Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. April 2023

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. April 2023
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Es gab keine nichtöffentlichen Beschlüsse die bekanntzugeben waren.
 
Bürgermeisterwahl 2023; Festlegung von Wahl- und Ausschreibungsterminen sowie Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist
 
Mit Ablauf des 31.10.2023 scheidet Bürgermeister Bossert aus dem Amt aus. Zum 01.11.2023 ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d) neu zu besetzen. Deshalb ist entsprechend den Vorschriften von GemO, KomWG und KomWO vorher die erforderliche Bürgermeisterwahl durchzuführen.
 
Die Festlegung des Tages der Wahl richtet sich nach § 47 Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG). Danach ist die Bürgermeisterwahl an einem Sonntag frühestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle, spätestens jedoch einen Monat vorher durchzuführen.
 
In der Sitzung des Gemeinderates wurden einstimmig nachfolgende Termine festgelegt:
 
Tag der Wahl: 24.09.2023
Stichwahl (sofern erforderlich): 15.10.2023
Stellenausschreibung: 07.07.2023; Bewerbungsfrist 08.07.2023 bis 28.08.2023
Beschluss des Gemeindewahlausschusses über die Zulassungen der Bewerbungen: 28.08.2023
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen: 31.08.2023.
 
Die Beratung zum Stellenausschreibungstext, die Beschlussfassung zur Bildung des Gemeindewahlausschusses sowie die weiteren erforderlichen Beschlussfassungen zur Organisation der Wahl werden in einer der kommenden GR-Sitzungen erfolgen.
 
 
Feuerwehrwesen Spiegelberg; Zustimmung zur Wahl des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Spiegelberg
 
Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Spiegelberg vom 30.03.2023 wurde als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Spiegelberg Herr Steffen Greiner für die nächsten fünf Jahre gewählt.
 
Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat seine Zustimmung zu dieser Wahl zu erteilen.
 
Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Herrn Steffen Greiner zum stellvertretenden Kommandanten einstimmig zu und beauftragte Bürgermeister Bossert damit, die Bestellung vorzunehmen.
 
Sanierung Ortsdurchfahrt Spiegelberg; Informationen und Feststellungsbeschluss über die Abrechnung der Baumaßnahme
 
In der Ortsdurchfahrt wurde die Fahrbahn der L 1066 seit 7. September 2020 saniert. Dabei wurden auch die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Am südlichen Ortseingang nach Spiegelberg und im Bereich der Löwensteinerstraße/Prevorster Straße wurden Querungshilfen für den Geh- und Radverkehr geschaffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Außerdem erfolgte eine Sanierung der bestehenden Brücke über den Senzenbach. Innerhalb der Ortsdurchfahrt wurden auf der Fahrbahn beidseitig sogenannte Radfahrschutzstreifen markiert. Im Ortskernbereich von Spiegelberg wurde auf einer Länge von etwa 400 Meter aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgewiesen. Mit der neuen Gehweg- und Platzgestaltung konnte ein tolles Ortsbild geschaffen werden.
 
Mit der weitgehenden Fertigstellung im Juli 2021 erfolgte die offizielle Einweihung anlässlich des Baustellenbesuches von Regierungspräsident Wolfgang Reimer zusammen mit dem Spiegelberger Bürgermeister Uwe Bossert, Landrat Dr. Richard Sigel und den Landtagsabgeordneten in Spiegelberg am 30.07.2021.

In den letzten Wochen wurden die Buswartehäuschen montiert. Damit konnte die Maßnahme vollständig abgeschlossen werden. Alle Fördermittel wurden zwischenzeitlich abgerechnet und die Verwaltung rechnet mit dem Eingang der zugesagten und noch teilweise ausstehenden Fördermittel in den kommenden Wochen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen nach Abrechnung rund 2.260.000 Euro.
 
Die Kosten werden vom Land und der Gemeinde getragen. Der Anteil des Landes beträgt für die Fahrbahnerneuerung der Landesstraße und die Brückensanierung rund 862.000 Euro. Die Gemeinde Spiegelberg erhält darüber hinaus für die Erstellung der barrierefreien Bushaltestellen Mittel des Landesgemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes in Höhe von rund 187.000 Euro. Für Gehweg- und Platzgestaltungen im Zuge des Landessanierungsprogramms und für die Neugestaltung der Straßenbeleuchtung konnten insgesamt rund 405.000 Euro Zuschuss vom Land aus Städtebaufördermitteln abgerufen werden. Darüber hinaus kann die Gemeinde noch Landesmittel aus dem Ausgleichstock in Höhe von 85.000 Euro in Anspruch nehmen. Damit beträgt der Eigenanteil für die Gemeinde Spiegelberg an diesem Gesamtprojekt rund 721.000 Euro.
 
