Gemeinde Spiegelberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2020

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2020
 
Zu Beginn der Sitzung machte Bürgermeister Bossert darauf aufmerksam, dass diese Sitzung nun bereits die zweite Gemeinderatssitzung unter solch besonderen Umständen ist. Aus Infektionsschutzgründen wurde, zur Wahrung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, erneut das Feuerwehrgerätehaus Spiegelberg als Tagungsort ausgewählt.
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2020.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab nichtöffentlich gefasste Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzungen öffentlich bekannt.
 
Bauantrag für die Erweiterung Wohnung EG und Einbau Einliegerwohnung UG, Flst. 259, Wilhelmsweg 16, Spiegelberg-Jux
 
Der Bauantrag für die Erweiterung einer Wohnung im Erdgeschoss und den Einbau einer Einliegerwohnung im Untergeschoss im Wilhelmsweg 16 in Spiegelberg-Jux erhielt das Einvernehmen des Gemeinderates.
 
Bauantrag für die Lagerung von Edelhölzern mit Dachabdeckung, Flst. 130, Höhenweg 1, Spiegelberg-Jux
 
Die Lagerung von Edelhölzern mit Dachabdeckung im Bereich Höhenweg 1 erhielt das kommunale Einvernehmen.
 
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen, Flst. 260, Wilhelmsweg, Spiegelberg-Jux
 
Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen im Wilhelmsweg in Spiegelberg-Jux erhielt das kommunale Einvernehmen.
 
Bebauungsplan Erweiterung Dauernberg-Süd; Änderung des Geltungsbereichs; Erneuter Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung  
 
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde unter Berücksichtigung der Wünsche eines Grundstückseigentümers zur Bebauung der am südlichen Ortsrand von Dau-ernberg gelegenen Flurstücke 12 und 14/2 vorgeschlagen, den Bebauungsplan „Erweiterung Dauernberg-Süd“ aufzustellen. Damit können dringend erforderliche Flächen zur Wohnbebauung in Dauernberg zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Bebauung unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.
 
Der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet durch den Gemeinderat wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 gefasst. Die Vorstellung und Vorberatung des Bebauungsplanentwurfes im Gemeinderat erfolgte in der Gemeinderatsitzung am 11.10.2019 und nach Abstimmung der betroffenen Grundstückseigentümer wurde dann am 21.02.2020 der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes gefasst.
 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes war ab 16. März 2020 geplant, aufgrund der Schließung des Rathauses im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie konnte diese jedoch zur gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Stellungnahmen liegen bisher teilweise vor.
 
Zwischenzeitlich hat sich der an die geplante Bebauung angrenzende Grundstückseigentümer von dem bisher vorgesehenen flächengleichen Grenzausgleich distanziert und möchte diesen nicht mehr durchführen. Unter diesem Aspekt wurde auch nochmals der Geltungsbereich geringfügig geändert. Die bisher einbezogenen Teilflächen der Flurstücke 11 und 12/1 werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Daher ist eine Planänderung erforderlich geworden, die im aktuellen Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen des Büros LK&P. Ingenieure, Mutlangen vom 21.02.2020/23.04.2020 dargestellt ist.
 
Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wäre unter Berücksichtigung der geringen Änderungen nicht mehr erforderlich.
 
Der Gemeinderat stimmte der Veränderung des Geltungsbereiches zu, fasste den erneuten Auslegungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung, die erneute Auslegung durchzuführen.
 
Interkommunales Breitbandkonzept IKP Aspach; Bestätigungsbeschluss zur Vereinbarung über Kostenverteilung/Verteilerschlüssel zwischen den beteiligten Gemeinden
 
Beim Breitbandkonzept IKP Aspach konnte die Zuschlagserteilung an die Telekom als wirtschaftlich günstigster Bieter erteilt werden. Der Zuschlag für die Gewährung einer wirtschaftlichen Deckungslücke zur Sicherstellung einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession auf dem Gemeindegebiet der Gemeinden Aspach, Spiegelberg, Wüstenrot sowie der Stadt Beilstein konnte an die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, auf ihr verbindliches Angebot vom 18.10.2018 in Höhe von 10.200.213,94 € sowie vom 15.03.2019 in Höhe von 384.794,62 € erteilt werden.
 
Abschließend galt es bei diesem Breitbandkonzept noch den Verteilerschlüssel für die bei diesem Konzept entstehenden Kosten festzulegen. Hier haben sich auf Vorschlag des betreuenden Büros tktvivax die Bürgermeister/-innen einen Verteilerschlüssel im Vorfeld geeinigt.
 
Mittlerweile wurde die Kostenverteilung errechnet und ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Kostenverteilung durch die Verwaltung erstellt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag basiert auf dem von Büro Iuscomm entworfenen Kostenverteilungsvertrag.
 
