Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2018

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2018
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14. September 2018 öffentlich bekannt.
 
Bauantrag zum Scheunenumbau zu Einfamilienwohnhaus; Flst. 47/1, Dauernberg 47, 71579 Spiegelberg-Dauernberg
 
Der Gemeinderat erteilte dem Scheunenumbau zu einem Einfamilienwohnhaus auf Flst. 47/1 in Dauernberg 47 in 71579 Spiegelberg-Dauernberg sein kommunales Einvernehmen.
 
Bauantrag für den Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Technikraum; Flst. 842, Bernhaldenweg, 71579 Spiegelberg-Jux
 
Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Technikraum auf Flst. 842 im Bernhaldenweg in 71579 Spiegelberg-Jux erhielt aufgrund des Gesamtbildes, welches sich gut in die Umgebung einfügt, ungeachtet einiger Abweichungen zum bestehenden Bebauungsplan das kommunale Einvernehmen.
 
Bauantrag für den Anbau von Terrassenüberdachung und Vordach; Flst. 883/1, Bernhaldenweg 3, 71579 Spiegelberg-Jux
 
Auch der Bauantrag für den Anbau einer Terrassenüberdachung mit Vordach auf Flst. 833/1 im Bernhaltenweg 3 in 71579 Spiegelberg-Jux erhielt das Einvernehmen des Gemeinderates.
 
Neuausrichtung der Straßenbeleuchtung; Beratung und Beschlussfassung
 
Die Ausleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Spiegelberg wurde bis zum Jahr 2012 über den Stromkonzessionsvertrag organisiert. Zusammen mit der Stromkonzession wurde auch die Leitungsführung der Straßenbeleuchtung mit vergeben. Der Energieversorger, in diesem Fall die Süwag, hat das Netz für die Straßenbeleuchtung aufgebaut.
 
Im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes hat das Kartellamt entschieden, dass die Straßenbeleuchtung nicht in einen Konzessionsvertrag aufgenommen werden darf. Im bestehenden Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Spiegelberg mit der SÜWAG ist somit auch keine solche Regelung getroffen.
 
Mangels der Regelung in den Konzessionsverträgen haben die Energieversorger und die Kommunen Verhandlungen über die Neuorganisation der Straßenbeleuchtung aufgenommen. Neben der Betriebsführung war dabei auch die Frage der künftigen Eigentumsverhältnisse zu klären.
 
Je nach Energieversorgungsunternehmen und Historie gab es dabei verschiedene Ansätze. Die Verhandlungen für die Gemeinde Spiegelberg und die Kommunen des ehemaligen KAWAG-Versorgungsgebietes führte der Neckarelektrizitätsverband (NEV) als Interessenvertretung dieser Kommunen. Die Verhandlungen sind mittlerweile an einem Punkt angekommen, der eine Entscheidung durch die Gemeinde Spiegelberg über die weitere Organisation erfordert.
 
Gemeinsam mit einem Vertreter der Süwag erläuterte Bürgermeister Bossert den Gemeinderäten die nun bestehenden zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht aus dem Kauf des gesamten Straßenbeleuchtungsnetzes für einen Preis von rund 125.000 Euro zuzüglich weiterer Entflechtungskosten.
 
Die zweite Möglichkeit besteht aus der Wahrung der gegenwärtigen Besitzverhältnisse bei weiterer Betriebsführung durch die Süwag, wobei nach 20-jähriger Vertragslaufzeit das Eigentum an dem Straßenbeleuchtungsnetz lediglich nach Erstattung der Entflechtungskosten an die Gemeinde Spiegelberg übergehen würde. Ein gesonderter Kaufpreis würde nicht anfallen.
 
Bei der zweiten Möglichkeit gibt es zwei Betreuungsmodelle. Eine Zusammenstellung an Grundleistungen für rund 5.500 Euro im Jahr oder eine erweiterte Betreuung für rund 13.500 Euro im Jahr.
 
Unter Beachtung dessen, dass die Straßenbeleuchtung bei der zweiten Möglichkeit ohnehin nach 20 Jahren in das Eigentum der Gemeinde Spiegelberg übergeht, war sich der Gemeinderat hinsichtlich der Kaufoption einig, dass diese nicht in Frage kommt. Auch bei der zweiten Möglichkeit bestand schnell Einigkeit im Gremium, da ein Betreuungsvertrag ausschließlich auf Basis des Nötigsten für 5.500 Euro im Jahr weitere, unvermeidbare Kosten für Wartung mit sich bringen würde. Diese Wartungskosten kann die Süwag zu einem günstigeren Preis im erweiterten Paket für 13.500 Euro jährlich anbieten als die Gemeinde Spiegelberg sie im Rahmen von eigens beauftragten Vergaben erzielen könnte.
 
