Gemeinde Spiegelberg

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2019

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2019
 
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
 
Verlesen der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Bossert verlas die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2018 und berichtete kurz von der Gemeinderatssitzung vom 10. Januar 2019.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Bossert gab die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2018 öffentlich bekannt.
 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Spiegelberg; Beratung und Satzungsbeschluss
 
In der Sitzung vom 10. Januar 2019 fand eine Vorberatung des Vermögenshaushaltes und Investitionsprogrammes 2020 - 2022 statt, bei dem die Verwaltung dem Gemeinderat bereits aussagekräftige Zahlen vorstellen konnte. Diese Zahlen blieben unverändert und konnten dem Gemeinderat nun gemeinsam mit dem gesamten Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 vorgelegt werden. Bürgermeister Bossert machte darauf aufmerksam, dass es sich um das größte Haushaltsvolumen handelt, dass die Gemeinde Spiegelberg je hatte.
 
Das Haushaltsvolumen 2019 im Entwurf beträgt insgesamt              7.404.000 € 
davon im Verwaltungshaushalt                                                               5.433.000 €
davon im Vermögenshaushalt                                                                1.971.000 €
 
Aufgrund der positiven Entwicklung des Einzelplanes 9 sowie einer geplanten sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung bei den Planansätzen im Verwaltungshaushalt kann im Jahr 2019 wieder eine allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 373.500 € erzielt werden. Die Netto-Investitionsrate beträgt 268.500 €.
 
Im Haushaltsjahr 2019 bildet wie im Vorjahr wieder der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit ca. 1.298.600 € die wichtigste Einnahmequelle gefolgt von den Schlüsselzuweisungen des Landes mit ca. 1.079.500 €. Die Einnahmen aus Gewerbesteuer in Höhe von veranschlagten 350.000 € sind im kommunalen Vergleich immer noch geringfügig, haben sich aber in den letzten Jahren für die Gemeinde Spiegelberg als konstante und gewachsene Einnahme entwickelt. Trotz Absenkung der Kreisumlage auf 34 % stellt diese für die Gemeinde Spiegelberg die höchst zu finanzierende Ausgabe in Höhe von 894.700 € im Verwaltungshaushalt dar. Der Verwaltungshaushalt 2019 sieht keine Anpassung von Hebesätzen vor.
 
Um den Vermögenshaushalt auszugleichen und die vorgesehenen Investitionen zu finanzieren, wird eine Darlehensaufnahme im Jahr 2019 in Höhe von 240.000 € erforderlich.
Damit beträgt die Verschuldung zum 31.12.2019 voraussichtlich 1.602.767 €, dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 754 € pro Einwohner (bei 2.125 Einwohner).
 
Die Pro-Kopf-Verschuldung ist im Vergleich zu den Vorjahren und im Hinblick auf die getätigten umfangreichen Investitionen moderat angestiegen (Plan 2018:                  695,62 €/EW, Jahresrechnung 2017: 595,13 €/EW, Jahresrechnung 2016:                576,77 €/EW).
 
Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden im Land Baden-Württemberg für Kernhaushalte und Eigenbetriebe beträgt zum 31.12.2017 (letzter Stand) laut Mitteilung des Statistischen Landesamtes 638 € pro Einwohner in der Gemeindegrößenklasse 1.000-3.000 Einwohner. Der Landesdurchschnitt aller Gemeinden in Baden-Württemberg (Kernhaushalt und Eigenbetriebe zusammen) beträgt zum 31.12.2017 insgesamt 1.021 €.
 
Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2019 voraussichtlich 196.524,62 €. Eine Rücklagenentnahme wäre möglich, auf diese soll aber im Hinblick auf die Entwicklung der Haushaltsjahre 2020 bis 2022 und die aktuell günstige Zinslage für Kredite vorerst verzichtet werden.
 
Die größte investive Maßnahme stellt damit die Sanierung der L1066 Ortsdurchfahrt Spiegelberg mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 1.325.000 € dar. Mit Zuschüssen bzw. Kostenerstattungen des Landes in Höhe von insgesamt 997.500 € wurde geplant, so dass der Eigenanteil der Maßnahme für die Gemeinde Spiegelberg 327.500 € entspricht.
 
Der Bau des Wasserwerkes Senzenbachtal, Einrichtung einer Betriebszentrale und Verbesserungen Silberquelle (Maßnahmedauer 2019-2020), mit einer Investitionsrate in Höhe von 400.000 € in 2019, stellt eine weitere große Maßnahme dar. Der Gesamtbetrag der Maßnahme beträgt voraussichtlich 800.000 € netto. Zur Finanzierung des Wasserwerkes Senzenbachtal rechnet die Verwaltung mit Landeszuschüssen in Höhe von 80 %, dies entspricht einem Zuschuss in 2019 in Höhe von rund 300.000 €, so dass der Eigenanteil der Gemeinde Spiegelberg voraussichtlich 100.000 € im Haushaltsjahr 2019 betragen wird.
 