Die Kosten werden auf Basis der geplanten Tiefbaumeter zu einem Anteil von 85%, die auf der Gemarkung der jeweiligen Gemeinden errichtet werden, sowie zu einem Anteil von 15% anhand der Anzahl der Anschlusspunkte für Haushalts- und Gewerbekunden je Gemeinde verteilt. 
 
Bürgermeister Bossert hat aufgrund der vom Gemeinderat erteilten Ermächtigung der Zuschlagsentscheidung und der Vereinbarung und dem Verteilerschlüssel bereits zugestimmt. Der Anteil der Gemeinde Spiegelberg beläuft sich hier auf knapp 255.000 Euro.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg bestätigte die durch Bürgermeister Bossert bereits per Ermächtigung und Eilentscheidung getätigte Zuschlagsentscheidung an die Deutsche Telekom und die getätigte Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kostentragung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den am Projekt beteiligten Gemeinden.
 
Interkommunales Breitbandkonzept „Syna Trasse Stocksberg“ (IKZ Stocksberg); Bestätigungsbeschluss zur Vereinbarung über Kostenverteilung/Verteilerschlüssel zwischen den beteiligten Gemeinden
 
In der Gemeinderatssitzung am 19. März 2020 wurde die Zuschlagsentscheidung der Beauftragung eines Netzbetreibers für das Interkommunale Breitbandkonzept „Syna-Trasse Stocksberg“ gefasst. Auch die anderen beteiligten Gemeinden haben die entsprechenden Beschlussfassungen (im Gremium bzw. im Umlaufverfahren) gefasst.  Durch die Federführende Gemeinde Spiegelberg wurde, stellvertretend für die beteiligten Kommunen, der Zuschlag vor Ablauf der Bindefrist an die NetCom BW GmbH erteilt.
 
Abschließend galt es bei diesem Breitbandkonzept noch den Verteilerschlüssel für die bei diesem Konzept entstehenden Kosten festzulegen. Hier haben sich auf Vorschlag des betreuenden Büros tktvivax die Bürgermeister/-innen auf einen Verteilerschlüssel im Vorfeld geeinigt.
 
Mittlerweile wurde die Kostenverteilung errechnet und ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Kostenverteilung durch die Verwaltung erstellt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag basiert auf dem von Büro Iuscomm für das für das IKZ Aspach entworfenen Kostenverteilungsvertrages.
 
Die Kosten werden auf Basis der geplanten Tiefbaumeter zu einem Anteil von 85%, die auf der Gemarkung der jeweiligen Gemeinden errichtet werden, sowie zu einem Anteil von 15% anhand der Anzahl der Anschlusspunkte für Haushalts- und Gewerbekunden je Gemeinde verteilt. 
 
Bürgermeister Bossert hat aufgrund der erteilten Ermächtigung der Vereinbarung und dem Verteilerschlüssel bereits zugestimmt. Der Anteil der Gemeinde Spiegelberg beläuft sich auf knapp 75.000,00 Euro.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg bestätigte die durch Bürgermeister Bossert bereits per Ermächtigung und Eilentscheidung getätigte Zustimmung zum beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kostentragung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Gemeinden.
 
Corona-Pandemie; Informationen zur aktuellen Situation in Spiegelberg
 
Gegenwärtig erreichen die Gemeindeverwaltung in kurzen Abständen zahlreiche Hinweise zu Änderungen hinsichtlich des öffentlichen Lebens in Anbetracht der Corona-Pandemie. Die Bürgerschaft wird möglichst Zeitnah über die Homepage, die Bürgerapp und Facebook auf dem Laufenden gehalten.
 
Bisher ist die Gemeinde Spiegelberg mit insgesamt sechs bestätigten Fällen weitestgehend verschont geblieben. Aktuell befindet sich kein Spiegelberger Bürger in Quarantäne. Die öffentlichen Gebäude werden bis nach den Pfingstferien auf alle Fälle geschlossen bleiben. Die Spielplätze wurden in den vergangenen Tagen unter Auflagen geöffnet. Sportplätze hingegen bleiben weiterhin geschlossen, wurden nun aber für den Betrieb durch Vereine selbst, ebenfalls unter Auflagen, freigegeben.
 
Kindergarten und Grundschule nehmen den Betrieb nun langsam wieder auf, wobei nach wie vor der Infektionsschutz oberste Priorität hat. Der Gemeinderat beschloss weiterhin den Erlass der Kindergartengebühren für April und Mai.
 
