Seite drucken
Gemeinde Spiegelberg (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2018

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2018
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert gab die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung wieder.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 22. November 2018 öffentlich bekannt.
 
Einbringung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019; Vorberatung Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm 2020 bis 2022
 
Bürgermeister Bossert führte aus, dass die letzten Zahlen für den Investitionsbereich teilweise erst kurzfristig ermittelt werden konnten, so dass es zur GR-Vorlage in Form der Tischvorlage kommen musste. Insgesamt ergibt sich kein zufriedenstellendes Bild, was sich aus den nicht hinreichend hohen Einnahmen in Relation zu den hohen, meist nicht vermeidbaren Ausgaben, ergibt. Sollten alle Maßnahmen entsprechend der Vorlage aufgenommen werden, ist mit einer Neuverschuldung zu rechnen, die für die Verwaltungsspitze nicht tragbar ist.
Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, die Zahlen am heutigen Tage einzubringen, allerdings bis zu einer geplanten Sondersitzung im Januar nochmals inhaltlich zu überarbeiten, u.a. auch nochmals die zu erwartenden Zuschüsse (Ausgleichstock etc.) abzuklären und dann die Zahlen aktuell vorzulegen.
Bürgermeister Bossert übergab das Wort an Kämmerin Krone, die das Zahlenwerk umfangreich erläuterte. Es wurden von ihr alle Positionen detailliert erläutert, auch die von der Verwaltung im Vorfeld schon getätigten Kürzungen und die möglichen weiteren Einsparungen wurden von Frau Krone angesprochen. Abschließend erläuterte Frau Krone nochmals die zeitliche Frist zur Antragstellung des Antrages für den Ausgleichstock zum 01.02.2019, an welcher dann der beschlossene Haushaltsplan vorliegen muss.
 
Der Gemeinderat zeigte sich mit der von Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise hinsichtlich dem Zeitplan und dem Termin zur Sondersitzung einverstanden.
 
Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Spiegelberg; Beratung und Satzungsbeschluss
 
Bürgermeister Bossert wies auf die umfangreichen Beratungen aus der GR-Sitzung vom 22.11.2018 hin. Die vom Gemeinderat gewünschten Änderungen wurden eingearbeitet und fanden sich nun in der dem Gemeinderat ausgehändigten GR-Vorlage wieder. Bürgermeister Bossert erläuterte die eingearbeiteten Änderungen detailliert und machte darauf aufmerksam, dass die Vorlage aus der vergangenen Gemeinderatssitzung absprachegemäß angepasst wurde. Der Gemeinderat stimmte der neuen Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Spiegelberg einstimmig zu.
 
Auf die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes wird verwiesen.
 
Annahme von Spenden nach § 78 GemO; Spendenbericht der Gemeinde Spiegelberg für das Jahr 2018
 
Nach § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hat in der Gemeinderatssitzung am 20.10.2006 durch Beschluss festgelegt, dass halbjährlich Beschluss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden zu fassen ist.
 
Bürgermeister Bossert erläuterte dem Gemeinderat umfangreich alle eingegangenen Spenden und merkte an, dass die hohe Zahl der Einzelspenden aufgrund der Defibrilatoren-Aktion herrührt und bedankte sich an dieser Stelle nochmals bei allen Spendern. Der Gemeinderat nahm den Spendenbericht ohne Einwendungen zur Kenntnis.
 
Kommunalwahlen/Europawahl 2019: Wahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertreter, des Vorsitzenden und seines Stellvertreters nach § 11 KomWG und § 5 EuWG
 
Bei den Kommunalwahlen schreibt das Kommunalwahlrecht die Bildung eines Gemeindewahlausschusses vor. Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss ist zu jeder Kommunalwahl neu zu bilden und bleibt so lange bestehen, bis alle mit der jeweiligen Wahl anfallenden Arbeiten abgeschlossen sind. Auch für die Europawahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
 
Bürgermeister Bossert führte aus, dass der Gemeindewahlausschuss grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem kraft Gesetzes und mindestens zwei Beisitzern bei der Kommunalwahl bzw. 3 Beisitzern bei der Europawahl besteht. Die Beisitzer und Stellvertreter wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten bzw. es können die Beisitzer bei der Europawahl vom Bürgermeister bestellt werden.
 
Bürgermeister Bossert bittet den Gemeinderat darum zu überlegen, wer sich für den Gemeindewahlausschuss melden würde bzw. wer eine Empfehlung abgeben oder auch potentielle Beisitzer selbst ansprechen könnte.
 
Die Verwaltung wird sich nach möglichen ehrenamtlichen Helfern umsehen und zu Jahresbeginn 2019 den Tagesordnungspunkt nochmals zur Beschlussfassung in den Gemeinderat einbringen.
 
Abrundungs- und Abgrenzungssatzung „Vorderbüchelberg“; Ergänzungssatzung im Bereich Rain
a.)  Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b.)  Satzungsbeschluss
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hat in seiner Sitzung am 25.10.2018 den geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung „Vorderbüchelberg, im Bereich Rain“ gebilligt und beschlossen diesen erneut öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 12.11.2018 bis 12.12.2018. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis und die das Regierungspräsidium Stuttgart als untere Raumordnungsbehörde wurden am Verfahren beteiligt.
 
Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen wurde von Bürgermeister Bossert mit Hilfe einer Leinwandpräsentation umfangreich erläutert und jede einzelne Abwägung vorgelesen. Weiterhin erwähnte Bürgermeister Bossert, dass aus der Bürgerschaft keinerlei Einwendungen erhoben wurden.
Der Gemeinderat nahm die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmte den formulierten Abwägungsvorschlägen von Verwaltung und Planer zu.
 
Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung und dem Planungsbüro vorgeschlagenen Abwägung und dem Entwurf der Ergänzungssatzung einstimmig zu und fasste auf dieser Basis den Satzungsbeschluss zu der Ergänzungssatzung im Bereich Rain in Vorderbüchelberg.
 
Jahresrückblick
 
Bürgermeister Bossert trägt dem Gemeinderat den Rückblick für das Jahr 2018 vor. Er bedankt sich an dieser Stelle auch bei allen Gemeinderäten für das große Engagement und für das stets gute Miteinander.
 
Terminplanung GR 1. HJ 2019
 
Nachdem der Entwurf der Terminplanung in der letzten Sitzung des Gemeinderates vorgelegt wurde und aus dem Gremium keine Einwände vorgebracht wurden, konnte die Terminplanung für das erste Halbjahr 2019 entsprechend des Vorschlages der Verwaltung festgelegt werden:
 
Donnerstag,              10.01.2019
Freitag,                      18.01.2019
Donnerstag,              21.02.2019
Freitag,                      15.03.2019
Donnerstag,              11.04.2019
Donnerstag,              09.05.2019
Freitag,                      14.06.2019
Freitag,                      12.07.2019
Donnerstag,              25.07.2019
 
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
BM Bossert gab noch zwei Informationen zum Sachstand Breitbandausbau und zur abgeschlossenen Defibrillator-Aktion weiter.
Außerdem nannte er noch die Vereinstermine in den nächsten Wochen.
 
 

http://www.gemeinde-spiegelberg.de//de/rathaus/gemeinderat/aus-dem-gemeinderat