Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2019

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2019
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft wurde eine Beschwerde über die Verkehrssituation in der Großhöchberger Straße in Spiegelberg vorgetragen. Viele Autofahrer würden sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgabe halten und fahren so, als wäre dies keine innerörtliche Straße mehr. Motorradfahrer würden durch starke Lärmbelästigung auffallen. Bei der Großhöchberger Straße handelt es sich um eine Kreisstraße, die Zuständigkeit liege beim Landkreis, wie Bürgermeister Bossert informiert. Er wird den Sachverhalt jedoch beim Landkreis vortragen und ergänzend auch bei der nächsten Straßenverkehrsschau vorbringen. Weiterhin wird er interne Geschwindigkeitsmessungen veranlassen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 12. Juli 2019.
 
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst. 846, Bernhaldenweg 30, 71579 Spiegelberg-Jux
 
Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Bernhaldenweg 30 in Spiegelberg-Jux erhielt die einstimmige Zustimmung des Gemeinderates.
 
Bauantrag für die Umnutzung und Umbau landwirtschaftliches Gebäude zu 4 Gästewohnungen, Flst. 61, Hauptstraße 17, 71579 Spiegelberg-Großhöchberg
 
Ebenso wurde der Bauantrag für die Umnutzung und den Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu 4 Gästewohnungen in der Hauptstraße 17 in Spiegelberg-Großhöchberg vom Gemeinderat einstimmig bewilligt.
 
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Spiegelberg (Kindergartensatzung 2019); Beratung und Beschlussfassung
 
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Die letzte Gebührenanpassung beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg in der Sitzung vom 09.06.2017.
 
Die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen sprechen sich dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3% in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr, zu empfehlen.
 
Eine frühere Abstimmung zu den neuen Elternbeiträgen war angesichts der abzuwartenden Ergebnisse im KiQuTG („Gute-Kita-Gesetz“) bis Anfang des Jahres nicht möglich, da zunächst von möglichen Regelungsbedarfen durch dieses Gesetzgebungsverfahren bei der künftigen Ausgestaltung der Elternbeiträge ausgegangen wurde.
 
Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
 
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. Aufgrund der Gebührengestaltung umliegender Gemeinden wäre für die Betreuungen ab 6 Stunden täglich ein entsprechender Beitrag in Höhe eines weiteren Sechstels des regulären Beitrages (16,67%) zu erheben.
 
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.
 
Entsprechend des Vorschlages der Verwaltung, der sich an die eingangs erwähnten, empfohlenen Sätze hält, beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Gebührenanpassung:
 

Kindergartenbeiträge

 

bisher

ab 01.09.2019

Regelbetreuung 07.30 – 13.30 Uhr (6 Stunden)

ab 01.09.2019

Verlängerte Öffnungszeiten 07.00 – 14.00 Uhr (7 Stunden)

 

Euro

Euro

Erhöhung in % zum Vorjahr

Euro

1 Kind unter 18 Jahren

124

128

3,2

149

2 Kinder unter 18 Jahren

95

98

3,2

114

3 Kinder unter 18 Jahren

63

65

3,1

76

4 und mehr Kinder u. 18 J.

21

22

4,5

26

 

Kinderkrippenbeiträge
 

 

bisher

ab 01.09.2019

Regelbetreuung 07.30 – 13.30 Uhr (6 Stunden)

ab 01.09.2019

Verlängerte Öffnungszeiten 07.00 – 14.00 Uhr (7 Stunden)

 

Euro

Euro

Erhöhung in % zum Vorjahr

Euro

1 Kind unter 18 Jahren

365

376

2,9

439

2 Kinder unter 18 Jahren

272

279

2,5

326

3 Kinder unter 18 Jahren

184

190

3,2

222

4 und mehr Kinder u. 18 J.

73

75

2,7

88


Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes wird verwiesen, in welcher die gesamte ab dem 01.09.2019 gültige Gebührenordnung enthalten ist.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Betreuungsangebote an der Grundschule Spiegelberg; Beratung und Satzungsbeschluss

Eine Anpassung der Gebühren der verlässlichen Grundschule fand seit längerem nicht mehr statt. Unter Berücksichtigung dessen, dass die tatsächlichen Kosten durch mehrfache Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst gestiegen sind, sollte eine Anpassung der bisherigen Gebühren erfolgen. Hierbei erfolgte auch eine verständliche Staffelung des Betreuungsumfanges.