Die Gemeinde Spiegelberg erhielt vom Land bisher insgesamt rund 22.000 Euro Corona-Hilfsgelder. Diese Beträge decken den tatsächlich entstandenen Schaden nicht ab, die Gemeindeverwaltung geht davon aus und hofft darauf, dass nach Verhandlungen vom Gemeindetag mit dem Land Baden-Württemberg weitere Gelder zu erwarten sind.
 
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR); Informationen zu den Programmentscheidungen 2020; Fortführungsanträge für das Programmjahr 2021
 
Die Programmentscheidung 2020 ist in diesem Jahr bereits Mitte Februar erfolgt und die Gemeinden sind über diese informiert worden. Erfreulicherweise sind mehrere Anträge aus Spiegelberg in die Programmentscheidung aufgenommen worden.
 
Auf Grundlage der in das ELR-Programm aufgenommenen Konzeption sollen für weitere Maßnahmen in den Ortsteilen auch für das Programmjahr 2021 erneut Fortführungsanträge in den nächsten Monaten gestellt werden.
 
Es sollen insbesondere private oder privatgewerbliche Maßnahmen vor allem im Wohnbereich angeregt und in die Antragstellung aufgenommen werden. Darüber hinaus prüft die Verwaltung, ob im Zusammenhang mit kommunalen Maßnahmen weitere Antragstellungen möglich sind.
 
Die Fortführungsanträge müssen den Bearbeitungsstellen nach heutiger Kenntnis bis zum 01.10.2020 vorgelegt werden.
 
Der Gemeinderat beschloss für alle Ortsteile mit Ausnahme des Hauptorts Spiegelberg für das ELR-Programmjahr 2021 erneut Fortführungsanträge zu stellen.
 
Fahrzeugkonzeption Gemeindebauhof Spiegelberg; Ersatzbeschaffung
 
Die erforderliche Ersatzbeschaffung für den Kommunalschlepper Schanzlin wird schon seit Jahren geschoben. Von Seiten des Gemeindebauhofs wurde immer wieder versucht, durch Reparaturmaßnahmen, die seit Jahren jährlich im vierstelligen Eurobereich liegen, die Einsatzbereitschaft des Kommunalschleppers aufrecht zu erhalten. So mussten im Jahr 2017 rund 2.500 Euro, im Jahr 2018 rund 2.000 Euro, im Jahr 2019 rund 2.600 Euro und in den ersten vier Monaten im Jahr 2020 knapp 4.000 Euro in Reparaturmaßnahme investiert werden. Glücklicherweise wurde in diesem Winter durch den Ausfall des Schanzlins der Winterdienst kaum beeinflusst. Es ist mit weiteren erheblichen Reparaturkosten in den nächsten Monaten/Jahren zu rechnen. Darüber hinaus sind auch kaum noch Ersatzteile für den Schanzlin Kommunalschlepper erhältlich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der weitere Einsatz des Schanzlin Kommunalschlepper nicht mehr vertretbar.    
 
Der Schanzlin Kommunalschlepper für den Gemeindebauhof wurde im Jahr 2004 über die BayWa als Vorführfahrzeug mit ca. 50 Betriebsstunden zum Preis brutto von rund 37.000 Euro beschafft.
 
Da nun bereits im Winter/Frühjahr wieder Ausfälle zu verzeichnen waren, wurden von Seiten des Gemeindebauhofs in Absprache mit Bürgermeister Bossert bereits jetzt mehrere Varianten der Ersatzbeschaffung untersucht. Vorgabe war, wieder ein geeignetes Gerät als Vorführfahrzeug mit rund 50 Betriebsstunden zu erwerben. Das Gerät muss für den Winterdienst auf Gehwegen und engeren Flächen geeignet sein und darüber hinaus für die beim Gemeindebauhof vorhandenen Anbaugeräte vorbereitet sein.
 
Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs haben zwei mögliche Varianten getestet, den Kubota Traktor ST 401, hier gibt es leider keine Vorführgeräte, und den John Deere Kommunalschlepper 3038 R Kommunaltraktor.
 
Der John Deere Kommunalschlepper 3038 R Kommunaltraktor hat sich als das geeignetere Gerät herausgestellt und entspricht allen kommunalen Erfordernissen.
 
Der Gemeinderat sprach sich nach umfangreicher Diskussion für die Anschaffung des John Deere Kommunalschlepper 3038 R zum Preis von brutto 41.490 Euro aus.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Termine
 
Alle Veranstaltungstermine wurden aufgrund der Corona-Infektionswelle gestrichen, sodass im sonst sehr lebhaften Spiegelberg in nächster Zeit leider keine Veranstaltungen stattfinden werden.
 
 
 
 
Anfragen/Verschiedenes
 
Die Anfragen des Gemeinderats an die Verwaltung wurden weitestgehend beantwortet bzw. wurde die baldige Erledigung der Anfragen zugesagt.