Der Gemeinderat beschloss die Beibehaltung der Besitzverhältnisse des Straßenbeleuchtungsnetzes und den Abschluss des erweiterten Betreuungsvertrages mit der Süwag für rund 13.500 Euro jährlich beginnend ab dem 01.01.2019 mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
 
Sachstandsbericht zur Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG und Beitritt zum Zweckverband „Breitbandausbau Rems-Murr“
 
Am 2. Juli 2018 hat die Deutsche Telekom AG (die „Telekom“) mit der Region Stuttgart, der Landeshauptstadt und den fünf Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr eine Absichtserklärung für eine künftige Kooperation in Sachen Breitbandausbau unterzeichnet. Ziel der Kooperation ist es, den Breitbandausbau mit einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss voranzubringen.
 
Um diese Ziele zu erreichen, plant die Telekom über 1 Milliarde Euro in der Region Stuttgart und ca. 180 Millionen Euro im Rems-Murr-Kreis zu investieren. Trotz der hohen Summe geht die Telekom im Rems-Murr-Kreis derzeit von einer Finanzierungslücke in Höhe von rund 90 Millionen Euro aus, welche jedoch nicht durch Zahlungen der Kommunen, sondern primär durch Sachleistungen bei der Infrastruktur aufgebracht werden sollen, was eine enge Zusammenarbeit zwischen Telekom und Kommunen voraussetzt. Durch Nutzung vorhandener Leerrohre, die Anpachtung bestehender Breitbandleitungen, durch Mitverlegung bei künftigen Tiefbaumaßnahmen sowie durch die optimale Nutzung der Fördermittel von Bund und Land soll die finanzielle Lücke so weit wie möglich geschlossen werden.
 
Einzelheiten dieser Kooperation sollen in einem Kooperationsvertrag verbindlich festgelegt werden, wobei die Telekom bei Nichterfüllung von Zielen auch durch vereinbarte Vertragsstrafen haftbar gemacht wird. Verhandelt wird der Rahmenvertrag auf Ebene der Region Stuttgart. Dem Vertragsschluss voraus gehen jedoch Einzelgespräche mit allen 179 Städten und Gemeinden, um die Vertragsinhalte so genau und verbindlich wie möglich zu definieren.
 
Der Zeitplan sieht vor, dass die Inhalte des Kooperationsvertrags zum Jahresende 2018 feststehen, so dass dieser noch Ende 2018 unterschrieben werden kann. Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags soll zwischen der Telekom und der „Breitband Kompetenz-Center GmbH“ bei der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart stattfinden. Mitglieder der „Breitband Kompetenz-Center GmbH“ sind die Region Stuttgart, die Landeshauptstadt und die kreiseigenen Organisationen zum Breitbandausbau der fünf Landkreise.
 
Der Rems-Murr-Kreis und seine Städte und Gemeinden wären durch einen kreiseigenen Zweckverband an der GmbH beteiligt, der zu diesem Zweck noch gegründet werden muss. Der Zweckverband ist befristet auf eine Dauer bis Ende 2030 angelegt. Grund für eine zeitliche Befristung ist, dass nach den vereinbarten Zielen der Kooperation zu diesem Zeitpunkt der Ausbau des Breitbandnetzes vollständig abgeschlossen sein sollte.
 
Da der Kreis nach dem vorgeschlagenen Modell die Kosten für die Regionale Breitband GmbH tragen würde, würden für die Städte und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises durch die Mitgliedschaft im Zweckverband keine unmittelbaren Kosten entstehen. Damit eine Kommune von der Kooperation mit der Telekom partizipieren kann, muss die Kommune Mitglied im „Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr“ sein. Dieser kommunale Beschluss muss vor der Sitzung des Kreistages am 19.11.2018 vorliegen.
 
Der Gemeinderat hat die Verwaltung damit beauftragt, den Beitritt der Gemeinde Spiegelberg zum Zweckverband „Breitbandausbau Rems-Murr“ vorzubereiten und umzusetzen.
 
Abrundungs- und Abgrenzungssatzung „Vorderbüchelberg“; Ergänzungssatzung im Bereich Rain; erneuter Auslegungsbeschluss
 
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde vorgeschlagen, eine Ergänzungssatzung zur Abrundungs- und Abgrenzungssatzung „Vorderbüchelberg“ zu fassen, um Flächen zur Wohnbebauung in Vorderbüchelberg zur Verfügung stellen zu können.
 
Der Gemeinderat hatte im Rahmen seiner Klausurtagung grundsätzlich dieser Ergänzungsatzung zugestimmt und eine Planung der Ergänzungssatzung durch das Büro LK&P befürwortet.  Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Bebauung unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.
 
Der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet durch den Gemeinderat erfolgte in seiner Sitzung am 17. Mai 2018. Der Auslegungsbeschluss wurde am 26.07.2018 gefasst. Die Veröffentlichung des Entwurfs der Ergänzungssatzung im Mitteilungsblatt erfolgte am 02.08.2018, die öffentliche Auslegung erfolgte vom 13.08.2018 bis zum 13.09.2018.
 
Bedingt durch die umfangreiche Stellungnahme des GB Baurecht beim Landrats-amt Rems-Murr-Kreis, wonach zusammengefasst dargestellt Bedenken gegen die Durchführung des Verfahrens nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Ergänzungssatzung bestehen, hat ein Abstimmungstermin mit der Baurechtsbehörde des Landratsamt Rems-Murr-Kreis stattgefunden, bei der diese Bedenken weitestgehend ausgeräumt werden konnten, allerdings bedarf es einer Überarbeitung der Planunterlagen etc., was auch einen erneuten Auslegungsbeschluss und die erneute Aus-legung der überarbeiteten Plan- und Textteilunterlagen nach sich zieht.
 
