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Gemeinde Spiegelberg (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2020

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2020
 
 
Bürgermeister Bossert teilt dem Gemeinderat zu Beginn der Sitzung mit, dass die langjährige und von allen sehr geschätzte Mitarbeiterin des Kindergartens Spiegelberg, Frau Sabine Greiner, unerwartet verstorben ist. Er drückt im Namen der Gemeinde sein tiefes Beileid aus und hält mit den Gemeinderäten eine Schweigeminute.
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 09. Juli 2020.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab nichtöffentlich gefasste Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzungen öffentlich bekannt.
 
Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle; Flst. 403/1, 404/1, 405/1 405/3; Spiegelberg-Jux
 
Der Gemeinderat stimmte dem Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle im Außenbereich in Spiegelberg-Jux zu.
 
Bauantrag für den Neubau einer Gaube an ein bestehendes Wohnhaus; Flst. 612/1; Rietenauer Straße 43, Spiegelberg-Jux
 
Der Bauantrag für den Neubau einer Gaube an ein bestehendes Wohnhaus in Spiegelberg-Jux, Rietenauer Straße 43, erhielt das Einvernehmen des Gemeinderates.
 
Bebauungsplan Erweiterung Dauernberg-Süd
a)        Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit
b)        Satzungsbeschluss
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg hat in seiner Sitzung vom 14.05.2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplan Erweiterung Dauernberg-Süd gebilligt und beschlossen diesen erneut öffentlich auszulegen.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften wurde vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020 auf dem Rathaus der Gemeinde Spiegelberg, Sulzbacher Straße 7, 71579 Spiegelberg zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
 
Da seit Montag, 16. März 2020 das Rathaus Spiegelberg für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen war, der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung jedoch aufrechterhalten blieb, wurde angeboten, dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache möglich ist.
 
Von der Möglichkeit der terminlichen Absprache und der Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen auf dem Rathaus wurde von der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen wurden durch die Gemeindeverwaltung Spiegelberg ab dem 8.6.2020 auf der Homepage der Gemeinde Spiegelberg unter www.gemeinde-spiegelberg zum Download bereitgehalten bzw. konnten dort eingesehen werden.
 
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, das Regierungspräsidium Stuttgart als untere Raumordnungsbehörde und die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt.
 
Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behörden sowie der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden dem Gemeinderat vorgestellt und umfangreich erläutert. Der Gemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen sowie dem Satzungsbeschluss einstimmig zu.
 
 
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Spiegelberg (Kindergartensatzung 2020); Beratung und Beschlussfassung
 
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2020/2021 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Die letzte Gebührenanpassung beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg in der Sitzung vom 25.07.2019.
 
Die Kommunalen Landesverbände und die 4-Kirchen-Konferenz sprechen sich dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von insgesamt durchschnittlich 1,9% zu empfehlen.
 
Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
 
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. Die Gemeinde Spiegelberg erhebt für Betreuungen ab 6 Stunden täglich einen Gebührenaufschlag in Höhe eines weiteren Sechstels des regulären Beitrages (16,67%), sodass der Beitrag gleichermaßen mit dem Betreuungsumfang ansteigt.
 
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.
 
Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Gebührensätze und der Neufassung der Satzung zu. Auf die Veröffentlichung in der kommenden Ausgabe des Nachrichtenblattes wird verwiesen.
 
Busbeförderung von Kindergartenkindern
 
Der kommunale Kindergarten der Gemeinde Spiegelberg bietet seit jeher die Möglichkeit an, dass Kinder, die mit dem Bus zum Kindergarten kommen oder mit diesem nach Hause fahren, von den Erzieherinnen vom Bus abgeholt bzw. zu diesem gebracht werden. Dieses Angebot war bisher auch bei zahlreichen anderen Kommunen im ländlichen Raum üblich, wurde jedoch mehr und mehr eingestellt und wird aktuell in den Nachbargemeinden nicht mehr praktiziert.
 
Der Grund liegt hierfür in der zivil- wie auch strafrechtlichen Haftung. Die Aufsichtspflicht gegenüber einem Kind im Kindergartenalter endet erst durch Übergabe des Kindes an einen Erziehungsberechtigten. Durch das bloße in den Bus setzen des Kindes und die anschließende, unbeaufsichtigte Fahrt entsteht jedoch eine Lücke in der Aufsichtspflicht, die im Schadensfall von der Gemeinde Spiegelberg zu verantworten bzw. mindestens mit zu verantworten wäre.
 
