Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2015

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2015
 
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 22. Januar 2015 öffentlich bekannt.
 
Umlegung „Altengärten, 1. Bauabschnitt“
 
a)    Anordnung der Umlegung „ Altengärten, 1. Bauabschnitt “ nach § 46 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
 
Nach den Ausführungen von Herrn BM Bossert und Herrn Nägele vom Ingenieurbüro für Vermessung und Geoinformation Käser Ingenieure GbR, die die Umlegung bisher vorbereitet haben, müssen zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes “Altengärten“ die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Grundstücke müssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels eines Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff BauGB.
 
Nach weiteren Erläuterungen durch Herrn Nägele und einer kurzen Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) m.W.v. 26.11.2014 für den Bebauungsplanentwurf „Altengärten“ in der Gemarkung Nassach, Flur 0 (Nassach) die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45-79 BauGB) angeordnet.
 
Sie trägt die Bezeichnung „Altengärten, 1. Bauabschnitt“. Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von cirka 0,49 ha.
 
Mit der Umlegung und Vermessung wurde das Ingenieurbüro für Vermessung und Geoinformation Käser Ingenieure GbR aus Fellbach beauftragt.
 
b)   Bildung eines Umlegungsausschusses; Beratung und Beschlussfassung
 
Zur Durchführung der Umlegung „Altengärten, 1. Bauabschnitt“ wurde ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 2. März 1998 (GBI. S. 185), geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBI. S. 65, 90), gebildet.
Der Umlegungsausschuss hat die der Umlegungsstelle zustehenden Befugnisse mit Ausnahme der Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB. Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Es gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung über beschließende Ausschüsse, soweit die BauGB-DVO (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch) nichts anderes bestimmt. Die nichtselbständigen Umlegungsausschüsse werden für die Dauer des Umlegungsverfahrens gebildet.
 
Nach § 5 (BauGB-DVO) wurden zum Umlegungsausschuss als bautechnischer Sachverständige zur Mitwirkung mit beratender Stimme Herr Andreas Nerrn, Leiter Fachbereich Bautechnik beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zum Bausachverständigen, und Herr Helmut Käser vom Ingenieurbüro für Vermessung und Geoinformation Käser Ingenieure GbR als örtlich zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur einstimmig gewählt.
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden drei Gemeinderäte und deren persönliche Stellvertreter als Mitglieder des Umlegungsausschusses „Altengärten, 1. Bauabschnitt“ gewählt.
 
Mitglieder                                                     Stellvertreter
 
GR Günter Rosenberger                          GR Rudolf Hahn
GR Andreas Kircher                                  GR Peter Malek
GR Heinz Bauer                                         GR Manfred Schaible
 
Als Vorsitzender des Umlegungsausschusses „Altengärten, 1. Bauabschnitt“ wird BM Bossert fungieren.
 
Als nächster Schritt wird es eine Infoveranstaltung für die Bürger zur Bauumlegung „Altengärten, 1. Bauabschnitt“ (Anhörung) geben. Geplant ist die Veranstaltung am Montag den 23.03.2015 um 19.00 Uhr im Schulhaus in Nassach. Die Eigentümer und die Angrenzer der betroffenen Grundstücke werden persönlich von der Gemeinde eingeladen, des Weiteren erfolgt eine allgemeine Einladung über das Amtsblatt.
 
 
Bausachen
 
Dem Bauantrag zum Bau eines Balkons an ein bestehendes Gebäude im Bereich „Unter Senzenbach“ in Spiegelberg wurde das kommunale Einvernehmen erteilt.
 
Darüber hinaus wurde einem Bauantrag zum Anbau eines Stellplatzes für die Feuerwehr mit Nebenräumen an das bestehende Schulgebäude sowie Sanierung und Modernisierung des Schulhauses in Spiegelberg-Nassach das kommunale Einvernehmen erteilt. Bauherr ist die Gemeinde Spiegelberg.
 
Ein Investitionsschwerpunkt im Haushaltjahr 2015 bildet die Sanierung bzw. der Umbau des Schulhauses in Nassach mit Neubau eines Stellplatzes für die Feuerwehr mit Investitionskosten in Höhe von rund 650.000 €.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hat sich grundsätzlich mit dieser Maßnahme in mehreren Sitzungen beschäftigt und seine Zustimmung für die Maßnahme erteilt.
 