Die Verwaltung hat nachfolgende Änderungen und Anpassungen vorgeschlagen, die vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurden:

 
1-3 Betreuungen pro Woche
4-6 Betreuungen pro Woche
7-10 Betreuungen pro Woche
Frühbetreuung und/oder Mittagsbetreuung

20,00 Euro monatlich

35,00 Euro monatlich

50,00 Euro

monatlich


Weiterhin wird bei unterjährigen Änderungen am Betreuungsumfang eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro empfohlen. An- und Abmeldungen bleiben weiterhin gebührenfrei. Der Gemeinderat stimmte der Gebührenanpassung einstimmig zu.

Wasserversorgung Spiegelberg; Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018

Der Jahresabschluss der Wasserversorgung Spiegelberg für das Wirtschaftsjahr wurde dem Gemeinderat von Kämmerin Krone umfangreich erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2018 des Regiebetriebs „Wasserversorgung Spiegelberg“ schließt mit einem Gewinn von 13.023,96 € (VJ +77.057,19 €) ab.

Der rückläufige Gewinn in Höhe von 13.023,96 € ist im Wesentlichen auf die vorgenommene Gebührensenkung von 3,88 € auf 3,02 € netto zurückzuführen.

Die Gemeinde Spiegelberg ist erst im 3. Antragsversuch mit dem Bauvorhaben Wasserwerk Senzenbachtal in die Fachförderung Wasserwirtschaft (kurz FrWW) aufgenommen worden. Die Verzögerung der Maßnahme hat zudem dazu beigetragen, dass die Gemeinde in den letzten Jahren Gewinne erwirtschaftet hat. Durch den zu erwartenden Anstieg der Abschreibungen wird sich die Situation wieder umkehren.

Der Anstieg der Aufwendungen für die bezogenen Leistungen in Höhe von ca. 10.000 € gegenüber dem Vorjahr resultiert auf die erhöhten Aufwendungen in der Unterhaltung des Leitungsnetzes (insbesondere Rohrbrüche). Darüber hinaus sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2018 um ca. 10.000 € angestiegen, was im Wesentlichen im Bereich der Bauhofverrechnungen sowie dem Ausbuchen von uneinbringlichen Altforderungen (im Zuge der Doppikumstellung) zurückzuführen ist.

Die Personalausgaben belaufen sich auf 54.552,54 € (Vorjahr 52.981,64 €).

Die verkaufte Wassermenge ist aufgrund der trockenen Sommermonate im vergangenen Jahr auf 86.130 m³ (Vorjahr 79.216 m³) angestiegen. Die Umsatzerlöse sind aufgrund der vorgenommenen Preissenkung auf 281.669,68 € (Vorjahr 328.869,11 €) gesunken. Der rechnerische Wasserverlust blieb weitgehend konstant und beträgt 15,65 %.

Die Zinsbelastung aus der Verzinsung der Kassenmehrausgaben und den vorhandenen Gemeindedarlehen beträgt wie im Vorjahr 0,00 €.

Das Anlage- und Umlaufvermögen wurde zum 31.12.2018 mit 655.574,34 € (Vorjahr 633.190,69 €) bewertet.

Die Eigenkapitalquote beträgt 94,89 %, im Vorjahr lag die Quote bei 96,53 %. Der Betrieb ist überdurchschnittlich mit Eigenkapital ausgestattet, die erforderliche EK-Quote beträgt 30 %.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung Spiegelberg 2018 mit einem Gewinn von 13.023,96 € und einer Bilanzsumme von 655.574,34 €.

Bebauungsplan Erweiterung Dauernberg-Süd; Aufstellungsbeschluss

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde vorgeschlagen den Bebauungsplan Dauernberg-Süd aufzustellen, um Flächen zur Wohnbebauung in Dauernberg zu erhalten. Die entsprechend in Frage kommenden Bereiche wurden von Bürgermeister Bossert detailliert aufgezeigt.

Der Gemeinderat hat bereits im Rahmen seiner Sitzung am 21. Februar 2019 den Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13b BauGB gefasst und eine Planung des Bebauungsplanes durch das Büro LK&P befürwortet.  Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Bebauung unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.

Von Seiten der Grundstückseigentümer im dortigen Bereich besteht Mitwirkungsinteresse an diesem Bebauungsplan. Der Gemeinderat begrüßt die Erweiterung und fasste den einstimmigen Aufstellungsbeschluss.


