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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2018
Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Bossert gab die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 07. Juni 2018 öffentlich bekannt.
Bauantrag für den Neubau einer Maschinenhalle zwischen bestehender Maschinenhalle und Schuppen; Flst. Nr. 726, 71579 Spiegelberg-Nassach
Der Gemeinderat stimmte dem Neubau einer Maschinenhalle zwischen einer bestehenden Maschinenhalle und einem ebenfalls bestehenden Schuppen im Außenbereich von Spiegelberg-Nassach zu. Da es sich praktisch um die Schließung einer Baulücke zwischen zwei bestehenden Gebäuden durch Einsetzen eines Daches handelt, wird das Vorhaben als sinnvolle Erweiterung eines Betriebes erachtet.
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Flst. Nr. 65/3; Sommerseitenstraße 6, 71579 Spiegelberg
Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Neubaugebiet „Unterer Senzenbach“ erhielt vom Gemeinderat das kommunale Einvernehmen.
Bauantrag für eine Nutzungsänderung von privaten Wohnungen in gewerb-liche Einheiten/Ferienwohnungen; Flst. 91 und 92; Im Gässle 6 und 8, 71579 Spiegelberg
Auch die baurechtliche Nutzungsänderung von privaten Wohnungen in Ferienwohnungen in Spiegelberg, Im Gässle 6 und 8, erhielt das kommunale Einvernehmen.
Beschluss über die Veräußerung von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „Unterer Senzenbach“ in Spiegelberg
Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf des Flurstückes 65/4 mit einer Fläche von 632 qm zu einem Preis von 94.800 Euro zu. Dies war im Baugebiet „Unterer Senzenbach“ der letzte Bauplatz, der von der Gemeinde Spiegelberg veräußert werden konnte.
Kommunalwahl 2019 – Verteilung der Gemeinderatssitze in der unechten Teilortswahl; Möglichkeit der Änderung der Hauptsatzung; Beratung und Be-schlussfassung
Am 26. Mai 2019 findet die nächste Gemeinderatswahl statt. Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelberg befasste sich nun mit der Sitzverteilung und fasste Beschluss über die Beibehaltung der Unechten Teilortswahl.
Nach § 25 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird für Gemeinden in der Größenordnung 2000 bis 3000 Einwohner eine Regelzahl von 12 Gemeinderäten festgesetzt. Weiter kann nach § 25 Abs. 2 Satz 2 GemO in Gemeinden mit unechter Teilortswahl durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere oder nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Durch die Hauptsatzung kann auch eine dazwischenliegende Zahl der Gemeinderäte festgelegt werden. Bei den vorangegangenen Gemeinderatswahlen wurde jeweils eine Sitzzahl von 10 Gemeinderäten festgelegt, also die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gewählt.
Bürgermeister Bossert informierte den Gemeinderat über die Grundlagen zur Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke und die Bestimmungen zur Unechten Teilortswahl. Diese wurden im Gremium umfangreich diskutiert.
Im Anschluss fasste der Gemeinderat, bei einer Enthaltung, den einstimmigen Beschluss, die Unechte Teilortswahl beizubehalten und die Zahl der Gemeinderäte weiterhin auf 10 zu belassen
Die prozentuale Verteilung der Einwohnerzahlen auf die einzelnen Wohnbezirke blieb im Vergleich zur Kommunalwahl 2014 weitgehend unverändert. Die Gemeinderatssitze wurden wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt (in Klammer Anzahl der Einwohner für den Wohlbezirk zum 31.12.2017 sowie Prozentanteil an den Gesamteinwohnern von 2.128):
Wohnbezirk Spiegelberg mit Rosstaig, Hüttlen, Gieshof und Eisenlautern erhält vier Vertreter (1.130 Einwohner / 53,10 %)
Wohnbezirk Vorderbüchelberg, Großhöchberg und Dauernberg erhält zwei Vertreter (247 Einwohner / 11,61 %)
Wohnbezirk Jux erhält zwei Vertreter (468 Einwohner / 21,99 %)
Wohnbezirk Nassach und Kurzach erhält zwei Vertreter (283 Einwohner / 13,30 %)
Breitbandversorgung für Spiegelberg; Informationen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Förderung durch Bund und Land; weiteres Vorgehen für die Maßnahmen
Bürgermeister Bossert konnte dem Gemeinderat die frohe Botschaft verkünden, dass
zwischenzeitlich alle beteiligten Gemeinden die Förderbescheide vom Land Baden-Württemberg in Empfang nehmen konnten, auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der letzten Woche wird verwiesen.
