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Gemeinde Spiegelberg (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07. November 2019

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07. November 2019
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.
 
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2019.
 
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2019 gab Bürgermeister Bossert bekannt, dass der Gemeinderat im Bereich des Flurstückes 71; Prevorster Straße, einen Grunderwerb für die Umsetzung der Neukonzeption Wasserversorgung getätigt hat.
 
 
Landessanierungsprogramm Spiegelberg, Aufstockungsantrag 2020; Informationen zum Aufstockungsantrag
 
Bürgermeister Bossert teilte dem Gemeinderat mit, dass das Landessanierungsprogramm (LSP) für Spiegelberg nochmals und letztmalig um ein weiteres Jahr bis zum 30.04.2021 verlängert wurde. Weiterhin hat Bürgermeister Bossert den neuen Gemeinderäten Herrn Neuser von der KE, der langjährig die Sanierung in Spiegelberg begleitet, vorgestellt. Herr Neuser erläuterte dem Gemeinderat, dass das Landessanierungsprogramm in Spiegelberg bereits seit 2005 läuft und das oberste Ziel dessen eine nachhaltige Aufwertung des Ortskernes darstellt. Bisher konnten im Rahmen des LSP zahlreiche Projekte verwirklicht werden. Da das Landessanierungsprogramm für gewöhnlich auf etwa 10 Jahre Höchstlaufzeit ausgelegt ist, kann nach der nunmehr letzten und speziell durch das Wirtschaftsministerium gewährten Verlängerung bis Ende April 2021 nach insgesamt etwa 16 Jahren mit keiner weiteren Verlängerung gerechnet werden. Bürgermeister Bossert und Herr Neuser erläutern den mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmten Aufstockungsbetrag, der eingereicht wurde. Es wird die Erhöhung der Finanzhilfe um 220.000 Euro auf dann 1.330.000 Euro beantragt.
Bürgermeister Bossert machte abschließend noch darauf aufmerksam, dass im Jahr 2020 mit der Ortsdurchfahrt L1066 Spiegelberg und dem Wasserwerk Senzenbach und dem Breitbandausbau Syna Trasse Stocksberg gleich drei Großvorhaben zu finanzieren sind.
 
 
Landessanierungsprogramm Spiegelberg; Vorstellung der abgestimmten Ausführungsplanung und der Kostenberechnung der Maßnahmen „Deckenerneuerung im Zuge der Ortsdurchfahrt L 1066 Spiegelberg“ samt straßenbegleiteten Gestaltungsmaßnahmen
 
Bürgermeister Bossert berichtete dem Gemeinderat, dass die Ausführungsplanung für den Ausbau der OD Spiegelberg, L1066, in den letzten Wochen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart weiter abgestimmt werden konnte. Das Ergebnis der Gespräche ist, dass das Land Baden-Württemberg die Kosten der Deckenerneuerung sowie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5% übernimmt. Weiterhin werden die Kosten für die Querungshilfe im Süden ganz sowie die Kosten der Querungshilfe im Norden teilweise übernommen. Die restlichen Maßnahmen der Umfeldgestaltung müssen von der Gemeinde Spiegelberg getragen werden, wobei hier, wie im Tagesordnungspunkt zuvor von Herrn Neuser erläutert, Förderungen aus dem Landessanierungsprogramm in Anspruch genommen werden. Für den Bau der Bushaltestellen in barrierefreier Ausführung können weitere Zuschüsse erhalten werden.
Bürgermeister Bossert stellt dem Gemeinderat detailliert den Finanzierungsplan der Maßnahme vor. Bei Gesamtkosten in Höhe von aktuell kalkulierten rund 1,7 Millionen Euro beläuft sich der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde Spiegelberg auf eine Höhe von rund 500.000 Euro, je nachdem, welche Ausbauvariante gewählt wird. Dies entspricht einer Förderung für die Gesamtmaßnahme in Höhe von rund 70%. Einkalkuliert sind hierbei Förderungen vom bereits erwähnten Landessanierungsprogramm, des Ausgleichsstockes sowie Erstattungen und Förderungen des Landes Baden-Württemberg. Kämmerin Krone erläuterte dem Gemeinderat zahlreiche Details zu den Förderungen und der Kalkulation der Gesamtfinanzierung. Insgesamt wird die Maßnahme in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 der Gemeinde Spiegelberg abgewickelt. Bürgermeister Bossert ergänzte, dass eine Beteiligung der Bürgerschaft voraussichtlich im Januar stattfinden kann. Der Gemeinderat nahm die Planungen zustimmend zur Kenntnis.
 
Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in der Gemeinde Spiegelberg zum 01.01.2020
 
Bürgermeister Bossert führte in den Tagesordnungspunkt ein und übergab das Wort an Kämmerin Krone, die anhand einer Präsentation umfangreich erläuterte.
Das interkommunale Projekt Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in der Gemeinde Spiegelberg zum 01.01.2020 startete mit einer Auftaktveranstaltung am 24. März 2017. Teilnehmer des Gemeinschaftsprojektes sind die Gemeinden Althütte, Berglen, Großerlach, Kaisersbach und Spiegelberg.
 
Allgemeines zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen:
 
Die öffentliche Verwaltung befindet sich bereits seit einiger Zeit in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Begriffe wie „Kundenorientierung“, „Dezentrale Ressourcenverantwortung“ und „Wirtschaftlichkeit“ gewinnen immer mehr an Bedeutung. Das bisherige kamerale Rechnungswesen kann dieser Modernisierungswelle jedoch nicht standhalten und muss abgelöst werden.
 
Bereits mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2003 sind die Weichen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gestellt worden. Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom 22.04.2009 hat der Landtag auch in Baden-Württemberg die rechtlichen Grundlagen für das NKHR gelegt. Die bisherige zahlungsorientierte kameralistische Buchführung hat ausgedient und wird vom neuen ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen abgelöst. Die Kommunen in Baden-Württemberg müssen ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem 01.01.2020 nach dem neuen Haushaltsrecht führen.
 
Mit der Einführung des NKHR hält der doppelte Buchungsstil (Doppik) Einzug in die öffentliche Verwaltung. Die Doppik wird zum alleinigen Rechnungsstil. Zahlungsunwirksame Rechnungsgrößen wie Abschreibungen, Rückstellungen oder die Auflösung erhaltener Ertragszuschüsse können künftig sichtbar gemacht werden. Des Weiteren soll mehr Transparenz im kommunalen Finanzwesen entstehen und – verbunden mit der Steuerung über die Vorgabe von Zielen (Output) – auch ein höheres Kostenbewusstsein gefördert werden.
 
Grundzüge des NKHR
 
1.  Drei-Komponenten-Rechnung
Das NKHR stützt sich auf die Drei-Komponenten-Rechnung. Diese beinhaltet

  • den Ergebnishaushalt / die Ergebnisrechnung,
  • den Finanzhaushalt / die Finanzrechnung und
  • die Vermögensrechnung (Bilanz)

Der jetzige Verwaltungshaushalt entwickelt sich zum Ergebnishaushalt. In diesem Ergebnishaushalt werden alle Aufwendungen und Erträge einer Kommune geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert.
Der Vermögenshaushalt dagegen geht im Finanzhaushalt auf. In ihm bzw. in der Finanzrechnung werden alle geplanten bzw. alle anfallenden Einzahlungen und Auszahlungen (aus dem früheren Verwaltungshaushalt, dem Vermögenshaushalt und dem Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge) festgehalten.
Die Vermögensrechnung (Bilanz) zeigt auf der Aktivseite die Vermögensbestände einer Kommune und auf der Passivseite die Finanzierung dieses Vermögens.
 