Diese Problematik war bereits 2010 Thema in einer Mitteilung der Landesregierung (Drucksache 14/7101 vom 21.10.2010) wobei klargestellt wurde, dass die Aufsichtspflicht der Erzieher/innen erst mit Übergabe des Kindes an Erziehungsberechtigte endet. Die Unfallkasse Baden-Württemberg hat hierbei deutlich gemacht, dass sie im Schadensfall ausschließlich an den kommunalen Träger Regressforderungen stellen würde und eventuelle Vereinbarungen zwischen Eltern und Gemeinde im Außenverhältnis keine Wirkung hätten. Somit müsste der Träger versuchen, den ihm entstandenen Schaden bei den Eltern einzufordern, was aufgrund der begangenen Verletzung der Aufsichtspflicht aber fraglich wäre.
 
Eine erneute Thematisierung dieses Problems fand 2019 durch eine kleine Anfrage an die Landesregierung statt (Drucksache 16/6235 vom 10.05.2019). Auch hier war der Tenor der, dass die kommunalen Träger im Haftungsfall in der Verantwortung stehen und eine Haftungsfreistellung ohne eine Änderung der Rechtslage nicht zu erzielen sein wird.
 
Unter Beachtung des hohen Haftungsrisikos empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, sich den umliegenden Gemeinden anzuschließen und ebenso die Betreuung des Busverkehres durch das Kindergartenpersonal einstellen. Hierbei sollte ausdrücklich auch das Abholen der Kinder vom Bus eingestellt werden, da dies eine konkludente Handlung darstellt, die als stillschweigende Einwilligung und Unterstützung der Verletzung der Aufsichtspflicht von Seiten der Eltern ausgelegt werden kann. Dies könnte im Haftungsfall eine Mitschuld auslösen.
 
Entsprechend den geltenden rechtlichen Umständen sollten Kinder zukünftig von den Eltern zum Kindergarten gebracht und von diesen auch wieder vom Kindergarten abgeholt werden.
 
Der Gemeinderat teilte die Einschätzung der Verwaltung und kritisierte ebenso die für Gemeinden und Eltern problematische Rechtslage. Entsprechend des Vorschlages der Verwaltung wurde der Beschluss gefasst, die Bedienung des Busverkehres durch das Kindergartenpersonal einzustellen.
 
Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in Privatrechtsform – Beteiligungsbericht 2019
 
Kämmerin Krone stellte dem Gemeinderat den Beteiligungsbericht an privatrechtlichen Unternehmen vor, welcher weitestgehend derselbe ist wie letztes Jahr. Da sämtliche Beteiligungen unter 25% liegen, ist der Beteiligungsbericht nicht verpflichtend, wird jedoch jährlich der Übersicht halber von der Gemeinde Spiegelberg erstellt.
 
Der Gemeinderat nahm den Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in Privatrechtsform für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
 
Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Spiegelberg für das Rechnungsjahr 2019
 
 
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Bekanntgaben
 
Ortsdurchfahrt Spiegelberg
 
Bürgermeister Bossert berichtet dem Gemeinderat umfangreich über den Stand zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Spiegelberg. Die Vorbereitungen laufen aktuell auf Hochtouren, Baubeginn soll Ende August/Anfang September sein. Durch die Bürgerinformationsveranstaltung sind von Seiten der Bürgerschaft verschiedene Anregungen eingegangen, deren Prüfung auf Umsetzbarkeit noch läuft. Hierzu werden Gemeinde und Ingenieurbüro noch einzelne Gespräche führen. Über Homepage, Bürger-App und Nachrichtenblatt wird die Bürgerschaft zukünftig laufend über den Fortgang der Bauarbeiten informiert.
 
Syna Trasse Stocksberg
 
Die Kostenverteilung wurde mittlerweile von allen beteiligten Gemeinden ( Aspach, Beilstein, Oberstenfeld und Spiegelberg ) unterzeichnet. Am 16. September ist der Spatenstich für die Maßnahme geplant. Die Dauer bis zur Fertigstellung wird mit ungefähr einem Jahr avisiert, im Anschluss werden alle beteiligten Gemeinden mit den kleineren Ortsteilen, in Spiegelberg Nassach und Kurzach, gleichzeitig ans Glasfasernetz gehen.
 
Termine
 
Bürgermeister Bossert gab die kommenden Termine bekannt.
 
Anfragen/Verschiedenes
 
Die Anfragen des Gemeinderats an die Verwaltung wurden weitestgehend beantwortet bzw. wurde die baldige Erledigung der Anfragen zugesagt.
 

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