Mit den Vereinen und der Feuerwehr wurden die Planungen besprochen und deren Vorschläge und Anregungen vom Architekturbüro eingearbeitet. Der so abgestimmte Plan wird nun als Bauantrag im Landratsamt Rems-Murr-Kreis eingereicht.
 
Die geplante Maßnahme fügt sich nach Art und baulichem Umfang in die Umgebungsbebauung ein und ist insgesamt auch für die Gesamtentwicklung in Nassach zu begrüßen.
 
Freiwillige Feuerwehr Spiegelberg; Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Spiegelberg
 
Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes wird der ehrenamtlich tätige Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr von den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Spiegelberg gewählt. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Gemeinderats.
 
Im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Spiegelberg am 13.02.2015 wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen der seitherige Feuerwehrkommandant Oliver Bürker als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Spiegelberg für die nächsten fünf Jahre gewählt.
 
Der Wahl von Oliver Bürker zum ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr in Spiegelberg wurde durch den Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
 
 
LEADER Gebietskulisse; Mitgliedschaft der Gemeinde Spiegelberg im „Verein LEADER Schwäbischer Wald“; Beratung und Beschlussfassung
 
Ziel des EU-Förderprogramms „LEADER“ ist es, Maßnahmen im ndlichen Raum zu fördern, die zur Stabilisierung der Lebensbedingungen in den Gemeinden beitragen. Hierzu hlen die Bereiche Grundversorgung, Belkerungsentwicklung, Bewahrung des kulturellen Erbes oder Mobilität. Die LEADER-Förderung soll dazu anregen, mit den vor Ort vorhandenen Stärken innovative Antworten auf wichtige Herausforderungen desndlichen Raums zu finden und so zu einer Attraktivitätssteigerung und damit Zukunftssicherung der beteiligten Kommunen beizutragen. Die lokalen Aktionsgruppen erhalten für den Förderzeitraum ein Budget, das aus EU-und Landesmitteln besteht. Mit diesem Budget ist vorgesehen, dass je nach Qualität der REK die ausgewählten lokalen Aktionsgruppen mit einer durchschnittlichen Mittelausstattung von 4 Mio. EUR bedacht werden.
 
Im Sinne der bisherigen sehr guten Zusammenarbeit mit den Landkreisen Schbisch Hall, Heilbronn und dem Ostalbkreis wurde eine Kooperation mit diesen Landkreisen in der Kulisse „Schbischer Wald“ angestrebt. Um die vom Land in insgesamt acht Informationsveranstaltungen und Workshops kommunizierten hohen Anforderung an Entwicklungskonzept, Aktionsplan, Organisationsform des Regionalmanagements sowie die geforderte umfassende rgerbeteiligung professionell umsetzen zu nnen, wurde von den Landkreisen das durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelte Entwicklungsbüro ECOZEPT GbR mit der Erstellung des REK beauftragt.
 
Der breite Beteiligungsprozess mit allen wesentlichen kommunalen, wirtschaftlichen, bürgerschaftlichen, sozialen und im Vereinsleben organisierten Akteuren der Raumschaft startete mit der 1. Zukunftskonferenz am 21.02.2014 in Fichtenberg, an der auch Vertreter aus dem Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg teilgenommen haben. Zuvor waren Leitfadengespräche mit den Bürgermeistern der beteiligten Kommunen und anderen Akteuren wie den Kammern, dem Naturpark oder Tourismusvereinigungen erfolgt. Mit der 1. Zukunftskonferenz begannennf parallel tagenden Foren zu den Themen Attraktive Familienregion, Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Natürliche Ressourcen, Wirtschaft und Tourismus, die sich zur Erstellung einer Stärken- und Schwächen-Analyse und zur Weiterentwicklung von Maßnahmen und Projektideen jeweils an zwei bis drei Terminen trafen. Auch bei diesen Terminen waren regelmäßig Vertreter aus dem Spiegelberger Gemeinderat beteiligt. In der 2. Zukunftskonferenz am 11.07.2014 in Welzheim wurde die daraus abgeleitete Entwicklungsstrategie vorgestellt und ergänzt. Das gesamte REK inklusive der Fördersätze und der Projektauswahlkriterien wurde in einer 3. Zukunftskonferenz am 19.09.2014 in Gschwend verabschiedet.
 