Der Gemeinderat nahm von der in der Sitzung umfangreich erläuterten Abrechnung der Baumaßnahme „Sanierung Ortsdurchfahrt Spiegelberg“ mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.260.000,00 Euro Kenntnis. Insgesamt wurde die Maßnahme mit Eigenmitteln/Darlehen in Höhe von rund 721.000 Euro (entspricht ca. 30 %) finanziert. Die Gemeinde erhielt Landeszuschüsse in Höhe von 1.539.000 Euro (entspricht ca. 70 %). Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 280.000 Euro wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
 
Umsetzung der Unechten Teilortswahl in Spiegelberg; Beschlussfassung
 
In der Sitzung vom 24.11.2022 hat der Gemeinderat seine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung, ob die Kriterien des § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO noch eingehalten werden, dahingehend erfüllt, dass eine umfangreiche Bewertung der Gewichtung des Stimmverhältnisses der Unechten Teilortswahl stattfand. Nach umfangreicher Diskussion erfolgte der Beschluss, der eine bewusste Ungleichgewichtung der Stimmstärke der jeweiligen Ortsteile sowie Wohnbezirke vorsah. Dies geschah insbesondere mit der Absicht, dass die Teilorte im Verhältnis zum Hauptort eine insgesamt ungefähr gleich große Vertretung im Gemeinderat erfahren.
 
Nach umfangreicher Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis erhielt die Gemeindeverwaltung von dieser die Bitte, eine erneute Abwägung vorzunehmen, da die aktuell vorliegende Abwägung im Falle einer Wahlanfechtung vor dem Verwaltungsgericht aller Voraussicht nach keinen Bestand hätte. Dies hätte, neben langwierigen Gerichtsverfahren, auch eine Wahlwiederholung zur Folge.
 
Der Hauptgrund in der erneuten Abwägung liegt darin, dass die Rechtsprechung eine Abweichung von Einwohnerzahl zu Vertretung im Gemeinderat von höchstens 20% je Wohnbezirk als vertretbar erachtet. Ein darüber hinausgehendes Missverhältnis wird auch bei bewusster Abwägung durch den Gemeinderat als zu große Verzerrung des Stimmgewichtes der Wähler erachtet. Diese Verzerrung liegt in Spiegelberg bei drei von vier Wohnbezirken vor.
 
Unter Beachtung aller Maßgaben aus der Rechtsprechung sowie der Gesetze ergibt sich für die Größe des Gemeinderates der Gemeinde Spiegelberg zur Schaffung eines rechtssicheren Status alleinig die Möglichkeit, die Zahl der Gemeinderäte von 10 auf 13 zu erhöhen.
 
Der Gemeinderat diskutierte die Sachlage umfangreich und beauftrage die Verwaltung mit der Anpassung der Hauptsatzung um die Anzahl der Gemeinderäte ab den kommenden Kommunalwahlen auf 13 zu erhöhen.
 
Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2022 nach 2023
 
Unter bestimmten Voraussetzungen können Einnahme- und Ausgabemittel als Ermächtigungen in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Damit soll die Ausführung des Haushalts, insbesondere bei mehrjährigen Investitionsmaßnahmen, erleichtert werden.
 
Ermächtigungsübertragungen werden damit für mehrjährige Investitionsmaßnahmen gebildet und nur noch in Ausnahmefällen für die Anschaffung von z.B. beweglichem Vermögen oder sonstige Anschaffungen, die im geplanten Haushaltsjahr nicht zur Umsetzung gekommen sind. Für diese Zwecke soll in der Regel eine erneute Veranschlagung im kommenden Haushaltsplan erfolgen.
 
Kämmerin Krone erläuterte dem Gemeinderat jede einzelne von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 ins Haushaltsjahr 2023.
 
Der Gemeinderat beschloss die Bildung aller vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen auf der Einnahmeseite in Höhe von insgesamt 1.841.300 Euro und auf der Ausgabenseite in Höhe von insgesamt 1.635.200 Euro vom Haushaltsjahr 2022 auf das Haushaltsjahr 2023. Die übertragenen Haushaltsmittel bleiben damit weiterhin verfügbar.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Breitbandausbau; Syna Trasse Stocksberg


Bürgermeister Bossert informiert den Gemeinderat darüber, dass etwa 90% der Rechnungen bisher eingegangen und weitestgehend beglichen worden sind. Die restlichen 10% werden noch bis Abschluss aller Arbeiten einbehalten.
 
Breitbandausbau; IKZ Aspach


Das interkommunale Breitbandprojekt IKZ Aspach ist aktuell noch in den letzten Zügen. Außerdem wird für Nachtragsadressen aktuell ein Nachförderantrag eingereicht.
 
Wasserwerk Senzenbach


Bürgermeister Bossert informiert darüber, dass das Wasserwerk Senzenbach voraussichtlich Mitte bis Ende September in Betrieb gehen wird.
 
Termine


Bürgermeister Bossert gab die Veranstaltungstermine der Vereine für die nächsten Wochen bekannt.
 
Anfragen


Von Seiten des Gemeinderates liegen einige kleinere Anfragen an die Verwaltung vor, die von Bürgermeister Bossert direkt beantwortet werden konnten bzw. deren baldige Umsetzung zugesagt werden konnte.