Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. März 2019

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. März 2019
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2019.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2019 öffentlich bekannt.
 
Freisportanlage Spiegelberg; Informationen und Feststellungsbeschluss über Abrechnung der Maßnahme
 
Für die Freisportanlage hat die Gemeinde Spiegelberg eine Sportstättenförderung in Höhe von 127.000 € sowie Mittel aus dem Ausgleichstock in Höhe von 450.000 € erhalten. Die Zuschüsse konnten bereits im November 2017 in voller Höhe abgerechnet werden.
 
Mit den Bauarbeiten wurde am 13. März 2017 begonnen. Die Einweihungsfeier fand am 01.10.2017 statt. Die Endabnahme für den Kunstrasen und die Leichtathletikanlagen erfolgte am 29.11.2018.
 
Die getätigten Baukosten 2015-2018 betragen insgesamt 1.158.207,78 €.
 
Im Haushaltsplan 2014 wurde für die o.g. Maßnahme eine Planungspauschale in Höhe von 5.000 € veranschlagt.  Im Haushaltsjahr 2016 wurden Baukosten in Höhe von 840.000 € und im Haushaltsjahr 2018 eine Nachfinanzierung in Höhe von 115.000 € veranschlagt. Insgesamt wurden damit Haushaltsmittel in Höhe von 960.000 € bereitgestellt. Hieraus ergeben sich überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 198.207,78 €, die maßgeblich im Haushaltsjahr 2017 angefallen sind. Im Jahr 2017 wurde kein Nachtragsplan erlassen.
 
Die überplanmäßigen Ausgaben lassen sich im Wesentlichen auf die erfolgte Vergabe des Gewerkes 1, Erdbau- und Auffüllarbeiten an die Firma Lukas Gläser aus Aspach zurückführen, die im Planansatz des Haushaltsjahres 2016 noch nicht berücksichtigt waren. Darüber hinaus entstanden Zusatzkosten für die Stützmauer und Pflasterarbeiten. Der Gemeinderat hat die Abrechnung der Maßnahme zur Kenntnis genommen und den überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
 
Interkommunales Breitbandkonzept „Syna Trasse Stocksberg“; Informationen zum aktuellen Sachstand
 

Die Gemeinde Spiegelberg beteiligt sich für eine Verbesserung der Internetversorgung in den Ortsteilen Nassach und Kurzach gemeinsam mit den Kommunen Aspach, Beilstein und Oberstenfeld an einem selbst initiierten Projekt (IKP). Dieses Projekt sieht eine Anmietung von Glasfasern an einem Glasfaserkabel der Syna AG vor. Dadurch wäre die Anbindung an ein Backbone Netz möglich. Für dieses Projekt hat die Gemeinde einen Förderbescheid des Landes für unterversorgte Gebiete erhalten. Berechnet wurden dabei rund 294.000 € Gesamtkosten, als förderfähige Kosten wurden rund 247.000 € für einen FTTC-Ausbau (Glasfaserkabel bis zu den Kabelverzweigern) in Nassach und einen FTTB-Ausbau in Kurzach, anerkannt. Davon werden rund 154.000 € gefördert (rund 52% auf die Gesamtkosten bezogen). Die Ausschreibungen für dieses IKP wurden in den letzten Wochen vorbereitet, so dass diese zeitnah erfolgen könnten.

 

Durch neue Zielvorgaben zum Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland haben sich vor wenigen Wochen die Förderkultur und die Fördermöglichkeiten für unterversorgte Gebiete stark verändert. Das Ziel der Förderung ist nun, nicht mehr zunächst den Zwischenschritt FTTC zu realisieren, sondern gleich ein FTTB-Ausbau (Glasfaserkabel bis ins Gebäude). Der Bund fördert dazu 50% der förderfähigen Kosten. Ganz aktuell (Februar 2019) hat das Land Baden-Württemberg seinen Anteil einer möglichen Ko-Finanzierung eines vom Bund geförderten FTTB-Ausbaus von 20% auf 40% erhöht. Dadurch kann ein FTTB-Ausbau mit insgesamt 90% gefördert werden.

 

Für den Ortsteil Nassach und das IKP ergibt dies völlig neue Gesichtspunkte. Für die beteiligten Kommunen besteht nun die Möglichkeit für ungefähr den gleichen eigenen Kostenanteil einen FTTB-Ausbau anstelle eines FTTC-Ausbaus zu realisieren.

