je Gruppe verwendet:
 

Unterscheidungsaufdruck
auf dem Stimmzettel (1)
Entspricht in etwa
Altersgruppe
A. männlich, divers
oder ohne
Angabe im
Geburten­register,
geboren
2000 - 2008 unter 25 Jahre
B. 1990 - 1999 25 – 34 Jahre
C. 1980 - 1989 35 – 44 Jahre
D. 1965 - 1979 45 – 59 Jahre
E. 1955 - 1964 60 – 69 Jahre
F. 1954 und früher 70 Jahre und älter
G. weiblich, geboren 2000 - 2008 unter 25 Jahre
H. 1990 - 1999 25 – 34 Jahre
I. 1980 - 1989 35 – 44 Jahre
K. 1965 - 1979 45 – 59 Jahre
L. 1955 - 1964 60 – 69 Jahre
M. 1954 und früher 70 Jahre und älter

 
(1) Gemäß § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offenzulassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses – mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.
 
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht. Gemeinden mit einer eigenen Statistikstelle dürfen die Ergebnisse auch auf Gemeindeebene auswerten und veröffentlichen.
 
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.
 
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“ à „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download bereit.
 
Oberster Grundsatz ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:

  • Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
  • Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
  • Die Auszählung für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
  • Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
  • Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig. Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à mindestens sieben Geburtsjahrgänge zulässig.
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

 
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Informationen für Wählende“ à  „Repräsentative Wahlstatistik“.
 
Erschienen im März © Die Bundeswahlleiterin, Wiesbaden 2024
 

Ort, Datum
Spiegelberg, 16. Mai 2024
Bürgermeisteramt
gez. Max Schäfer
        Bürgermeister
Unterschrift, Amtsbezeichnung