2.  Haushaltsplan
Auch im NKHR gibt es eine Haushaltssatzung, in der der Gemeinderat sein Etatrecht wahrnimmt. Der Haushaltsplan ist wie bisher Bestandteil der Haushaltssatzung. Er hat jedoch einen neuen Inhalt.
Bestandteile des Haushaltes nach NKHR sind:

  • der Gesamthaushalt (Ergebnis-, Finanzhaushalt und Haushaltsquerschnitt),
  • die Teilhaushalte und
  • der Stellenplan

 
3.  Haushaltsgliederung
Eine Gliederung nach Einzelplänen und Unterabschnitten sowie Gruppierungen wird es künftig nicht mehr geben. In den Vordergrund treten vielmehr, die von den Kommunen erbrachten Produkte (Leistungen). Für die künftige Gliederung werden Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte maßgeblich sein. Diese werden in sogenannten Teilhaushalten abgebildet.
 
4.  Budgetierung
Die Teilhaushalte sind gleichzeitig als Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) anzusehen. Sie sind bestimmten Verantwortungsbereichen zuzuordnen. Die Mittel innerhalb eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.
 
5.  Leistungsziele und Kennzahlen
Wichtiger Bestandteil des neuen Haushaltsplanes sind die Leistungsziele und Kennzahlen. Diese sind von den Kommunen zumindest für ausgewählte Schlüsselprodukte zu definieren.
 
Bildung von Teilhaushalten und Vorstellung des Produktplanes der Gemeinde Spiegelberg sowie Beschluss über den Verzicht „Ansatz geleisteter Investitionskostenzuschüsse in der Eröffnungsbilanz“
 
In § 4 der GemHVO ist geregelt, dass der Gesamthaushalt in Teilhaushalten zu gliedern ist. Die Teilhaushalte sind produktorientiert zu bilden. Sie können nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation gebildet werden. Mehrere Produktbereiche können zu einem Teilhaushalt zusammengefasst werden.
Die Teilhaushalte sind in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt zu gliedern.
 
Dabei bildet jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget). Die Mittel innerhalb eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.
 
Mit Zustimmung des Gemeinderates wurden für Spiegelberg zwei Teilhaushalte, „Dienstleistung und Infrastruktur“ sowie „Allgemeine Finanzwirtschaft“, gebildet. Der Produktplan der Gemeinde Spiegelberg wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus fasste der GR den formalen Beschluss über den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz.
 
Forstreform; Informationen zur Neuorganisation und Revierzuständigkeiten sowie Information zur Betreuungssituation
 
Bürgermeister Bossert erläuterte dem Gemeinderat anhand einer Präsentation Einzelheiten zur Forstreform und zu den Revierzuständigkeiten. Weiterhin machte Bürgermeister Bossert auf einen Informationsflyer des Forstamtes aufmerksam, der eine gute Übersicht über die neuen Strukturen gibt.
 
Jahrestiefbauarbeiten 2020/2021; Ausschreibungsbeschluss
 
Bürgermeister Bossert führte aus, dass im Jahre 2002 die Jahrestiefbauarbeiten erstmalig beschränkt ausgeschrieben wurden. Seitdem erfolgt alle zwei Jahre eine regelmäßige Ausschreibung. Da die letzten Erfahrungen mit der Vergabe von Jahrestiefbauarbeiten sehr gut verliefen, wird von Seiten der Verwaltung eine erneute beschränkte Ausschreibung für die Jahre 2020 und 2021 empfohlen. Die Ausschreibung soll beschränkt und unter der Betreuung des Ingenieurbüro Frank erfolgen. Hierzu muss ein Ingenieurvertrag geschlossen werden. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu und beschloss die beschränkte Ausschreibung für die Jahrestiefbauarbeiten 2020 und 2021.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Termine
 
Bürgermeister Bossert nannte die Vereinstermine in den nächsten Wochen und gab die Einladungen der Vereine weiter.
 
Anfragen
 
Von Seiten des Gemeinderates lagen einige Anfragen vor, welche im Rahmen der Sitzung beantwortet wurden bzw. deren baldige Erledigung zugesagt werden konnte.

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