 

Bei diesen beiden Ausbauarten gibt es den Unterschied, dass beim bislang geplanten FTTC-Ausbau die Kommunen selbst den Tiefbau umsetzen lassen müssten und dadurch Eigentümer der Rohrnetze werden würden (Betreibermodell). Die Rohrnetze könnten dann an einen Netzbetreiber vermietet, verkauft oder kostenlos überlassen werden. Das neue FTTB-Verfahren würde dagegen nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell ausgeschrieben werden. Dabei werden Netzbetreiber dazu aufgefordert ein Ausbauangebot, bei welchem dann die Wirtschaftlichkeitslücke des Betreibers zu 90% gefördert wird, abzugeben. Ausbauen würde dann der Netzbetreiber, der dann auch Eigentümer des Rohrnetzes und des technischen Netzes wäre.

 

Wenn anstatt des bislang geplanten FTTC-Ausbaus sogleich ein FTTB-Ausbau angegangen werden soll, hätte dies die Konsequenz, dass das Förderantragsverfahren (Bund und Land) neu gestartet und auch der bereits zugesagte Landesförderbescheid vor einer neuen Antragsstellung zurückgegeben werden muss. Die Markterkundung wurde bereits durch die beteiligten Gemeinden, ohne rechtliche Bindung, in die Wege geleitet, um im etwaigen Antragsverfahren nicht unnötig Zeit zu verlieren. Dies birgt ein gewisses Restrisiko.

 

Da die beteiligten Kommunen im Vorfeld bei mehreren Gesprächsterminen mit dem Innenministerium und mit dem Projektträger der Bundesförderung, atene KOM, dieses Vorgehen besprochen haben, schlagen alle Beteiligten vor, dieses gewisse Restrisiko einzugehen. Alle Beteiligten empfehlen und unterstützen im Rahmen des IKPs gleich den Standardausbau der Zukunft (FTTB-Ausbau) umzusetzen. Dadurch könnten im Projektgebiet Gigabit-Bandbreiten realisiert werden und nicht auf 100 bis 250 Megabit begrenzte Bandbreiten, was bei einem FTTC-Ausbau der Fall wäre. Damit wäre gewährleistet, dass in Nassach und in den anderen beim IKP beteiligten Ortschaften nicht in wenigen Jahren eventuell mit Eigenmitteln von FTTC zu FTTB ausgebaut werden müsste.

 

Wenn alles so verläuft wie mit den Entscheidungsträgern vorberaten, dann könnten die Maßnahmen im Rahmen des IKPs nach Antragstellung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn im September 2019 ausgeschrieben werden. Eine finale Vertragsunterzeichnung mit dem möglichen Bewerber könnte dann bis Dezember 2019 erfolgen. Die Ausbaumaßnahmen würden dann je nach Bewerber zwischen 24 und 48 Monaten andauern. Selbstverständlich würde bei den Vergabegesprächen versucht werden einen schnelleren Ausbau zu erwirken.

Dieses veränderte Vorgehen ist zwischen den vier beteiligten Kommunen des IKPs abgesprochen. Der Gemeinderat stimmte für den Ausbau auf FTTB anstatt wie bisher geplant FTTC sowie der damit verbundenen Rückgabe des Landeszuschusses.

 

Kindergartenbedarfsplanung Spiegelberg; Beratung und Beschlussfassung

 

Die Verwaltung hat dem Gemeinderat die statistisch ermittelte Prognose der Auslastung des kommunalen Kindergarten Spiegelberg bis einschließlich 2021 erläutert. Die erfreulicherweise bisher konstant steigenden Kinderzahlen haben bereits dazu geführt, dass im Bereich der Betreuung der über dreijährigen Kinder zum Jahreswechsel 2018/2019 die Kapazitäten erweitert wurden.

 

Da auch in der Krippe ein stetiger Zuwachs der Kinderzahlen stattfindet und zukünftig auch weiterhin zu erwarten ist, wird die Verwaltung die Entwicklung weiterhin beobachten und rechtzeitig ein Konzept zur Erweiterung der dortigen Kapazitäten vorlegen. Hierzu befindet sich die Verwaltung auch in Kontakt mit der Aufsichtsbehörde. Der Gemeinderat nahm die Kindergartenbedarfsplanung 2019 zur Kenntnis.

 
Verlässliche Grundschule; Informationen zum Betreuungsangebot und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Betreuungsangebots

 

Bürgermeister Bossert hat dem Gemeinderat den gegenwärtigen Stand der Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Verlässlichen Grundschule Spiegelberg dargelegt. Insgesamt wird das Angebot sehr gerne genutzt, die Anzahl der Kinder ist kontinuierlich hoch. Der Gemeinderat stimmte der Fortsetzung des Betreuungsangebotes zu.
 
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
 
Bürgermeister Bossert nannte die Vereinstermine in den nächsten Wochen.