Zum einen handelt es sich um einen Förderbescheid als Mitfinanzierungsbescheid für Breitbandvorhaben die das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Bundesförderprogramms unterstützt. Hier gewährt das Land ergänzend zum Bund, wo bereits im letzten Jahr im Dezember ein Förderbescheid über 5,6 Millionen Euro übereicht wurde, weitere rd. 2,25 Millionen Euro. Unter dem Arbeitstitel „IKZ Aspach“ arbeiten hier die Gemeinden Aspach, Spiegelberg, Beilstein und Wüstenrot interkommunal zusammen. Die Federführung für dieses Projekt liegt bei Bürgermeister Hans-Jörg Weinbrenner in Aspach.
Eine Landesförderung in Höhe von knapp 720.000 Euro ging an den „IKZ SYNA Trasse Stocksberg“. Hier arbeiten die Gemeinden Aspach, Spiegelberg, Oberstenfeld, Beilstein und Wüstenrot interkommunal zusammen. Die Federführung für dieses Projekt liegt bei Bürgermeister Uwe Bossert in Spiegelberg.
Es war wichtig, schon im Vorfeld der Förderbescheidübergabe, um im gesamten Verfahren nicht noch weiter in Verzug zu kommen, die erforderlichen Beschlüsse für Ausschreibung etc, zumindest in den Bereichen, in denen Spiegelberg als federführende Gemeinde tätig ist, zu fassen. Somit konnten in den letzten Wochen bereits die erforderlichen sehr umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für die Ausschreibung in die Wege geleitet werden.
Auf Nachfrage des Gemeinderates gab Bürgermeister Bossert nochmals einen detaillierten Einblick in den bisherigen Verlauf des Breitbandausbaus und erklärte die nun folgenden Schritte.
Neukonzeption und Neuausrichtung der Wasserversorgung Spiegelberg; Informationen zur Entscheidung über den im Jahr 2017 gestellten Fachförderantrag; Bestätigung Grundsatzbeschluss und Planungsauftrag; nochmaliger Grundsatzbeschluss zur Antragstellung auf Bezuschussung der Maßnahme aus dem Förderprogramm des Landes B.-W. (Fachförderung)
Als Grundlage für die Neukonzeption der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat ein Strukturgutachten im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung in Auftrag gegeben. Die Gemeinde Spiegelberg erhielt 50% der Kosten für die Erstellung des Gutachtens durch das Land Baden-Württemberg gefördert.
Das Strukturgutachten wurde vom Gemeinderat im Rahmen der Sitzung am 12. November 2015 bewilligt und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung beauftragt. Es folgten weitere Beschlüsse des Gemeinderates, die das Vorhaben der Neukonzeption der Wasserversorgung voranbrachten und aus denen Ende 2016 heraus ein erster Förderantrag, und ein Jahr später ein zweiter Förderantrag, für den ersten Bauabschnitt beim Regierungspräsidium Stuttgart resultierte.
Bürgermeister Bossert setzte den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass Anfang Juli dieses Jahres der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass eine Förderung des Vorhabens auch im Förderprogrammjahr 2018, wie schon im Förderprogrammjahr 2017, leider nicht möglich sei.
Der Förderantrag für den ersten Bauabschnitt aus dieser Neukonzeption wird von der Verwaltung überarbeitet und nochmals für das Förderjahr 2019 eingereicht. Der Gemeinderat fasste hierfür den erneuten Grundsatzbeschluss.
Wasserversorgung Spiegelberg; Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017
Kämmerin Krone stellte dem Gemeinderat den Jahresabschluss der Wasserversorgung Spiegelberg für das Wirtschaftsjahr 2017 vor.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2017 des Regiebetriebs „Wasserversorgung Spiegelberg“ schließt mit einem Gewinn von 77.057,19 € (VJ +107.319,65 €). Der rückläufige Gewinn in Höhe von 77.057,19 € ist im Wesentlichen auf höhere Materialaufwendungen bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen zurückzuführen.
Der Anstieg der Aufwendungen für die Unterhaltung des Leitungsnetzes von 13.781,27 € auf 21.181,86 € resultiert im Wesentlichen aus notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Wasserleitungen. Des Weiteren sind für die Verrechnung der Bauhofleistungen Mehrkosten von ca. 7.000 € sowie für die Beschaffung von Wasserzähler ca. 7.000 € angefallen. Die Personalausgaben belaufen sich auf 52.981,64 € (Vorjahr 51.814,09 €).