Der Gemeinderat nahm den Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behörden zur Kenntnis und fasste den erneuten Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung zur Abrundungs- und Abgrenzungssatzung „Vorderbüchelberg im Bereich Rain“ entsprechend der überarbeiteten, in der Sitzung duch Bürgermeister Bossert detailliert erläuterten Plan- und Textteilunterlagen.
 
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Spiegelberg für das Haushaltsjahr 2018; Beratung und Beschlussfassung
 
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2018 wurden am               22. Februar 2018 beschlossen. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr 2018 wird nach § 82 Absatz 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erforderlich, da sich im Vermögenshaushalt einige Änderungen ergeben haben.
 
Der Nachtrag wurde insbesondere erforderlich, da die beantragten Zuschüsse für die geplante Investition Wasserwerk Senzenbach wiederholt nicht bewilligt wurden. Ein Neuantrag in 2018 ist erfolgt, die Maßnahme wird mit dem Haushalt 2019 und 2020 erneut finanziert. Darüber hinaus erfolgte eine Nachfinanzierung für die Baumaßnahme Sportplatz Spiegelberg in Höhe von 115.000 € sowie für die Erschließung des Baugebietes Altengärten in Nassach um insgesamt 28.000 €.
 
Insgesamt verringert sich das Gesamtvolumen um 203.000 € auf 7.074.400 €. Der Verwaltungshaushalt reduziert sich um 37.000 € auf 5.260.400 €. Im Vermögenshaushalt beträgt die Reduzierung 166.000 € auf 1.814.000 €. 
 
Durch die Veränderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ändern sich die für die Beurteilung der Gesamtsituation wichtigen Haushaltseckpunkte, wie die Zuführung zum Vermögenshaushalt, die Nettoinvestitionsrate und der Rücklagenstand zum 31.12.2018. Die veranschlagte Kreditaufnahme musste um 50.000 € erhöht werden. Damit beträgt die notwendige Kreditermächtigung                311.100 € im Jahr 2018.
 
Durch die Veränderungen im Verwaltungshaushalt und insbesondere durch die zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (-100.000 €) sowie durch angepasste Planansätze insbesondere bei der Unterhaltung reduziert sich die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt um -166.000 € auf insgesamt 122.600 €. Die erforderliche Nettoinvestitionsrate wird erreicht.
 
Die Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung § 22 Absatz 1 sehen vor, dass die Zuführungsrate mindestens so hoch sein muss, dass damit die ordentlichen Tilgungsleistungen und evtl. Kreditbeschaffungskosten gedeckt werden können. Die Tilgungsleistungen betragen voraussichtlich unverändert 105.000 €. Die Nettoinvestitionsrate beträgt somit voraussichtlich 17.600 €.
 
Um den Haushalt ausgleichen zu könne, ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 56.500 € vorgesehen. Der voraussichtliche Stand zum Jahresende beträgt damit rund 196.000 € und liegt noch über dem gesetzlichen Mindeststand von rund 103.000 €.
 
Die vorgesehene Darlehensaufnahme in der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 musste aufgrund der Einnahmeausfälle insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer um 50.000 € auf insgesamt 311.100 € erhöht werden. Der Schuldenstand zum 31.12.2018 beträgt somit voraussichtlich 1.467.767 €. Bei einer Einwohnerzahl von 2.110 entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 695,62 €.
 
Nach umfangreicher Erläuterung durch Bürgermeister Bossert und Kämmerin Krone hat der Gemeinderat die Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Spiegelberg für das Haushaltsjahr 2018 einstimmig beschlossen.
 
Bestattungsvertrag; Anpassung der Vergütungssätze nach § 5 des Bestattungsvertrages
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hat im Rahmen seiner Sitzung am 17.12.2004 erstmalig dem Abschluss eines Bestattungsvertrages mit der                                             Fa. Bestattungen Ralf Fischer aus Wüstenrot zugestimmt. Die letzte Anpassung der vereinbarten Festpreise erfolgte zum 01.02.2012.
Dem Gemeinderat lag eine neue Kalkulation der Vergütungssätze vor. Da die vorgeschlagene Preisanpassung angemessen und im üblichen Bereich liegt, hat der Gemeinderat dieser einstimmig zugestimmt.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Defibrillator-Aktion
 
Nach der Spendenaktion in Kooperation mit dem Roten Kreuz können nun neun Defibrillatoren angeschafft und in Spiegelberg sowie allen Ortsteilen voraussichtlich noch in diesem Jahr öffentlich zugänglich angebracht werden.
 
Weiterhin wurden von Seiten der Gemeinderäte einige Anfragen und Hinweise an die Verwaltung gerichtet, welche von Bürgermeister Bossert beantwortet wurden bzw. deren baldige Umsetzung veranlasst wird.