Gemäß den Vorgaben des Landes wird die Ansiedlung der LEADER-Geschäftsstelle nicht wie in der Vergangenheit üblich bei einem Landratsamt erfolgen. Vielmehr soll nun zeitnah nach der erfolgten Zuschlagserteilung für die Kulisse „Schwäbischer Wald“ ein Verein zur Regionalentwicklung gegründet werden, welcher die Trägerschaft des Regionalmanagements (RM) übernehmen soll. Mit dem Aufbau einer Geschäftsstelle kann nun nach Bewilligung der Förderkulisse begonnen werden. Mitglieder des Vereins sollen die beteiligten Kommunen und Landkreise werden, darüber hinaus vor allem auch Vertreter der sog. Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft. Die Kosten des RM werden zu 60% durch die EU gefördert. Die nicht von der EU geförderten Kosten sollen zwischen den beteiligten Landkreisen entsprechend ihrer Einwohneranteile umgelegt und innerhalb der Landkreise zu je 50% vom Landkreis und den beteiligten Kommunen getragen werden.
 
Der Gemeinderat hat nach ausgiebiger Diskussion einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Spiegelberg sich in die Leader-Gebietskulisse einbringt und dem Verein „LEADER Schwäbischer Wald“ beitritt.
 
 
Änderung der Naturparkverordnung Schwäbisch-Fränkischer Wald; Stellungnahme der Gemeinde Spiegelberg; Beratung und Beschlussfassung
 
Die Gemeinde Spiegelberg liegt vollständig im Geltungsbereich der Naturparkverordnung Schwäbisch-Fränkischer Wald. Für bauliche Vorhaben außerhalb der festgesetzten Erschließungszonen bedarf es damit neben den sonstigen allgemein erforderlichen Genehmigungen zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde nach erfolgter Abwägung des jeweiligen Vorhabens mit den besonderen Zielen und Schutzgütern des Naturparks.
 
Dies betrifft auch potentielle Windkraftstandorte, welche naturgemäß in aller Regel außerhalb entsprechender Erschließungszonen liegen. Um das ohnehin anspruchsvolle Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zu vereinfachen und eine mögliche Mehrfachprüfung bestimmter Schutzgüter zu vermeiden, soll die Naturparkverordnung nun geändert werden.
 
In einem ersten Anhörungsverfahren haben die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.
 
BM Bossert informierte, dass eine Anerkennung potentieller WK-Standorte als Erschließungszone keiner Genehmigung einer Windkraftanlage gleichkommt. Die erforderlichen Genehmigungsverfahren sind dennoch vollumfänglich durchzuführen. Die Änderung betrifft ausschließlich potentielle Windkraftstandorte, welche im Flächennutzungsplan und/oder Regionalplan als Vorrangfläche ausgewiesen sind. Damit wird lediglich der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens zugestimmt, da eine hinreichende Würdigung und Abwägung der besonderen Schutzgüter aufgrund der Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch ohne eine nochmalige Prüfung im Naturschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren sichergestellt ist.
 
Der Gemeinderat stimmt der beabsichtigte Änderung der Naturparkverordnung Schwäbisch-Fränkischer Wald zugunsten planerisch festgelegter Vorrangflächen für Windenergieanlagen einstimmig zu. Die Vertreter der Gemeinde Spiegelberg im Gemeindeverwaltungsverband Sulzbach an der Murr werden ermächtigt, im Falle einer notwendigen Beschlussfassung entsprechend abzustimmen.
 
 
Verschiedenes, Bekanntgaben
 
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
 
BM Bossert berichtete, dass mit Schreiben vom 17.02.2015 vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Geschäftsbereich Kommunalrecht die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt und die geplante Kreditaufnahme genehmigt wurden. BM Bossert informierte weiter, dass alle Förderanträge (ELR, Ausgleichsstock und Z-Feu) Form- und Fristgerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht wurden.
 
 
Kulturlandschaft „Schwäbischer Wald&