Die verkaufte Wassermenge blieb mit 79.000 m³ konstant. Die Umsatzerlöse blieben daher weitgehend konstant. Der rechnerische Wasserverlust konnte weiter gesenkt werden und beträgt 16,30 % (Vorjahr 21,05 %). Die Zinsbelastung aus der Verzinsung der Kassenmehrausgaben und den vorhandenen Gemeindedarlehen beträgt 0,00 € (Vorjahr 2.015 €).
Das Anlage- und Umlaufvermögen wurde auf 31.12.2017 mit 633.190,69 € (Vorjahr 593.185,70 €) bewertet.
Die Eigenkapitalquote beträgt 96,53 %, im Vorjahr lag die Quote bei 90,61 %. Der Betrieb ist überdurchschnittlich mit Eigenkapital ausgestattet, die erforderliche EK-Quote beträgt 30 %. Die Eigenkapitalquote ist durch den ausgewiesenen Jahresgewinn und durch den Ausgleich der rückläufigen Verluste aus Vorjahre ansteigend.
Aufgrund der bereits vorgenommenen Gebührensenkung von 3,88 € auf 3,07 € ab 2018 sowie vorzunehmender umfangreicher Instandhaltungsmaßnahmen wird das Wirtschaftsjahr 2018 voraussichtlich mit einem Verlust abschließen, der mit dem vorgetragenen Gewinn aus dem Jahr 2017 verrechnet werden kann. Die Gebühren sind mit einem 100%igen Kostendeckungsgrad kalkuliert. Die Gewinnerzielungsabsicht ist ausgeschlossen.
Der Gemeinderat stimmte der Feststellung des Jahresabschlusses zu.
Abrundungs- und Abgrenzungssatzung „Vorderbüchelberg“; Ergänzungssatzung im Bereich Rain; Auslegungsbeschluss
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde vor Monaten vorgeschlagen, eine Ergänzungssatzung zur Abrundungs- und Abgrenzungssatzung „Vorderbüchelberg“ zu fassen, um Flächen zur Wohnbebauung in Vorderbüchelberg zur Verfügung stellen zu können.
Der Gemeinderat hatte im Rahmen seiner Klausurtagung grundsätzlich dieser Ergänzungsatzung zugestimmt und eine Planung der Ergänzungssatzung durch das Büro LK&P befürwortet. Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Bebauung unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet durch den Gemeinderat erfolgte in seiner Sitzung am 17. Mai 2018.
Als weiterer Schritt wurde nun von Seiten des Gemeinderats der Auslegungsbeschluss einstimmig gefasst. Auf die Veröffentlichung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes wird verwiesen.
Terminplanung Gemeinderat 2. Halbjahr 2018
Bürgermeister Bossert schlug dem Gemeinderat Termine für die kommenden Gemeinderatssitzungen im 2. Halbjahr 2018 vor. Die vorläufig angedachten Sitzungstermine sind:
Freitag, 14.09.2018
Freitag, 05.10.2018
Donnerstag, 25.10.2018
Donnerstag, 22.11.2018
Freitag, 14.12.2018
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
Urnengräber
Die Verwaltung wird aufgrund erhöhter Nachfrage eine Erweiterung der Urnengrabfelder auf dem Spiegelberger Friedhof vornehmen. Auch für die Friedhöfe der Ortsteile wird eine Prüfung erfolgen, ob dort weitere Urnengräber angelegt werden.
Telefonanlage des Rathauses Spiegelberg
Bürgermeister Bossert informierte den Gemeinderat über die erfolgreiche Umstellung der Telefonanlage im Rathaus Spiegelberg. Wegen der bis 2019 erforderlichem Umstellung von ISDN- auf IP-Telefonie war dies ein unvermeidbarer Schritt. Aufgrund sorgfältiger Abstimmung mit der Telekom war das Rathaus für lediglich etwa 30 Minuten vom Telefonnetz getrennt.
Sanierung Mehrzweckhalle Spiegelberg
Für die Mehrzweckhalle Spiegelberg sind in diesem Jahr Schönheitsreparaturen vorgesehen. Es wird eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und die Vergabe dann an den wirtschaftlich günstigsten Bieter erfolgen. Die Maßnahmen sollen weitestgehend in den Sommerferien durchgeführt werden.
Einladungen Vereine und Termine; Anfragen Gemeinderäte
Bürgermeister Bossert gab die Einladungen der Vereine zu den einzelnen Veranstaltungen weiter und gab auch weitere Termine über die Sommerpause bekannt.
Weiterhin wurden von Seiten der Gemeinderäte einige Anfragen und Hinweise an die Verwaltung gerichtet, welche von Bürgermeister Bossert beantwortet wurden bzw. deren baldige Umsetzung veranlasst wird.