Sanierung der Kreisstraße 1819 zwischen Vorderbüchelberg und Kreisgrenze; Information zur Ausbaumaßnahme; Gehweggestaltung und Erneuerung der Wasserleitung

Bürgermeister Bossert machte darauf aufmerksam, dass die für Herbst dieses Jahrs geplante Sanierung der Kreisstraße 1819 gegenwärtig verschoben werden muss. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2020 durchgeführt werden. Der Grund dafür liegt darin, dass die Planungen beim Landkreis wegen Ausführungsdetails überarbeitet werden müssen.

Dennoch stellte Bürgermeister Bossert die Maßnahme mit Hilfe einer Präsentation umfangreich vor. Der geplante Ausbau würde in Abstimmung zwischen den Landkreisen Heilbronn und Rems-Murr unter Federführung des LK Rems-Murr bis zur Anbindung an die L 1190 im einfachen Ausbau stattfinden.

Bei den in den letzten Wochen erfolgten Gesprächen konnte man übereinkommen, dass entlang der Kreisstraße, getrennt durch einen Hochbordstein, ein Gehweg bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Friedhof ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus konnte man bei Untersuchungen feststellen, dass sich die Wasserleitung, die vom HB Steinfeld in Richtung Vorderbüchelberg verläuft, unter der aktuell verlaufenden Kreisstraße befindet und diese aus dem Jahr 1922 in Grauguss ausgeführt ist. Eine Erneuerung der Wasserleitung sollte bei Umsetzung der Sanierung dann ebenfalls dringend angegangen werden.

Terminplanung GR 2. Halbjahr


Bürgermeister Bossert verwies auf den Terminvorschlag aus der Sitzung vom 12.07.2019. Von Seiten der Gemeinderäte wurde eine Änderungswünsch geäußert, weshalb die Terminplanung für das 2. Halbjahr folgendermaßen einstimmig beschlossen wurde:              

Donnerstag, 19.09.2019               

Freitag,          11.10.2019

Donnerstag, 07.11.2019

Donnerstag, 12.12.2019

Die Sitzungen beginnen wie gewohnt ab 19 Uhr und finden im Sitzungssaal des Rathauses Spiegelberg statt.

Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen

Neukonzeption Wasserversorgung Spiegelberg
 
Die Gemeinde Spiegelberg hat für den ersten Bauabschnitt (Sanierung der Quellen im Senzenbachtal und Bau eines zentralen Wasserwerks) nun den Bescheid der Landesförderung in Höhe von 1.101.500,00 Euro erhalten. Insgesamt erreicht das Vorhaben somit eine Förderquote von etwa 80%. Die Vorbereitung für den ersten Bauabschnitt läuft bereits, eine Ausschreibung erfolgt über die Sommermonate. Die Submission wird so rechtzeitig stattfinden, dass die Vergabe in der Oktobersitzung erfolgen kann.

Breitbandausbau Spiegelberg Syna Trasse Stocksberg
 
Da mittlerweile die Bundes- sowie Landesförderungen vorliegen, ist die Ausschreibung für die mit dem Breitbandausbau verbundenen Baumaßnahmen bereits am Laufen. Die Frist läuft bis zum 19.08.2019.

Ortsdurchfahrt Spiegelberg
 
Bürgermeister Bossert teilt dem Gemeinderat mit, dass von der beim Ausgleichstock Baden-Württemberg beantragten Förderung in Höhe von 270.000 Euro lediglich rund 85.000 Euro zugesagt wurden. Die Anerkennung förderfähiger Kosten bei Freiflächengestaltung erhöht sich jedoch von 150 € pro qm auf 250 € pro qm, so dass für die Gesamtmaßnahme in der Finanzierung nur ein geringes Defizit zur Planung entsteht. Die Ausführungsplanungen werden momentan erstellt, so dass nach der Sommerpause dann auch die bereits zugesagte Bürgerinformationsveranstaltung erfolgen kann.

Telemedicon – PraxisohneArzt
 
Bürgermeister Bossert gibt bekannt, dass der Projektstart wie geplant pünktlich zum 01.10.2019 erfolgen soll. Am 10.10 2019 ist eine Auftaktveranstaltung zum Projekt in Spiegelberg geplant. Auf die Informationen in diesem Mitteilungsblatt wird ergänzend verwiesen

Termine
 
Bürgermeister Bossert nannte außerdem die Vereinstermine in den nächsten Wochen.

Anfragen
 
Vorliegende Anfragen konnten durch den Bürgermeister beantwortet werden bzw. dessen Erledigung zugesagt werden.