Bürgermeister Bossert verlas die Haushaltssatzung 2019 und bat den Gemeinderat um Abstimmung. Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan 2019 und der Haushaltssatzung einstimmig zu.
 
Ortsdurchfahrt L 1066 Spiegelberg; Belagssanierungsarbeiten und Straßenbegleitmaßnahmen
a)        Zustimmung zur Vereinbarung zwischen der Straßenbauverwaltung Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Spiegelberg über die Kostenbeteiligung an den Belagssanierungsarbeiten
 
Bürgermeister Bossert führte in den Tagesordnungspunkt ein und erläuterte, dass die Maßnahmen der Deckenerneuerung der L 1066 in Verbindung mit den noch zu diskutierenden und festzulegenden Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Freiflächen-, Gehweg- und Bushaltestellengestaltung kombiniert durchgeführt werden können.
 
Dies ist allerdings nur möglich, wenn von Seiten der Gemeinde Spiegelberg die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung übernommen wird. Dies und die Kostentragung (die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten für die Asphalttrag-, Binder- und Deckschicht sowie für die Markierung und Erneuerung der Straßeneinläufe und die Kosten der Mittelinsel für den Querungsbedarf Radweg) wird in einer Vereinbarung geregelt.
 
Mit der Antragstellung beim Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg ist es erforderlich, dass der Entwurf dieser Vereinbarung von der Gemeinde anerkannt ist und dieser mit vorgelegt wird. Die exakten Kostenschätzungen liegen aktuell noch nicht vor, von Seiten des RP geht man von einer grob geschätzten Bausumme rein für die Deckenerneuerung von rund 300.000 Euro aus.
 
Die Straßenbauverwaltung erstattet der Gemeinde den Verwaltungsaufwand für Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnung der auf die Straßenbauverwaltung entfallenden Baukosten einschließlich MwSt. der Fahrbahnsanierung mit 5%.
 
Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung zwischen der Straßenbauverwaltung Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Spiegelberg über die Kostenbeteiligung an den Belagssanierungsarbeiten einstimmig zu und brachte zum Ausdruck, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt eine gute Gelegenheit zur Verbesserung der Lebensqualität in Spiegelberg bietet und deshalb bestmöglich genutzt werden muss.
 
b)        Ingenieurleistungen für Straßen- und Tiefbauarbeiten; Vergabebeschluss
 
Bürgermeister Bossert schlug dem Gemeinderat vor, für die Ingenieursleistungen für die Straßen- und Tiefbauarbeiten das Ingenieurbüro Frank zu beauftragen, welches sich in Spiegelberg bereits auskennt und mit dem die Gemeinde bisher gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit machen konnte. Der Gemeinderat sah dies ebenso und stimmte der Vergabe der Ingenieursleistungen für Straßen- und Tiefbauarbeiten an das Ingenieurbüro Frank einstimmig zu.
 
Kommunalwahlen und Europawahl am 26. Mai 2019
a.)       Wahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses
 
Bei den Kommunalwahlen schreibt das Kommunalwahlrecht die Bildung eines Gemeindewahlausschusses vor. Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er besteht neben dem Vorsitzenden aus mindestens zwei Beisitzern und einem Stellvertreter je Beisitzer.
 
Der Gemeindewahlausschuss ist zu jeder Kommunalwahl neu zu bilden und bleibt so lange bestehen, bis alle mit der jeweiligen Wahl anfallenden Arbeiten abgeschlossen sind.
 
Im Rahmen der GR-Sitzung vom 14. Dezember 2018 wurde über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses beraten. Neben Bürgermeister Bossert als Vorsitzender kraft Gesetzes wurden noch keine weiteren Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss festgelegt. Zwischenzeitlich haben sich mehrere Interessenten für eine ehrenamtliche Funktion im Gemeindewahlausschuss gemeldet, über deren Einsatz der Gemeinderat wie folgt einstimmig beschloss:
 

Name
Funktion
BM Uwe Bossert
Vorsitzender
Eugen Ritter
Stv. Vorsitzender/Beisitzer
HAL Max Schäfer
Beisitzer/Schriftführer
Corin Steinicke
Beisitzer/stellv. Schriftführer
Günter Weiß
Beisitzer

 
 
b.)       Verschiedenes
 
Festlegung der ehrenamtlichen Entschädigung
Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann für die Teilnahme an einer Veranstaltung sowie am Tage der Wahl ein Erfrischungsgeld gezahlt werden. Die Empfehlung gem. § 10 Abs. 2 EuWO beträgt 25 Euro bzw. 35 Euro für den Vorsitzenden.
 
Aufgrund der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeiten oder durch Gemeinderatsbeschluss können höhere Entschädigungen festgelegt werden. Bei der Wahlkostenerstattung werden allerdings lediglich die empfohlenen Sätze anerkannt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer auf 25 Euro je Tag festzulegen.
 
Wahlwerbung
Der Gemeinderat stimmte der Beibehaltung der bisherigen Praxis zu, dass wie bei der letzten Gemeinderatswahl den Vereinigungen, die Wahlvorschläge einreichen, eine kurze Vorstellung im Mitteilungsblatt der Gemeinde angeboten wird.  Jede Wählervereinigung kann somit ihre Kandidaten mit Namen, Bild und kurzer Beschreibung veröffentlichen.
Die Gemeindeverwaltung könnte unter Absprache mit dem Krieger-Verlag einen entsprechenden Termin festsetzen und die Organisation in Abstimmung mit den Vertrauensleuten der einzelnen Wahlvorschlagslisten bezüglich dieser kostenfreien Kandidatenvorstellung im Nachrichtenblatt übernehmen.
 
Wahlhelfer gesucht
Für die Durchführung der Wahl werden zahlreiche Wahlhelfer/Wahlhelferinnen benötigt. Die Verwaltung bittet um Mithilfe bei der Suche nach Wahlhelfern/Wahlhelferinnen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessierte Personen werden hiermit dazu eingeladen, sich bei der Gemeindeverwaltung Spiegelberg zu melden.
 
Da am Wahltag, dem 26.05.2019 insgesamt 4 Wahlen durchzuführen sind, schlug die Verwaltung vor, die Auszählung der Wahlen wieder auf 2 Tage zu verteilen. Das Ergebnis der Europawahl muss allerdings zwingend am Wahltag ermittelt und weitergeleitet werden. Das Wahlergebnis für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sollte ebenfalls noch am Wahlabend, im Anschluss an die Auszählung der Europawahl, ermittelt werden.
 
Für die Kreistags- und Gemeinderatswahl regelt § 36 Abs. 1 KomWo, dass die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl unmittelbar nach Ablauf der Wahlzeit ohne Unterbrechung vorzunehmen und abzuschließen ist. Die Verwaltung schlug aufgrund der positiven Erfahrung der vergangenen Kommunalwahl vor, die Ermittlung und Feststellung der Kreistags- und Gemeinderatswahl wieder auf den darauffolgenden Montag, den 27. Mai 2019 zu verlegen, was vom Gemeinderat befürwortet wurde. Diese Ausnahme erfordert jedoch noch die Zustimmung des Gemeindewahlausschusses.
 
Europa- und Kommunalwahlen 2019 – Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume
 
Die Bildung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume sollte wieder analog zur gut bewährten Aufteilung der Bundestagswahl 2017 durchgeführt werden. Dementsprechend sind folgende Wahlbezirke vorgesehen:
 
Wahlbezirk Vorderbüchelberg                 Altes Schulhaus, Lindenstraße 2
Wahlbezirk Großhöchberg                        Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 2
Wahlbezirk Nassach                                  Schulhaus, Nusswiesenweg 3
Wahlbezirk Jux                                           Gemeindehalle Jux, Bernhaldenweg 3/1
Wahlbezirk Spiegelberg                            Feuerwehrgerätehaus
Spiegelberg, Im Sterngarten 7
Briefwahlbezirk Spiegelberg                     Feuerwehrgerätehaus
Spiegelberg, Im    Sterngarten 7,
                                                                       Schulungsraum
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke und die Festlegung der Wahlräume entsprechend der Bundestagswahl 2017.
 
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Fusionsgottesdienst vom 13.01.2019
Bürgermeister Bossert berichtete dem Gemeinderat darüber, dass am vergangenen Sonntag, den 13.01.2019, der Fusionsgottesdienst zur Zusammenführung der evangelischen Kirchengemeinden Spiegelberg und Sulzbach an der Murr stattfand.
 
Bündelausschreibung Strom
Bürgermeister Bossert informierte den Gemeinderat darüber, dass die SÜWAG der Gemeinde Spiegelberg aufgrund erforderlicher Preisanpassungen die Stromversorgungsverträge gekündigt hat. Kämmerin Krone erläuterte dem Gremium, dass die Verwaltung nun an der Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2020-2022 teilnehmen wird, welche regelmäßig vom Gemeindetag Baden-Württemberg organisiert wird. Dieses Jahr endet die Ausschreibung zum 28. Februar 2018. Der Gemeinderat hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.
 
Außerdem nannte Bürgermeister Bossert die Vereinstermine in den nächsten Wochen.